You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, March 26, 2026

Nachfolger für Riester-Rente steht

 

Nachfolger für Riester-Rente steht: Merz-Regierung erklärt, was Millionen Deutschen bevorsteht


„Altersvorsorge-Depot“ heißt der Nachfolger der Riester-Rente. Die Verbraucherzentrale bezeichnet dies als „Meilenstein“ – alle Einzelheiten im Überblick.

München – Deutschlands private Altersvorsorge wandelt sich grundlegend. Die Regierung aus CDU/CSU und SPD hat sich auf eine Reform des bisherigen Riester-Systems geeinigt. Das neue Modell trägt voraussichtlich den Namen „Altersvorsorge-Depot“ und soll zum 1. Januar 2027 starten.   

Riesterrente
Das Modell der Riester-Rente hat bald ausgedient. (Symbolbild) © imago stock&people/IMAGO

Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf gibt es eine wesentliche Neuerung: Neben privaten Angeboten soll es ein kostengünstiges Standardprodukt geben, das als Vergleichsmaßstab für den Markt dienen soll. Das neue Altersvorsorge-Depot soll renditestärker, flexibler und kostengünstiger als die bisherige Riester-Rente sein.   

Merz-Regierung läutet Ende der Riester-Rente ein – das steckt hinter der neuen Altersvorsorge

Für die neue Altersvorsorge wurden folgende wichtige Punkte von der Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz beschlossen:

  • Keine starre Beitragsgarantie, dafür unterschiedliche Anlageoptionen: Versicherte können wählen zwischen 100-Prozent-Garantie (eingezahlte Beiträge werden garantiert ausgezahlt), 80-prozentiger Garantie (Beiträge können etwas gewinnbringender am Kapitalmarkt angelegt werden) und der neuen Risiko-Variante (hohe Renditen am Kapitalmarkt etwa durch breit gestreute Aktien- oder ETF-Fond möglich, aber keine Garantien).
  • Änderung des Kostendeckels für Standarddepot: Union und SPD haben sich auf einen Kostendeckel von 1 Prozent der Effektivkosten verständigt.
  • Neue Auswahl bei Standarddepot: Ein öffentlicher Träger kann dies ebenfalls anbieten, so soll der Wettbewerb gestärkt werden.
  • Altersvorsorge für Selbstständige: Auch Selbstständige sollen eine Möglichkeit zur Vorsorge mit Fördermitteln bekommen.
  • Zuschuss vom Staat: Für jeden eingezahlten Euro bis jährlich 360 Euro soll es 50 Cent vom Staat geben, zwischen 360 und 1800 Euro dann 25 Cent, die maximale Grundzulage steigt auf 540 Euro jährlich.
  • Förderung für Familien: Eltern erhalten ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro den vollen Kinderzuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr.    

Verbraucherzentrale begrüßt Rentenreform – Vorständin freut sich über „Meilenstein“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte den ersten Regierungsentwurf noch kritisiert – wie auch einige Experten. Die nun von der Merz-Regierung beschlossene Reform stößt bei vzbv-Vorständin Ramona Pop auf Zustimmung. Gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media erklärte sie: „Die Einigung ist ein Meilenstein für Verbraucherinnen und Verbraucher.“ Das sei eine gute Nachricht für alle, die auf private Vorsorge angewiesen sind. „Denn endlich wird es ein Standardprodukt für alle geben, das kostengünstig und renditestark sein soll“, so Pop.   

Nach eigenen Angaben kämpft der vzbv seit über einem Jahrzehnt für ein schlichtes, günstiges Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge – nach dem Vorbild von Ländern wie Schweden. Die Berücksichtigung dieses Ansatzes in der Reform sieht Pop als Schritt in die richtige Richtung. Zugleich mahnt sie, dass die Ausgestaltung entscheidend sein wird: „Ab jetzt muss es bei der Umsetzung darum gehen, das neue Standardprodukt und den Zugang dazu so verbraucherfreundlich wie möglich zu machen.“

Riester-Rente: Warum das alte System scheiterte

Die Riester-Rente war ursprünglich dazu gedacht, die Lücke zu schließen, falls die gesetzliche Rente nicht ausreicht. Dafür gab es staatliche Zulagen und Steuervorteile. Anbieter waren außerdem verpflichtet, die eingezahlten Beiträge vollständig zurückzuzahlen – ein Mechanismus, der das Investitionsrisiko begrenzen sollte.   

Das Ergebnis waren jedoch kaum nennenswerte Renditen. Hinzu kamen hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die an Versicherungen und Finanzinstitute flossen und das Produkt immer unattraktiver machten. Laut Bundesarbeitsministerium lagen Ende 2024 knapp unter 15 Millionen Riester-Verträge vor. Schätzungen zufolge ruhten jedoch 20 bis 25 Prozent dieser Verträge – es wurde also gar nichts mehr eingezahlt.

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Monday, October 27, 2025

Betroffene werden per Bescheid informiert: Zuschlag für Millionen Rentner endet in wenigen Wochen

Frankfurt – Zahlreiche Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner müssen sich auf eine entscheidende Änderung einstellen. Ab Dezember 2025 läuft das bisherige System der separaten Zuschlagszahlungen aus. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt die Berechnung komplett um – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen bei der EM-Rente.  

Ein älteres Paar sitz auf zwei Stühlen in einem Park
Viele Rentnerinnen und Rentner erwartet ab Dezember eine neue Berechnung der Erwerbsminderungsrenten. © Arne Dedert/dpa

Seit Juli 2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Bisher floss dieser Betrag getrennt zur Mitte des Monats aufs Konto. Das ändert sich grundlegend: Ab Dezember wird der Zuschlag direkt in die reguläre Rente integriert und auf Basis der persönlichen Rentenpunkte berechnet, wie der DRV-Website zu entnehmen ist.   

Neue Berechnungsgrundlage bei EM-Rente bringt Vorteile – doch Witwenrente kann auch empfindlich sinken

Der Vorteil: Der Zuschlag wächst automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit. Fällt die neue Berechnung höher aus, gibt es sogar eine Nachzahlung. Die DRV erklärt: „Sollte die Rente einschließlich Zuschlag im Dezember 2025 höher sein als sie es im November 2025 war, wird die Differenz mit dem Faktor 17 (für die 17 Monate von Juli 2024 bis November 2025) vervielfacht und Ihnen nachgezahlt.“

Problematisch wird es für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen, die gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung mahnt: „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen.“ Weiter heißt es: „Über die Weiterzahlung des Zuschlags ab Dezember 2025 erhalten Sie einen weiteren Bescheid. Der Zuschlag wird dann zusammen mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt.“   

Konkret bedeutet das: Übersteigt die Netto-Erwerbsminderungsrente inklusive Zuschlag den Freibetrag von 1.076,86 Euro monatlich, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Bei einer Netto-EM-Rente von 1.200 Euro würde die Witwenrente um rund 49 Euro sinken, wie t-online.de berechnete.   

Bescheide zur Änderung bei der EM-Rente kommen automatisch

Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner erhalten rechtzeitig einen neuen Bescheid über die Änderungen. Gundula Sennewald, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, beruhigt aber bei t-online.de: „Insgesamt wird sich die Höhe der ausgezahlten Rentenbeträge zum 1. Dezember 2025 kaum ändern.“ Demnach belaufen sich die meisten Abweichungen lediglich auf Cent-Beträge.

Betroffen sind alle Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann. Je nach Zeitpunkt beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent (2001 bis 2014) oder 4,5 Prozent (2014 bis 2018). Laut aktuellen Zahlen der DRV wird zu rund drei Millionen Renten ein Zuschlag ausgezahlt, weil „die Verbesserungen zuvor nicht oder nur teils berücksichtigt werden konnten“. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, t-online.de) (kh)