Berlin – In den kommenden Wochen erhalten die 22 Millionen Rentner und Rentnerinnen im Land mal wieder Post von der Deutschen Rentenversicherung: Diesmal geht es um die Rentenerhöhung 2025, die wie jedes Jahr ab 1. Juli greifen soll. Dieses Mal steigt die Rente um 3,74 Prozent und damit erneut mehr als die Inflationsrate.
Rentner müssen Steuern zahlen: So berechnet sich der Freibetrag auf die Rente
Mit der Rentenerhöhung wechseln jedes Jahr auch einige Rentenbeziehende in die steuerpflichtige Zone. Wer 2025 mehr als 12.096 Euro im Jahr verdient, muss eine Steuererklärung abgeben und gilt grundsätzlich als steuerpflichtig. Allerdings ist das nicht bei Rentnern und Rentnerinnen so. Sie haben auch oberhalb des Grundfreibetrags noch eine Freigrenze. Bei Rentnern und Rentnerinnen kommt es auf das Jahr des Renteneintritts an, wie viel man tatsächlich versteuern muss.
Wer also 2020 in Rente gegangen ist, muss auf 80 Prozent der Rente Steuern zahlen; für 20 Prozent gilt einen Freibetrag. Erst für Rentenbeziehende ab 2058 wird 100 Prozent der Rente versteuert. Der Rentenfreibetrag wird nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für jeden Rentnerjahrgang berechnet und verändert sich nicht – also auch nicht durch die Rentenerhöhung.
Der Rentenfreibetrag wird zum Grundfreibetrag hinzugerechnet, also: Wer beispielsweise einen Rentenfreibetrag von 6000 Euro hat, rechnet dies zusätzlich zum Grundfreibetrag hinzu, also 12.096 + 6000 Euro = 18.096 Euro.
Tabelle: Ab diesen Betrag müssen Rentner Steuern zahlen
Das Portal Finanztip hat für jede Rentnergeneration seit 2005 errechnet, ab welchem Betrag Rentner und Rentnerinnen Steuern zahlen müssen. Daraus ergibt sich folgende Tabelle:
Rentenbeginn | Freibetrag Westen | Freibetrag Osten |
---|---|---|
2005 | 22.034 Euro | 20.573 Euro |
2006 | 21.560 Euro | 20.208 Euro |
2007 | 21.164 Euro | 19.899 Euro |
2008 | 20.872 Euro | 19.710 Euro |
2009 | 20.520 Euro | 19.468 Euro |
2010 | 20.107 Euro | 19.138 Euro |
2011 | 19.797 Euro | 18.891 Euro |
2012 | 19.455 Euro | 18.713 Euro |
2013 | 19.099 Euro | 18.532 Euro |
2014 | 18.808 Euro | 18.316 Euro |
2015 | 18.593 Euro | 18.184 Euro |
2016 | 18.355 Euro | 18.058 Euro |
2017 | 18.077 Euro | 17.848 Euro |
2018 | 17.822 Euro | 17.630 Euro |
2019 | 17.558 Euro | 17.413 Euro |
2020 | 17.213 Euro | 17.113 Euro |
2021 | 17.112 Euro | 17.043 Euro |
2022 | 17.086 Euro | 17.059 Euro |
2023 | 17.149 Euro | 17.149 Euro |
2024 | 17.196 Euro | 17.196 Euro |
2025 | 17.148 Euro | 17.148 Euro |
Wer mehr als diesen ausgewiesenen Betrag im Jahr als Einkommen hat, muss potenziell Steuern zahlen. Beim Ausfüllen der Steuererklärung werden wie bei jeder Person dann andere steuermindernde Ausgaben hinzugefügt, zum Beispiel Werbungskosten. Für einen persönlich kann es also sehr gut sein, dass man mehr als diesen Betrag im Jahr einnimmt, aber trotzdem keine Steuern zahlen muss.
Die Steuererklärung muss in jedem Fall abgegeben werden. Allerdings könnte sich das in Zukunft ändern: Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz (CDU) hat sich vorgenommen, eine Quellensteuer auf Renten einzuführen. Dadurch sollen Rentner und Rentnerinnen von der Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Im Gegenzug würde die Deutsche Rentenversicherung automatisch eine Steuer von der Rente abziehen, genauso wie bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen. Um das Geld zurückzubekommen, müsste eine Steuererklärung trotzdem abgegeben werden.