You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Tuesday, August 8, 2023

Reicht meine Rente aus? So lesen Sie die Renteninformation richtig


Bescheid der Deutschen Rentenversicherung
Bescheid der Deutschen Rentenversicherung. © Zoonar.com/Stockfotos-MG/Imago

Wie viel Rente bekomme ich im Alter? Darüber gibt die jährliche Renteninformation Auskunft – allerdings nur bis zu einem gewissen Grad. Eine Übersicht.

Berlin – Die meisten Menschen haben nur eine ungefähre Vorstellung davon, wie viel Geld ihnen mal im Alter bleibt. Dabei ist es ungeheuer wichtig, sich rechtzeitig auf die Rente vorzubereiten, damit es im Ruhestand nicht finanziell zu eng wird. Doch wo kann ich überhaupt sehen, welche Rente ich später einmal bekomme? Auskunft darüber gibt die jährlich per Post verschickte Renteninformation. Eine Übersicht. 

Wer erhält eine Renteninformation?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) verschickt die Renteninformationen automatisch an alle Versicherten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre Beitragszeiten erworben haben. Die DRV versichert, dass die Informationen immer auf der aktuellen Rechtslage basieren und Änderungen des Rentenrechts berücksichtigt werden. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ins Ausland verschickt. 

Regelaltersrente, Erwerbsminderung: Was steht in der Renteninformation?

In der Renteninformation werden unter anderem die erworbenen Rentenansprüche und eine Hochrechnung der voraussichtlichen Altersrente dargestellt. Sie soll Ihnen eine erste Hilfestellung sein, um sich klar zu werden, wie viel Geld Sie im Alter erhalten werden. Folgende Informationen gibt es für Versicherte, wenn sie den Brief Stück für Stück durchgehen:

1. Regelaltersgrenze: Im ersten Absatz erfahren Sie, ab welchem Jahr Sie Ihre Regelaltersgrenze erreicht haben – also, ab wann Sie ohne Abschläge Ihre gesetzliche Rente beziehen können. Darauf folgen drei Beträge, die in einem Kästchen abgebildet sind. Sie bezeichnen von oben nach unten. 

2. Rente bei voller Erwerbsminderung: Das ist der Rentenanspruch, den Sie heute erhalten würden, falls Sie vollkommen erwerbsgemindert wären, also gesundheitlich so eingeschränkt sind, dass Sie keiner Arbeit in irgendeiner Form nachgehen können.

3. Höhe der künftigen Regelaltersrente: Das sind die momentan erworbenen Ansprüche auf die volle Rente. Wenn man noch sehr jung ist, ist diese Zahl natürlich sehr niedrig. Diese Information ist interessant, wenn man sich beispielsweise gerade selbstständig macht und in Zukunft keine Rentenbeiträge mehr zahlen muss – denn der Anspruch auf diese Rente bleibt trotzdem erhalten. MEIN BEREICH

4. Höhe der künftigen Regelaltersrente: Diese Zahl gibt an, wie hoch Ihre Rente im Alter ausfallen wird, wenn Sie so weiter verdienen wie jetzt. Dabei handelt es sich um eine Hochrechnung.

Wichtige Faktoren: Rentenanpassung, Kaufkraft, Beiträge

Diese Angabe ist natürlich nicht in Stein gemeißelt: Wenn sich Ihre Erwerbssituation verändert – Sie beispielsweise weniger arbeiten und weniger verdienen, verringert sich der Rentenanspruch. Zusätzlich kann es sein, dass es Rentenanpassungen gibt, auch darauf wird in der Renteninformation hingewiesen. Dann kann die Rente unter Umständen höher ausfallen – diese Erhöhungen sind allerdings nicht im Voraus abzusehen. 

Auch nicht vorauszusehen ist der Kaufkraftverlust durch die Inflation. Das bedeutet, dass es sein kann, dass Sie sich in 20 Jahren für 2000 Euro viel weniger leisten können als heute. Die DRV betont deshalb auch, dass eine zusätzliche Altersvorsorge zur gesetzlichen Rente immer wichtiger wird.

Auch wichtig: Die Beträge in der Renteninformation sind in Brutto angegeben. Das bedeutet, dass von dem genannten Rentenbetrag noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie teilweise auch Steuern anfallen können.

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Jetzt neu: Die digitale Rentenübersicht

Ab jetzt gibt es auch eine Möglichkeit, die Renteninformation online abzufragen. Auf der Plattform rentenuebersicht.de können sich Bürger seit kurzem einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge verschaffen und sich über die im Alter zu erwartende Finanzsituation informieren.

Allerdings ist die Seite noch nicht vollständig. Die Rentenversicherung ist darauf angewiesen, dass sich die privaten Altersvorsorge-Anbieter beteiligen und ihre Daten zur Verfügung stellen. Im Laufe des Jahres soll das ausgebaut werden. Registrierung und Login laufen über die Online-Funktion des Personalausweises mit der dazugehörigen „AusweisApp2“ auf dem Smartphone. Außerdem benötigt man seine Steuer-ID.

Thursday, July 20, 2023

Früher in Rente? So geht‘s


Früher in Rente – das wünschen sich viele Menschen in Deutschland. (Symbolbild) © Westend61/Imago


Von: Lisa Mayerhofer


Früher in Rente – das wünschen sich viele Menschen in Deutschland. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, sich vorzeitig zur Ruhe zu setzen. Ein Überblick.


Berlin – Die große Generation der Babyboomer geht in Rente. Knapp 70 Prozent dieser Generation wollen sich einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal zufolge lieber vorzeitig zur Ruhe setzen. Doch wie kann ein frühzeitiger Renteneintritt klappen? Ein Überblick.


Renteneintrittsalter: Wann darf ich in den Ruhestand?

Eine große Rolle dabei spielt das jeweilige reguläre Renteneintrittsalter. Gerade steigt die Altersgrenze für Menschen, die ohne Abschläge in Rente gehen wollen, bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab 2024 wird die Grenze beginnend mit dem Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Versicherte ab Jahrgang 1964 müssen dann regulär bis 67 Jahre arbeiten.


Früher in Rente für langjährige Versicherte - mit Abschlägen

Vor 1953 Geborene konnten noch ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Jüngeren ist es zwar immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – allerdings dann mit Abschlägen. Das funktioniert, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch mit den Einbußen leben: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 Prozent maximal. Und dieser Abschlag bleibt bestehen.


Wer herausfinden möchte, wann er oder sie mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, kann für einen ersten Überblick den auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Rentenbeginnrechner nutzen. Wer sich mit Abschlägen früher zur Ruhe setzen will, sollte vorher sicherstellen, dass die Rente und weitere mögliche Einkommen trotzdem auch bis ins hohe Alter den Lebensstandard sichern können.


Sonderzahlungen: Rentenpunkte kaufen

Es gibt eine Möglichkeit, die Abschläge zumindest teilweise auszugleichen – durch eine Sonderzahlung in die Rentenkasse. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Mit Sonderzahlungen kann man sich mehr Rentenpunkte kaufen und erhält dann eine höhere Rente. Um eine Sonderzahlung leisten zu dürfen, muss man einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. 

Der zuständige Rentenversicherungsträger kann berechnen, wie hoch die individuellen Abzüge bei einem früheren Renteneintritt wären und wie viel Geld man durch Sonderzahlungen aufwenden müsste, um die Abzüge auszugleichen.


Vorzeitig in den Ruhestand mit dem Lebensarbeitszeitkonto

Ein anderer Weg geht über den Arbeitgeber: Mit diesem können Sie ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto vereinbaren. Das ist ein Konto beim Arbeitgeber, auf dem Arbeitszeit oder Geld eingespart wird und von dem man erst später Gebrauch machen will. Das können beispielsweise Weihnachtsgeld, Überstunden oder andere Boni sein. Das Ersparte können Sie sich auch für eine vorzeitige Rente aufheben.

Wer genug in sein Lebensarbeitszeitkonto einzahlt, um mehrere Jahre bis zum regulären Renteneintrittsalter zu überbrücken, kann auch diesen Weg gehen, um sich früher zur Ruhe zu setzen. Allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch auf ein Lebensarbeitskonto, sondern es liegt im Ermessen des Arbeitgebers.


Altersteilzeit: Früher zur Ruhe setzen mit dem Blockmodell

Eine andere Möglichkeit bietet die Altersteilzeit. Dabei haben Versicherte ab 55 Jahren die Möglichkeit, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit zu halbieren. Für die Verteilung der Arbeitszeit gibt es dann zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell, in der die Arbeit bis zum Renteneintritt reduziert wird, und das Blockmodell. Beim Blockmodell kann man regulär weiterarbeiten, bis man die Freistellungsphase erreicht hat und gar nicht mehr arbeiten muss. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiter

Thursday, July 6, 2023

Ampel kürzt Renten-Zuschuss - Deutsche Rentenversicherung sauer: „Haushaltspolitisch motiviert“

 Erstellt: 

Von: Lisa Mayerhofer 

Hubertus Heil
Arbeitsminister Heil muss offenbar den Bundeszuschuss für die Rentenversicherung kürzen. © Kay Nietfeld/dpa

Die Bundesregierung will den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung offenbar um 600 Millionen Euro pro Jahr kürzen. Die Deutsche Rentenversicherung zeigt sich empört. München – Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat einen strikten Sparkurs vorgegeben – für alle Ministerien. Auch das Arbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) ist laut einem Bericht betroffen und kürzt beim Bundeszuschuss an die Rentenversicherung, um Lindners Sparvorgaben zu erfüllen.

Regierung will Bundeszuschuss an Rentenversicherung im 600 Millionen Euro kürzen

Der Stuttgarter Zeitung zufolge ist der konkrete Plan der Bundesregierung, den zusätzlichen Bundeszuschuss an die Rentenversicherung ab 2024 bis 2027 um 600 Millionen Euro im Jahr zu kürzen. Der zusätzliche Bundeszuschuss ist eigentlich für die Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen gedacht, wie beispielsweise die Mütterrente oder den Grundrentenzuschlag. 

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) teilte auf ihrer Website mit, sie sei „entschieden gegen diese erneute kurzfristige haushaltspolitisch motivierte Kürzung“. „Dass mit der Verlässlichkeit der Finanzierung das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung und den Sozialstaat als Ganzes steht und fällt, gilt umso mehr für die Belastbarkeit von Zusagen des Bundes“, so die DRV. Bereits im vergangenen Jahr habe die Bundesregierung vier Sonderzahlungen an die Rentenversicherung nachträglich abgeschafft.

Rentenversicherung: Beitragssatz könnte ab 2026 schneller steigen

Immerhin solle aber der derzeitige Beitragssatz in der Rentenversicherung von 18,6 Prozent weiter bis 2026 stabil bleiben. Auch die Zuschusskürzung werde daran nichts ändern, so die Stuttgarter Zeitung. Nach 2026 könnte der Beitragssatz dann aber „bei gleichbleibenden Bedingungen“ schneller steigen, warnt die Deutsche Rentenversicherung.