In vielen Verteilzentren der Post ruht die Arbeit. Wer auf Pakete oder Briefe wartet, sollte Geduld mitbringen. © Carsten Rehder/dpa/dpa-tmn
In vielen Verteilzentren der Deutschen Post ruht die Arbeit, die Gewerkschaft Verdi hat zu Warnstreiks aufgerufen. Einige Menschen dürften deshalb länger auf ihre Sendung warten. Können sie etwas tun?
Köln/Bonn - Ob das mit Spannung erwartete Mode-Paket oder die Rechnung des Gasversorgers: Viele Sendungen dürften derzeit in den Verteilzentren der Deutschen Post stranden und auf ihre Weiterverarbeitung warten. Für Empfängerinnen und Empfänger kann das nicht nur ärgerlich sein, sondern auch unangenehme Folgen haben. Was Betroffene jetzt tun können? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.
Wie viel Zeit darf zwischen Aufgabe und Zustellung einer Sendung vergehen?
Wie lange Brief- und Paketsendungen unterwegs sein dürfen, schreibt die Post-Universaldienstleistungsverordnung vor. Demnach müssen im Jahresdurchschnitt mindestens 80 Prozent der inländischen Briefsendungen am Tag nach dem Versand zugestellt werden, 95 Prozent bis zum zweiten Werktag nach Aufgabe. Bei Paketen müssen 80 Prozent bis zum zweiten Werktag nach Einlieferung ausgeliefert werden. Sendungen, die bis 17 Uhr in einen Briefkasten eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben werden, gelten am selben Tag als aufgegeben.
Laut Bundesnetzagentur muss nicht jeder einzelne am Markt tätige Postdienstleister diese Forderung erfüllen. Die Deutsche Post hat allerdings in einer Selbstverpflichtung erklärt, allen Anforderungen der Verordnung zu entsprechen.
Die Bundesnetzagentur überprüft die Einhaltung der Standards in regelmäßigen Abständen und stellt Mängel bei der Zustellung oder andere Verschlechterungen der Postversorgung durch eingehende Beschwerden fest. Nimmt sie Auffälligkeiten wahr, fordert sie das jeweilige Postunternehmen nach eigenen Angaben auf, die Mängel abzustellen. Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesnetzagentur aber nicht.
Was können Empfänger tun, wenn sie länger auf ihre Post warten müssen?
Wer lange auf seine Post warten muss, sollte sich zunächst an den jeweiligen Postdienstleister wenden. Dauern die Probleme länger an oder wiederholen sich, ist es sinnvoll, eine Beschwerde bei der Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur einzureichen. Das Verfahren ist kostenfrei und soll helfen, eine Einigung im Streit zwischen Kunde und Postunternehmen zu erzielen, wenn der direkte Weg erfolglos geblieben ist.
Wie finde ich heraus, wo die Sendung abgeblieben ist?
Als Empfänger schwierig. Einen Nachforschungsantrag, um herauszufinden, wo die Sendung abgeblieben ist, können bei geeigneter Versandart - etwa einem Einschreiben oder einem Paket - nur Versender stellen.