Der Renten Service gibt bekannt:
Wenn Sie als Rentenberechtigter einer deutschen Rentenleistung im Ausland leben, dann kennen Sie vermutlich die jährliche Lebensbescheinigung, die Sie ab Juni erhalten und unterschrieben im Original an die Deutsche Post AG Renten Service zurücksenden müssen.
Aufgrund des Corona-Virus sind weltweit sowohl die Bewegungsfreiheit des Einzelnen als auch der Publikumsverkehr bei Behörden, Banken und sonstigen Stellen stark eingeschränkt. Da deswegen die Möglichkeiten zur Bestätigung einer Lebensbescheinigung stark begrenzt sind, haben die deutschen Rentenversicherungsträger und die Deutsche Post AG, Renten Service wie im Jahr 2020 Vereinfachungen für die Lebensbescheinigung 2021 vereinbart (siehe Abschnitte a – c)
Hinweis: Wenn Sie in einem Land leben, mit dem ein elektronischer Abgleich durchgeführt wird, dann erhalten Sie nicht regelmäßig eine Lebensbescheinigung.
Hierbei handelt es sich um folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden, Schweiz und Spanien
ollten Sie also eine Rentenanpassungsmitteilung ohne das Formblatt Lebensbescheinigung erhalten haben, ist eine Lebensbescheinigung in diesem Jahr nicht erforderlich. Sie brauchen dann nichts weiter zu unternehmen.
a) Lebensbescheinigung ist Ihnen per Post zugegangen
enn Ihnen das Formular der Lebensbescheinigung per Post zugegangen ist, dann überprüfen Sie bitte die Angaben im Teil A. Dort finden Sie alle Informationen, die uns über Sie bekannt sind. Sind diese zutreffend, dann unterschreiben Sie bitte die Lebensbescheinigung eigenhändig und senden Sie diese an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück. Die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information.
Bitte schicken Sie die Lebensbescheinigung bis spätestens 15. Oktober 2021 an den Renten Service zurück.
b) Lebensbescheinigung liegt Ihnen bis Mitte August 2021 nicht vor
Wenn Ihnen das Formular der Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August 2021 zugegangen ist, können Sie sich die Lebensbescheinigung auch selbst aus dem Downloadcenter des Renten Service herunterladen.
Bitte füllen Sie die Lebensbescheinigung aus und unterschreiben das Formular eigenhändig. Senden Sie die Lebensbescheinigung an die Deutsche Post AG, Niederlassung Renten Service, 04078 Leipzig zurück. Die genauen Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Information.
Sollte uns Ihre Lebensbescheinigung nicht bis spätestens 15. Oktober 2021 vorliegen, wird Ihre Rentenzahlung angehalten!
c) Rentenberechtigte, die nicht in der Lage sind die Lebensbescheinigung selbst auszufüllen und zu unterschreiben
Wenn die rentenberechtigte Person gegenwärtig nicht in der Lage ist, die Lebensbescheinigung selber auszufüllen, dann kann ersatzweise auch ein Angehöriger oder eine bevollmächtigte Person das Formular ausfüllen und unterschreiben.
In diesem Fall bitten wir die Person, die die Angaben zur rentenberechtigten Person einträgt und die Lebensbescheinigung in Vertretung unterschreibt, Angaben zu ihrer Person zu machen (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geburtsname, Anschrift).
Sollte die rentenberechtigte Person verstorben sein, so bitten wir um schnellstmögliche Übermittlung des Sterbedatums. Sofern es Ihnen möglich ist, benutzen Sie bitte die Änderungsmitteilung des Renten Service:
Kontakt:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
04078 Leipzig
Deutschland
Telefon: +49 221 56 92-777
Telefax: +49 69 6530 1510 865
E-Mail: LB2021@deutschepost.de