You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, October 26, 2023

Renten-Erhöhung 2024: Wer profitiert am stärksten?

Berlin – Die Bezüge von Rentnern mit Erwerbsminderung haben in den letzten zehn Jahren einen beachtlichen Anstieg erfahren. Sie sind um fast 60 Prozent auf durchschnittlich 1065 Euro pro Monat angestiegen. Zum Vergleich: 2013 betrug die durchschnittliche Brutto-Erwerbsminderungsrente noch 678 Euro pro Monat.

Neben den jährlichen Rentenanpassungen ist die Erweiterung der Zurechnungszeit seit 2014 ein Grund für diese positive Entwicklung. Diese wurde in den letzten Jahren mehrmals verlängert und gilt nun bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten, die im Jahr 2018 festgelegt wurde. 

Ein früherer Eintritt in die Rente könnte sich für einige Berufstätige im Dezember 2023 lohnen.
Die Rente soll auch 2024 angepasst werden. (Symbolbild) © Rainer Berg/IMAGO

Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die zum ersten Mal eine Rente erhalten, so behandelt, als hätten sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Zudem haben Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung keine rentenmindernde Wirkung mehr, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Gleichstellung von Erwerbsgeminderten ab 2024

Eine Gruppe von Rentnern mit Erwerbsminderung war jedoch lange Zeit benachteiligt. Es handelt sich dabei um diejenigen, die als Langzeit-Erwerbsgemindert eingestuft sind, daher eine deutlich kürzere Versicherungszeit haben und infolgedessen deutlich weniger Geld erhalten haben. Aber diese Gruppe kann sich nun auf einen monatlichen Zuschlag freuen. 

Um den Zuschlag zu erhalten, muss der Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben. Außerdem muss die Erwerbsminderungsrente dann noch durchgehend bis zum 30. Juni 2024 bezogen werden. Auch Altersrenten, die sich direkt an die Rente wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den zusätzlichen Betrag, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website erläutert. Laut Ministerium sollen etwa drei Millionen Rentner den Zuschlag erhalten.

Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Rentenbeginn-Zeiträumen unterschieden:

  • Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024
  • Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024 

Im Durchschnitt bewirkt der Zuschlag laut DRV eine Erhöhung um 70 Euro bei Rentenbeginn bis 30. Juni 2014 und um 40 Euro bei Rentenbeginn nach diesem Stichtag.

Erhöhung 2024: So viel mehr könnte es geben

Doch auch alle anderen Rentner und Rentnerinnen könnten im neuen Jahr eine Erhöhung bekommen. So erwarten Ökonomen eine Erhöhung der Renten im Jahr 2024 um 5,5 oder 6 Prozent. Wir haben für zwei Werte berechnet, wie sich das konkret auf die persönliche Rente auswirken könnte: 

Die Anpassung der Renten richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland. Heißt also: Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Im 2. Quartal 2023 lag der Nominallohnindex bei 6,6 Prozent, im ersten noch bei 5,6 Prozent. Mit den Tariferhöhungen in vielen Branchen dürfte sich dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen. 

Thursday, August 31, 2023

Die neue Digitale Rentenübersicht: Was sie kann – und wo es noch Probleme gibt


Berlin – Wer schon sein ganzes Leben lang über die Altersvorsorge nachdenkt, der hat möglicherweise verschiedene Standbeine aufgebaut. Das ist auch gut so – darauf ist unser Rentensystem ausgerichtet. Die gesetzliche Rente ist dabei ein wichtiger Baustein, aber eben nicht der einzige. Betriebliche Altersvorsorgen, Riester-Renten, Aktien oder vermögenswirksame Leistungen – es gibt viele Möglichkeiten. Um einen besseren Überblick über das, was man während seines Arbeitslebens schon angehäuft hat, zu gewährleisten, gibt es jetzt die Digitale Rentenübersicht.

Die Digitale Rentenübersicht erfasst nur die „echte“ Altersvorsorge

Am 30. Juni ging das Portal der Deutschen Rentenversicherung online. Es ist weder verpflichtend noch kostet es etwas. Zur Anmeldung im Portal benötigt man einen digitalen Personalausweis (eID). Die eID ist bei allen Ausweisen, die nach 2017 ausgestellt wurden, automatisch enthalten – muss aber freigeschaltet werden. Dann kann man zum einen einsehen, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich ausfallen wird (so wie bei der jährlichen Renteninformation). Zum anderen aber auch, wie viel sich durch verschiedene andere Formen der Altersvorsorge angesammelt hat. 

Dazu gehören alle privat und betrieblich abgeschlossenen Renten. Das betrifft sowohl monatliche als auch einmalige Zahlungen, die man zur Altersvorsorge abgeschlossen hat. Wer also möglicherweise vergessen hat, dass er oder sie vor Jahren mal bei einem alten Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, würde sie in der digitalen Rentenübersicht wieder finden.

Eine Frau betrachtet ein Schriftstück, während sie gleichzeitig vor einem Laptop sitzt. (Symbolbild)
Seit Sommer 2023 wird die Digitale Rentenübersicht zunächst als zusätzlicher Service angeboten. © IMAGO/Zoonar.com/Yuri Arcurs peopleimages.com

Es werden aber nur solche Angebote erfasst, die „eindeutig der Altersvorsorge dienen oder typischerweise dafür genutzt werden“, so die Rentenversicherung. Dazu gehören zum Beispiel keine ETFs oder vermögenswirksame Leistungen oder Bausparverträge. Und auch Beamte erhalten nicht alle Informationen: Pensionen werden aktuell nicht auf dem Portal angezeigt.

Aktuell sind allerdings noch nicht alle Altersvorsorge-Produkte in dem Portal enthalten. Ab Herbst 2023 ist es aber für Anbieter Pflicht, in der digitalen Rentenübersicht registriert zu sein.

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Bisher noch recht wenige Anmeldungen

Wie kommt das Angebot also rund zwei Monate nach der Einführung an? Auf Anfrage teilt ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) mit, dass bisher 850.000 Personen die Webseite besucht haben. Davon haben sich bisher aber nur 80.000 registriert – ein Anteil von 9,4 Prozent.

Die relativ niedrige Quote könnte wohl daran liegen, dass das Anmeldeverfahren recht kompliziert ist. Wer seine PIN für die eID nicht mehr hat, muss ihn erst per Brief zurückschalten lassen. Außerdem braucht man seine Steuer-ID und ein Gerät, auf dem die Ausweis-App installiert werden kann. All das sind Hürden, die möglicherweise die Registrierung ausbremsen. Noch dazu kann man nach erfolgreicher Registrierung erst fünf Tage später alle Daten einsehen.