Experten erwarten wegweisendes Urteil
- vonAnne Hund
Das Jahr 2021 könnte für Steuerzahler ein wichtiges werden. So wird zur Doppelbesteuerung der Renten* in diesem Jahr ein wegweisendes Urteil vom Bundesfinanzhof erwartet. Der Streit dreht sich, wie das Portal wiwo.de bereits vor einigen Monaten berichtete, darum, dass die Regeln für die Besteuerung der Rente möglicherweise verfassungswidrig seien. Denn sie könnten, je nachdem wie gerechnet werde, zu einer Doppelbesteuerung führen, so das Portal. Die aber dürfe es laut Bundesverfassungsgericht nicht geben. Nun also soll der Bundesfinanzhof (BFH) bei der Streitfrage entscheiden.
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Durch den Bundesfinanzhof erwarten Experten in diesem Jahr folglich ein wegweisendes Urteil. Die mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in München über eine mögliche Doppelbesteuerung von Renten war dem Evangelischen Pressedienst (epd) zufolge ursprünglich für Herbst 2020 erwartet worden. Wegen der Corona-Pandemie sei der Termin allerdings mehrmals verschoben worden. Eine Entscheidung steht nun also 2021 aus. Die mündliche Verhandlung sei erst auf Januar verschoben worden, berichtet das Portal waz.de (Stand: 25.01.2021), nun sei das zweite Quartal 2021 angepeilt. Der Bundesfinanzhof wolle im Frühjahr über die viel diskutierte Besteuerung von Renten entscheiden, schreibt das Portal. Im Kern gehe es um die Frage, ob es derzeit zumindest für einen Teil der rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zu einer verfassungswidrigen Doppelbesteuerung komme, schreibt das Portal. Ausgangspunkt sei die entsprechende Klage eines Ruheständlers.
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Die sogenannte Doppelsteuerung stellt, wie das Portal finanzen.de.de (Stand: 25.01.2021) anlässlich des in diesem Jahr zu erwartenden Urteils berichtet, für viele Rentner und künftige Senioren „ein großes und teures Ärgernis dar“. Je nach individueller Situation entgehen dem Bericht zufolge Betroffenen mehrere tausend Euro, die das Finanzamt aus ihrer Sicht zu Unrecht kassiere. Dazu komme es, weil der Fiskus Steuern auf die gesetzliche Rente erhebe, obwohl Steuerzahler die Beiträge dazu bereits aus ihrem versteuerten Einkommen gezahlt hätten, schreibt das Portal zu der Kritik.
Noch ist die Streitfrage allerdings nicht endgültig geklärt. Viele Rentner dürften umso gespannter sein, wie das Urteil des Bundesfinanzhofs in diesem Jahr wohl ausfällt.
Quellen: wiwo.de; finanzen.de; epd; waz.de