Nordseeküste bei Internet-Portal Airbnb besonders gefragt (picture-alliance/dpa/I. Wagner)
Reisewarnung, Risikogebiet, Quarantäneauflagen, Corona Hotspots: Für viele unserer Leser bleiben die Einreisebestimmungen für Deutschland undurchsichtig. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Von Felix Schlagwein, DW
Innerhalb der EU sind wieder Ferienflieger unterwegs und auch Touristen aus ausgewählten Drittstaaten können nach Deutschland einreisen. Jeder ist gut beraten, sich vor dem Koffer packen gründlich zu informieren. Was für die EU gilt, muss nicht für Deutschland gelten. Quarantäne-Auflagen werden nicht nur innerhalb der EU, sondern auch innerhalb Deutschlands unterschiedlich angewandt. Das Chaos an Verordnungen, Regeln und Ausnahmen von der Regel ist verwirrend. Das verunsichert.
Was mache ich, wenn...? Zur Zeit erreichen uns viele Fragen von unseren Lesern und den Nutzern unserer Social Media Kanäle. Wir sind den wichtigsten Fragen nachgegangen.
Frage 1
Die Liste der Länder, aus denen ich nach Deutschland einreisen darf, ändert sich immer wieder. Wo finde ich die aktuellsten Informationen?
Für die Einreisebestimmungen nach Deutschland ist prinzipiell das Bundesinnenministerium zuständig. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, auch auf Englisch. Zusätzlich sollten sich Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts und der Bundespolizei über die aktuellen Reisebestimmungen informieren. Einen EU-weiten Überblick bietet Re-open Europe.
Bislang dürfen Bürger der Europäischen Union und der Schengen-Länder ohne Einschränkung nach Deutschland einreisen. Menschen aus Drittstaaten können das aktuell nur mit triftigem Grund. Allerdings sollen diese Reisehindernisse schrittweise abgebaut werden. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen will die EU Menschen aus 14 Drittstaaten wieder freie Einreise gewähren. Dies ist allerdings nur eine Empfehlung, die jeder EU-Staat umsetzen kann, wie er möchte. Deutschland gewährt aktuell Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay freie Einreise. Auch für China, Südkorea und Japan sollen die Beschränkungen fallen - allerdings erst, wenn Deutsche dort auch wieder frei einreisen dürfen.
Frage 2
Unter welchen Bedingungen kann ich aus einem Land kommen, für das in Deutschland ein Einreiseverbot gilt? Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?
Die Liste der Ausnahmen vom Einreiseverbot nach Deutschland ist lang. Das Bundesinnenministerium hat hier Ausnahmen vom Einreiseverbot zusammengestellt, wer einen triftigen Grund hat und damit nach Deutschland kommen darf. Weitere Informationen gibt es ebenfalls bei der Bundespolizei.
Frage 3
Wie finde ich heraus, ob ich nach der Einreise aus einem Drittstaat in Quarantäne muss und wo ich diese zu verbringen habe? Kann ich eine Quarantäne mit einem negativen Corona-Test vermeiden?
Grundsätzlich müssen nur Menschen aus solchen Drittstaaten in Quarantäne, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Wer sich dort in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten hat, muss sich 14 Tage selbst isolieren. Die Liste dieser Länder wird laufend aktualisiert. Wer also plant, nach Deutschland zu kommen, sollte sich vor der Abreise unbedingt informieren, ob das Ausgangsland auf dieser Liste steht. Das gilt auch für Rückkehrer. Die konkreten Quarantäne-Auflagen werden von den Bundesländern erlassen. Welche Auflagen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie hier.
Quarantäne-Auflagen können Sie mit einem negativen Corona-Test oder einem Gesundheitszeugnis vermeiden. Beide dürfen allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Der Frankfurter Flughafen bietet einen Corona-Schnelltest (PCR-Test) nach der Ankunft an, Kosten: 139 Euro. Auch am Flughafen München kann man sich testen lassen - für 190 Euro. Durchreisende müssen übrigens nicht in Quarantäne, solange sie keine COVID-19-Symptome haben.
Frage 4
Wenn ich positiv getestet werde und in Quarantäne muss, wo verbringe ich diese und wer trägt die Kosten?
Das Ergebnis des Schnelltests am Flughafen wird Ihnen innerhalb weniger Stunden auf Ihr Smartphone geschickt. Sollte der Test positiv ausfallen, werden automatisch die Gesundheitsbehörden informiert und eine 14-tägige Quarantäne muss absolviert werden. Das zuständige Gesundheitsamt gibt Ihnen konkrete Instruktionen und Informationen. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird von den örtlichen Behörden kontrolliert. Verstöße können in einigen Bundesländern mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.
Auch nicht getestete Einreisende aus Risikogebieten müssen sich in jedem Fall auf direktem Weg in Quarantäne begeben, wenn vorhanden, in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft. Was eine "geeignete Unterkunft" ist, entscheidet im Quarantänefall das örtliche Gesundheitsamt. Konkrete Vorgaben über die Art der Unterkunft gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene.
Sollten Mehrkosten, zum Beispiel durch Hotelübernachtungen oder Arztbesuche anfallen, werden diese nicht vom deutschen Staat übernommen. Allerdings könnten der Reiseveranstalter und die Auslandskrankenversicherung einspringen, sofern diese Konditionen vorher vereinbart wurden. Ausländischen Staatsbürgern wird darüber hinaus empfohlen, ihre Botschaft in Deutschland über den Quarantäne-Aufenthalt zu informieren.
Frage 5
Ich will nach Deutschland einreisen: Wird differenziert zwischen dem Land, aus dem ich einreise und meiner Staatsbürgerschaft?
Ob Sie in diesem Fall nach Deutschland einreisen dürfen, hängt auch davon ab, ob Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum für Deutschland bzw. den Schengen-Raum haben. In diesem Fall gilt: Wohnort bzw. langfristiger Aufenthaltsort geht vor Staatsangehörigkeit. Ein Beispiel: Ein Australier mit Wohnsitz in Nigeria will nach Deutschland reisen. Australien steht auf der "Positivliste" für eine Einreise nach Deutschland (siehe oben). Da dieser Australier jedoch in Nigeria wohnt, darf er nicht ohne dringenden Grund einreisen. Eine Brasilianerin, die ihren Wohnsitz in Belgien hat, allerdings schon. Übrigens: Visa werden bis auf weiteres für den Schengen-Raum nicht mehr vergeben - mit wenigen Ausnahmen in dringenden Fällen.
Frage 6
Was passiert, wenn ich aus einem Land einreisen möchte, für das Deutschland eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Ich bin Türke und lebe in der Türkei. Und Deutschland hat eine Reisewarnung für mein Land ausgesprochen. Darf ich nach Deutschland oder werde ich am Flughafen zurückgewiesen?
Eine generelle Reisewarnung für alle Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums gilt noch bis 31. August 2020. Diese Reisewarnung richtet sich allerdings an deutsche Staatsbürger und steht nicht in direktem Zusammenhang mit den Einreisebeschränkungen nach Deutschland.
Wer beispielsweise aus der Türkei nach Deutschland kommen möchte, braucht dafür einen triftigen Grund (siehe oben). Die Reisebegründung wird bereits vor dem Abflug von der Fluggesellschaft und am Abflughafen überprüft. Erst dann dürfen Sie fliegen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie am Flughafen in Deutschland abgewiesen werden, sollten die Beamten dort Ihren Grund als nicht ausreichend bewerten oder sich kurzfristige Änderungen der Einreisebeschränkungen ergeben haben. Dann müssen Sie wieder zurückfliegen. Da die Fluggesellschaft die Kosten dafür übernehmen muss, wird sie jedoch genau überprüfen, ob Sie berechtigt sind, nach Deutschland zu reisen.
Wichtig: Die Türkei befindet sich aktuell auf der Liste der Risikogebiete. Das bedeutet, dass sich Einreisende nach ihrer Ankunft einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. An einigen deutschen Flughäfen (siehe oben) kann ein Schnelltest gemacht werden. Sollte dieser negativ sein, muss keine Quarantäne absolviert werden.
Die einzelnen Länder der EU scheinen unterschiedlich mit der Einreise aus Drittstaaten umzugehen. Kann ich das nutzen? So kann ich vielleicht in Griechenland einreisen, aber nicht in Deutschland. Wenn ich es nach Griechenland geschafft habe, kann ich von dort nach Deutschland reisen?
Nicht zwangsläufig. Jedes EU- und Schengen-Land hat - trotz relativ einheitlicher Beschlüsse auf EU-Ebene - die Entscheidungshoheit über seine Einreisebeschränkungen. Sollten Sie also erfolgreich nach Griechenland eingereist sein, heißt das nicht, dass Ihnen automatisch in Deutschland freie Einreise gewährt wird - sofern Sie ihren Wohnort nicht im Schengen-Raum haben bzw. ein gültiges Visum besitzen. Informieren Sie sich deshalb vor einer geplanten Reise genau über die aktuellen Bestimmungen, die in Deutschland gelten. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die zuständige Botschaft in Deutschland.
Frage 8
Ich bin in Deutschland und entwickle Corona-Symptome: Was tue ich?
Informieren Sie sofort das zuständige Gesundheitsamt. Bei stärkeren Beschwerden kontaktieren Sie zusätzlich einen Arzt oder die Corona-Hotline (Tel. 116 117). Sollten Sie schwere Symptome zeigen, gehen Sie ins Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Kontaktdaten ihrer Botschaft in Deutschland, falls Sie diese im Krankheitsfall kontaktieren möchten.
Was passiert, wenn sich während meines Deutschland-Aufenthalts etwas an den Bestimmungen ändert? Zum Beispiel, die Rückkehr unmöglich wird, weil Deutschland oder mein Heimatland die Grenzen erneut schließen?
Treten Sie schnellstmöglich in Kontakt mit Ihrer Botschaft in Deutschland. Grundsätzlich sollte eine Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise in Ihr Heimatland möglich sein - sofern Sie nicht unter Quarantäne stehen oder aktiv infiziert sind. Wie Sie ausreisen können und wer die Kosten dafür übernimmt, kommt auch auf Ihre Buchungsbedingungen an. Fragen Sie den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, ob und wann eine Rückkehr möglich ist und wer für die möglichen Kosten aufkommt. Sorgen Sie vorsichtshalber vor Reiseantritt für einen finanziellen Puffer, sollten Mehrkosten entstehen. Denn: Sollte das Gebäude, die Stadt oder Region, in der Sie sich in Deutschland aufhalten, unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie dort bleiben bis die Behörden Ihnen erlauben, das Gebiet wieder zu verlassen.
Frage 10
Die Bundesländer in Deutschland haben unterschiedliche Corona-Regeln. Wie informiere ich mich am besten, wenn ich im Land reisen will?
Besonders wichtig sind die verschiedenen Regelungen zu den Quarantäneauflagen für Einreisende aus Drittstaaten, die als Risikogebiet ausgewiesen sind. Behalten Sie außerdem die Nachrichtenlage in Deutschland und ihrer Aufenthaltsregion im Auge. Es kann vorkommen, dass bestimmte Städte, Landkreise oder Regionen wegen zu hoher Neuinfektionen unter Quarantäne gestellt und auch innerhalb Deutschlands zum Risikogebiet erklärt werden. Die einzelnen Bundesländer können zudem einen "Lockdown" beschließen. Das kann Auswirkungen auf ihre Reise innerhalb Deutschlands sowie auf ihre Rück- oder Weiterreise ins Ausland haben. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen an die lokalen Behörden sowie an die Botschaft Ihres Landes in Deutschland.
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