You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Monday, October 19, 2020

Keine Einreise für Au-pairs

Von Sabine Kinkartz, Berlin, Deutsche Welle

Die Corona-Pandemie durchkreuzt viele Lebensplanungen. Auch die junger Menschen, die ein Auslandsjahr in Deutschland verbringen und die Kinder ihrer Gastfamilie betreuen wollen. 


    

Deutschland Mutter mit Kindern vor Infotafel (Sabine Kinkartz/DW)


Jeder Tag ein organisatorischer Balanceakt: Caroline mit ihren Zwillingen Jakob und Jaron. Der zweieinhalbjährige Jakob hat sich gerade ein Glas Wasser eingeschenkt und betrachtet stolz sein Werk. Plötzlich versucht er, das Wasser zurück in die Flasche zu gießen. Bevor Vater Oliver vom Küchentisch aufspringen kann, um seinen Sohn von dem Experiment abhalten, ergießt sich das Wasser bereits über die Arbeitsplatte der Kücheninsel, an der der kleine blonde Junge auf einem Stuhl steht. Für Jakob kein Problem. "Ich putze", ruft er fröhlich und kämpft eifrig mit einem rot-weiß karierten Küchentuch gegen die Flut.

"Lass ihn, ist ja nur Wasser", bremst Mutter Caroline ihren Mann. Der lässt sich seufzend zurück auf seinen Stuhl fallen um dann doch gleich wieder hektisch aufzuspringen. Jakobs Zwillingsbruder Jaron hat in der geräumigen Küche in einem Regal eine leere Bierflasche gefunden und wedelt damit herum. "Es ist schon einfacher geworden mit den Zwillingen", sagt Caroline lachend. Hin und wieder würden sie inzwischen auch friedlich zusammen spielen. "Aber sie machen leider keinen Mittagsschlaf mehr, obwohl sie morgens um fünf Uhr wach sind."

Den ganzen Tag im Einsatz, ohne Pause

Caroline und Oliver wirken erschöpft. Beide haben fordernde Berufe, die ihnen viel abverlangen. Abendtermine und Reisen gehören dazu. "Im März und April ist zwar viel ausgefallen", erzählt Caroline, "aber seit Mai arbeite ich praktisch im Akkord." Bis Ende September waren Beruf und Familie dennoch vereinbar, denn da war Diana noch da.

Ein Jahr lang lebte die junge Kolumbianerin als Au-pair mit der Familie in Berlin-Friedrichshain. Sie kümmerte sich mit um die Zwillinge und deren fünfeinhalbjährige Schwester Clara. Half bei der Wäsche und räumte die Wohnung mit auf. War vor allem immer flexibel verfügbar, auch wenn die Kinder krank wurden und nicht in die Kindertagesstätte gehen konnten.

Familienmitglied auf Zeit

Die Bezeichnung Au-pair kommt aus dem Französischen und heißt übersetzt "auf Gegenseitigkeit". 30 Stunden Kinderbetreuung und leichte Hausarbeiten pro Woche gegen ein eigenes Zimmer, Verpflegung, ein Taschengeld von 280 Euro pro Monat, Anspruch auf Urlaub und Freizeit und den Besuch eines Sprachkurses.

Junge Menschen finden das Angebot attraktiv, weil sie so Sprache und Kultur ihres Gastlandes intensiv kennenlernen können. Für die Gastfamilien ist es oft der einzige Weg, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie finanzieren zu können. Die Nachfrage wächst von beiden Seiten. 2019 kamen mehr als 15.000 Au-pairs nach Deutschland. Mehr als 9000 davon aus Ländern außerhalb der EU. Ganz oben auf der Liste: Kolumbien und Georgien, gefolgt von der Ukraine, Russland, Madagaskar, Simbabwe, Brasilien und Vietnam.

Kulturaustausch mit Langzeitfolgen

Sie und die Kinder würden Diana sehr vermissen, sagen Oliver und Caroline wehmütig. Auch wegen der  kulturellen Bereicherung. "Sie hat für uns Spezialitäten aus ihrer Heimat gekocht, Clara spielerisch das Zählen auf spanisch beigebracht und mit meinem Mann oft über Politik diskutiert", erinnert sich Caroline. "Statt nach Kolumbien zu reisen, hatten wir das Land ein Stück weit bei uns zu Hause." Eine bleibende Erfahrung. Die Freundschaft zwischen Familien und ihren Au-pairs währt oft ein Leben lang.

Nach Dianas Abreise sollte eigentlich die 23-jährige Seheno aus Madagaskar bei der Berliner Familie einziehen. Doch wegen der Corona-Pandemie bekommt sie weder ein Visum noch darf sie derzeit nach Deutschland einreisen. Oliver hat dafür kein Verständnis. Das sei doch keine kurze Urlaubsreise, sondern ein langfristiger Aufenthalt, den man "sehr, sehr sicher und ohne Gefährdung für andere" organisieren könne. Die Kosten für Testungen, für eine Quarantäne-Zeit in einem Hotel - sie würden das, wenn nötig, alles bezahlen.

"Wir halten Kontakt und chatten regelmäßig mit Seheno", erzählt Caroline. "Sie ist wie wir sehr unglücklich über die Situation, will die Hoffnung aber nicht aufgeben. Sie macht einen Deutschkurs am Goethe-Institut und kümmert sich ansonsten um ihren vierjährigen Bruder." Ihr absagen will die Familie aber nicht. "Sie hat doch eine feste Zusage von uns."

Heiß umkämpft, auch illegal

So geduldig sind andere Familien nicht. Sie wüssten von Fällen, in denen Au-pairs über Frankreich in die EU eingereist und dann weiter nach Deutschland gefahren seien, berichtet Caroline. Heiß begehrt sind auch Au-pairs, deren Visum zwar ausläuft, die sich aber noch in Deutschland befinden. In den sozialen Medien bekommen sie finanziell attraktive Angebote, um sie zum Bleiben und Wechsel in eine andere Familie zu bewegen. Auch illegal.

Monika Supernok, Vizevorsitzende der Gütegemeinschaft Au-pair, erfährt laufend von solchen Geschichten. Dabei besteht ihre Arbeit vor allem darin, das Geschäft mit den jungen Menschen transparent zu halten und illegale Beschäftigungsverhältnisse zu minimieren. Seit Monaten kämpft Supernok für Ausnahmeregelungen bei der Einreise von Au-pairs. Hat Politiker angeschrieben und eine Online-Petition gestartet.

Ablehnung im Bundestag

Auch der Bundestag beschäftigte sich im September mit dem Thema. Zwar wurde ein von den Oppositionsparteien unterstützter Antrag, Einreisen von Au-pairs wieder möglich zu machen, von den Regierungsparteien abgelehnt, doch Supernok will nicht aufgeben. Auf der Suche nach Ansatzpunkten hat sie die EU-Direktive 2016/801 entdeckt. Die regelt die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Absolvierung eines Praktikums, zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst, Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsvorhaben und zur Ausübung einer Au-pair-Tätigkeit.

Die Richtlinie wurde vom Bundesinnenministerium zwar in deutsches Recht umgesetzt, allerdings unter Auslassung von Freiwilligen und Au-pairs. Supernok findet das empörend. Studenten könnten auf Grundlage der Regelung auch in der Corona-Pandemie weiter nach Deutschland einreisen, aber Au-pairs werde das verwehrt. In Frankreich und Belgien sei das anders, die Länder hätten die EU-Direktive so umgesetzt, wie sie ursprünglich erlassen worden sei.

Bis zum Frühjahr durchschlagen

Angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen macht sich Supernok allerdings keine Illusionen darüber, dass sich am deutschen Einreiseverbot kurzfristig etwas ändern könnte. "Das ist so schade, denn die jungen Leute werden ihr Auslandsjahr nicht nachholen können. Das macht man nach der Schule und nicht, wenn man schon in der Ausbildung steckt."

Auch Caroline und Oliver glauben nicht dran, dass Seheno in den nächsten Wochen von Madagaskar nach Berlin reisen darf. Lücken in der Betreuung überbrückt die Familie aktuell mit einer kostspieligen Babysitterin, Tochter Clara verbringt hin und wieder Zeit in Niedersachsen bei den Großeltern. "Ich hoffe, dass wir uns bis zum Frühjahr irgendwie durchschlagen können", sagt Caroline. In der Hoffnung, dass es dann eine Impfung gegen Covid-19 gibt und alles vielleicht wieder etwas besser wird.

Saturday, July 11, 2020

Einreise nach Deutschland: Fragen und Antworten

Nordseeküste bei Internet-Portal Airbnb besonders gefragt (picture-alliance/dpa/I. Wagner)

Reisewarnung, Risikogebiet, Quarantäneauflagen, Corona Hotspots: Für viele unserer Leser bleiben die Einreisebestimmungen für Deutschland undurchsichtig. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Felix Schlagwein, DW
   
Innerhalb der EU sind wieder Ferienflieger unterwegs und auch Touristen aus ausgewählten Drittstaaten können nach Deutschland einreisen. Jeder ist gut beraten, sich vor dem Koffer packen gründlich zu informieren. Was für die EU gilt, muss nicht für Deutschland gelten. Quarantäne-Auflagen werden nicht nur innerhalb der EU, sondern auch innerhalb Deutschlands unterschiedlich angewandt. Das Chaos an Verordnungen, Regeln und Ausnahmen von der Regel ist verwirrend. Das verunsichert.

Was mache ich, wenn...? Zur Zeit erreichen uns viele Fragen von unseren Lesern und den Nutzern unserer Social Media Kanäle. Wir sind den wichtigsten Fragen nachgegangen.

Frage 1
Die Liste der Länder, aus denen ich nach Deutschland einreisen darf, ändert sich immer wieder. Wo finde ich die aktuellsten Informationen?

Für die Einreisebestimmungen nach Deutschland ist prinzipiell das Bundesinnenministerium zuständig. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen, auch auf Englisch. Zusätzlich sollten sich Reisende auf der Website des Auswärtigen Amts und der Bundespolizei über die aktuellen Reisebestimmungen informieren. Einen EU-weiten Überblick bietet Re-open Europe.

Bislang dürfen Bürger der Europäischen Union und der Schengen-Länder ohne Einschränkung nach Deutschland einreisen. Menschen aus Drittstaaten können das aktuell nur mit triftigem Grund. Allerdings sollen diese Reisehindernisse schrittweise abgebaut werden. Aufgrund der niedrigen Infektionszahlen will die EU Menschen aus 14 Drittstaaten wieder freie Einreise gewähren. Dies ist allerdings nur eine Empfehlung, die jeder EU-Staat umsetzen kann, wie er möchte. Deutschland gewährt aktuell Australien, Georgien, Kanada, Montenegro, Neuseeland, Thailand, Tunesien und Uruguay freie Einreise. Auch für China, Südkorea und Japan sollen die Beschränkungen fallen - allerdings erst, wenn Deutsche dort auch wieder frei einreisen dürfen.

Frage 2
Unter welchen Bedingungen kann ich aus einem Land kommen, für das in Deutschland ein Einreiseverbot gilt? Gibt es Ausnahmen und wenn ja, welche?

Die Liste der Ausnahmen vom Einreiseverbot nach Deutschland ist lang. Das Bundesinnenministerium hat hier Ausnahmen vom Einreiseverbot zusammengestellt, wer einen triftigen Grund hat und damit nach Deutschland kommen darf. Weitere Informationen gibt es ebenfalls bei der Bundespolizei.

Frage 3
Wie finde ich heraus, ob ich nach der Einreise aus einem Drittstaat in Quarantäne muss und wo ich diese zu verbringen habe? Kann ich eine Quarantäne mit einem negativen Corona-Test vermeiden?

Grundsätzlich müssen nur Menschen aus solchen Drittstaaten in Quarantäne, die das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft. Wer sich dort in den letzten 14 Tagen vor der Einreise nach Deutschland aufgehalten hat, muss sich 14 Tage selbst isolieren. Die Liste dieser Länder wird laufend aktualisiert. Wer also plant, nach Deutschland zu kommen, sollte sich vor der Abreise unbedingt informieren, ob das Ausgangsland auf dieser Liste steht. Das gilt auch für Rückkehrer. Die konkreten Quarantäne-Auflagen werden von den Bundesländern erlassen. Welche Auflagen in welchem Bundesland gelten, erfahren Sie hier.

Quarantäne-Auflagen können Sie mit einem negativen Corona-Test oder einem Gesundheitszeugnis vermeiden. Beide dürfen allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. Der Frankfurter Flughafen bietet einen Corona-Schnelltest (PCR-Test) nach der Ankunft an, Kosten: 139 Euro. Auch am Flughafen München kann man sich testen lassen - für 190 Euro. Durchreisende müssen übrigens nicht in Quarantäne, solange sie keine COVID-19-Symptome haben.

Frage 4
Wenn ich positiv getestet werde und in Quarantäne muss, wo verbringe ich diese und wer trägt die Kosten?

Das Ergebnis des Schnelltests am Flughafen wird Ihnen innerhalb weniger Stunden auf Ihr Smartphone geschickt. Sollte der Test positiv ausfallen, werden automatisch die Gesundheitsbehörden informiert und eine 14-tägige Quarantäne muss absolviert werden. Das zuständige Gesundheitsamt gibt Ihnen konkrete Instruktionen und Informationen. Die Einhaltung der Quarantänepflicht wird von den örtlichen Behörden kontrolliert. Verstöße können in einigen Bundesländern mit bis zu 10.000 Euro Strafe geahndet werden.

Auch nicht getestete Einreisende aus Risikogebieten müssen sich in jedem Fall auf direktem Weg in Quarantäne begeben, wenn vorhanden, in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft. Was eine "geeignete Unterkunft" ist, entscheidet im Quarantänefall das örtliche Gesundheitsamt. Konkrete Vorgaben über die Art der Unterkunft gibt es weder auf Bundes- noch auf Länderebene.

Sollten Mehrkosten, zum Beispiel durch Hotelübernachtungen oder Arztbesuche anfallen, werden diese nicht vom deutschen Staat übernommen. Allerdings könnten der Reiseveranstalter und die Auslandskrankenversicherung einspringen, sofern diese Konditionen vorher vereinbart wurden. Ausländischen Staatsbürgern wird darüber hinaus empfohlen, ihre Botschaft in Deutschland über den Quarantäne-Aufenthalt zu informieren.

Frage 5
Ich will nach Deutschland einreisen: Wird differenziert zwischen dem Land, aus dem ich einreise und meiner Staatsbürgerschaft?

Ob Sie in diesem Fall nach Deutschland einreisen dürfen, hängt auch davon ab, ob Sie einen gültigen Aufenthaltstitel oder Visum für Deutschland bzw. den Schengen-Raum haben. In diesem Fall gilt: Wohnort bzw. langfristiger Aufenthaltsort geht vor Staatsangehörigkeit. Ein Beispiel: Ein Australier mit Wohnsitz in Nigeria will nach Deutschland reisen. Australien steht auf der "Positivliste" für eine Einreise nach Deutschland (siehe oben). Da dieser Australier jedoch in Nigeria wohnt, darf er nicht ohne dringenden Grund einreisen. Eine Brasilianerin, die ihren Wohnsitz in Belgien hat, allerdings schon. Übrigens: Visa werden bis auf weiteres für den Schengen-Raum nicht mehr vergeben - mit wenigen Ausnahmen in dringenden Fällen. 

Frage 6
Was passiert, wenn ich aus einem Land einreisen möchte, für das Deutschland eine Reisewarnung ausgesprochen hat? Ich bin Türke und lebe in der Türkei. Und Deutschland hat eine Reisewarnung für mein Land ausgesprochen. Darf ich nach Deutschland oder werde ich am Flughafen zurückgewiesen?

Eine generelle Reisewarnung für alle Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums gilt noch bis 31. August 2020. Diese Reisewarnung richtet sich allerdings an deutsche Staatsbürger und steht nicht in direktem Zusammenhang mit den Einreisebeschränkungen nach Deutschland.

Wer beispielsweise aus der Türkei nach Deutschland kommen möchte, braucht dafür einen triftigen Grund (siehe oben). Die Reisebegründung wird bereits vor dem Abflug von der Fluggesellschaft und am Abflughafen überprüft. Erst dann dürfen Sie fliegen. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie am Flughafen in Deutschland abgewiesen werden, sollten die Beamten dort Ihren Grund als nicht ausreichend bewerten oder sich kurzfristige Änderungen der Einreisebeschränkungen ergeben haben. Dann müssen Sie wieder zurückfliegen. Da die Fluggesellschaft die Kosten dafür übernehmen muss, wird sie jedoch genau überprüfen, ob Sie berechtigt sind, nach Deutschland zu reisen. 

Wichtig: Die Türkei befindet sich aktuell auf der Liste der Risikogebiete. Das bedeutet, dass sich Einreisende nach ihrer Ankunft einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen müssen. An einigen deutschen Flughäfen (siehe oben) kann ein Schnelltest gemacht werden. Sollte dieser negativ sein, muss keine Quarantäne absolviert werden.

Frage 7
Die einzelnen Länder der EU scheinen unterschiedlich mit der Einreise aus Drittstaaten umzugehen. Kann ich das nutzen? So kann ich vielleicht in Griechenland einreisen, aber nicht in Deutschland. Wenn ich es nach Griechenland geschafft habe, kann ich von dort nach Deutschland reisen?

Nicht zwangsläufig. Jedes EU- und Schengen-Land hat - trotz relativ einheitlicher Beschlüsse auf EU-Ebene - die Entscheidungshoheit über seine Einreisebeschränkungen. Sollten Sie also erfolgreich nach Griechenland eingereist sein, heißt das nicht, dass Ihnen automatisch in Deutschland freie Einreise gewährt wird - sofern Sie ihren Wohnort nicht im Schengen-Raum haben bzw. ein gültiges Visum besitzen. Informieren Sie sich deshalb vor einer geplanten Reise genau über die aktuellen Bestimmungen, die in Deutschland gelten. Kontaktieren Sie bei weiteren Fragen die zuständige Botschaft in Deutschland.

Frage 8
Ich bin in Deutschland und entwickle Corona-Symptome: Was tue ich?

Informieren Sie sofort das zuständige Gesundheitsamt. Bei stärkeren Beschwerden kontaktieren Sie zusätzlich einen Arzt oder die Corona-Hotline (Tel. 116 117). Sollten Sie schwere Symptome zeigen, gehen Sie ins Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Kontaktdaten ihrer Botschaft in Deutschland, falls Sie diese im Krankheitsfall kontaktieren möchten.

Frage 9
Was passiert, wenn sich während meines Deutschland-Aufenthalts etwas an den Bestimmungen ändert? Zum Beispiel, die Rückkehr unmöglich wird, weil Deutschland oder mein Heimatland die Grenzen erneut schließen?

Treten Sie schnellstmöglich in Kontakt mit Ihrer Botschaft in Deutschland. Grundsätzlich sollte eine Ausreise aus Deutschland und Wiedereinreise in Ihr Heimatland möglich sein - sofern Sie nicht unter Quarantäne stehen oder aktiv infiziert sind. Wie Sie ausreisen können und wer die Kosten dafür übernimmt, kommt auch auf Ihre Buchungsbedingungen an. Fragen Sie den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft, ob und wann eine Rückkehr möglich ist und wer für die möglichen Kosten aufkommt. Sorgen Sie vorsichtshalber vor Reiseantritt für einen finanziellen Puffer, sollten Mehrkosten entstehen. Denn: Sollte das Gebäude, die Stadt oder Region, in der Sie sich in Deutschland aufhalten, unter Quarantäne gestellt werden, müssen Sie dort bleiben bis die Behörden Ihnen erlauben, das Gebiet wieder zu verlassen.

Frage 10
Die Bundesländer in Deutschland haben unterschiedliche Corona-Regeln. Wie informiere ich mich am besten, wenn ich im Land reisen will?

Besonders wichtig sind die verschiedenen Regelungen zu den Quarantäneauflagen für Einreisende aus Drittstaaten, die als Risikogebiet ausgewiesen sind. Behalten Sie außerdem die Nachrichtenlage in Deutschland und ihrer Aufenthaltsregion im Auge. Es kann vorkommen, dass bestimmte Städte, Landkreise oder Regionen wegen zu hoher Neuinfektionen unter Quarantäne gestellt und auch innerhalb Deutschlands zum Risikogebiet erklärt werden. Die einzelnen Bundesländer können zudem einen "Lockdown" beschließen. Das kann Auswirkungen auf ihre Reise innerhalb Deutschlands sowie auf ihre Rück- oder Weiterreise ins Ausland haben. Wenden Sie sich deshalb bei Fragen an die lokalen Behörden sowie an die Botschaft Ihres Landes in Deutschland.

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