You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, December 7, 2023

Meteor showers to be observed in December — PAGASA

BY LIZST TORRES ABELLO


Geminid and Ursid meteor showers will light up the December skies, the Philippine Atmospheric, Geophysical and Astronomical Services Administration (PAGASA) said in its monthly astronomical diary.

PAGASA said the Geminid meteor shower will be active from Dec. 4 to 17, with the peak occurring on Dec. 15.

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The view of the northwestern sky during the peak of Geminids on 15 December at 3 a.m. when the shower radiant is already up in the sky and represented by the green solid circle (PAGASA)

The Geminids may produce up to 150 meteors per hour during its peak activity, which will occur at 3 a.m. on Dec. 15. 

"The meteor shower will reach its peak near the time of the new moon, presenting minimal interference from moonlight," PAGASA said.

It said when the constalletion, Gemini or the "twins" rises above the eastern horizon, Geminids will be visible at 7:13 p.m.

"It most likely to put on spectacular displays at around 2 a.m. when its radiant point is highest in the sky," PAGASA added.

Meanwhile, the Ursid meteor shower will be active from Dec. 17 to 26, with the peak occurring on Dec 23.

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The view of the northern sky after the peak of Ursid on 23 December at 05:00 a.m. when the shower’s radiant is already up in the sky and represented by the green solid circle. (PAGASA) 

Wichtige Änderungen in der Rentenversicherung zum 1. Januar 2024



Datum: 04.12.2023


Zum Jahresbeginn 2024 ergeben sich in der Rentenversicherung verschiedene Änderungen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.


Beitragssatz bleibt stabil


Keine Änderung gibt es beim Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser bleibt auch im kommenden Jahr stabil und beträgt weiterhin 18,6 Prozent.


Reguläre Altersgrenze steigt auf 66 Jahre


Auf 66 Jahre steigt zu Beginn des nächsten Jahres die reguläre Altersgrenze. Dies gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für diejenigen, die später geboren wurden, erhöht sich das Eintrittsalter in 2-Monats-Schritten weiter. 2031 ist dann die reguläre Altersgrenze von 67 Jahren erreicht.


Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigt


Bei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich.


Abschlag bei neuen „Renten für langjährig Versicherte“ steigt weiter


Wer mindestens 35 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird. Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1961, die im kommenden Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 6 Monaten; bei einem frühstmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag 12,6 Prozent. Für Versicherte des Jahrgangs 1960 lag der Abschlag noch bei maximal 12,0 Prozent.


Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen


Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2024. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich ab Januar eine jährliche Mindesthinzuverdienstgrenze von 37.117,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.


Verbesserte Absicherung bei Erwerbsminderung


Die Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat.


Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen steigen


Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 in den alten Bundesländern von monatlich 7.300 Euro auf 7.550 Euro und in den neuen Bundesländern von monatlich 7.100 Euro auf 7.450 Euro. Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüberhinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt.


Die Bezugsgröße steigt 2024 in den alten Bundesländern von 3.395 Euro auf 3.535 Euro im Monat. Die Bezugsgröße (Ost) steigt in den neuen Bundesländern von 3.290 Euro auf 3.465 Euro im Monat. Sie hat unter anderem für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der Rentenversicherung eine Bedeutung.


2024 wird das letzte Jahr mit unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für die alten und die neuen Bundesländer sein. Ab 2025 gelten eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze und eine einheitliche Bezugsgröße in West- und Ostdeutschland.


Freiwillige Versicherung: Mindest- und Höchstbeitrag steigen


Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt ab 1. Januar 2024 von 96,72 Euro auf 100,07 Euro. Der Höchstbetrag steigt von 1.357,80 Euro auf 1.404,30 Euro im Monat. Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können alle Menschen zahlen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, mindestens 16 Jahre alt sind und in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert sind. Unter den genannten Voraussetzungen ist die Zahlung freiwilliger Beiträge für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ebenfalls möglich. Ausgeschlossen von der freiwilligen Versicherung sind Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Für die freiwillige Versicherung gelten in den alten und neuen Bundesländern keine Unterschiede.


Minijob-Grenze steigt von 520 Euro auf 538 Euro


Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob – auch Minijob-Grenze genannt – steigt 2024 von 520 Euro auf 538 Euro. Sie ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn. Da sich der Mindestlohn im kommenden Jahr von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht, steigt auch die Minijob-Grenze.


Midijob: Untergrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich steigt


Die Untergrenze für Verdienste aus Beschäftigungen im sogenannten Übergangsbereich steigt im kommenden Jahr von monatlich 520,01 Euro auf 538,01 Euro. Die Obergrenze bleibt unverändert bei 2.000 Euro im Monat. Beschäftigte, die regelmäßig zwischen 538 Euro und 2.000 Euro verdienen, gelten als Midijobber. Bei einem Verdienst innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen sie einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung, der bis zum Erreichen der Obergrenze von 2.000 Euro steigt und erst dann der vollen Beitragshöhe entspricht. Die Rentenansprüche vermindern sich durch den reduzierten Beitragsanteil nicht. Sie werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet.


Höherer Steueranteil für Neurentner


Wer 2024 neu in den Ruhestand geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Ab Januar 2024 steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 83 auf 84 Prozent. Somit bleiben 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.


Der Gesetzgeber beabsichtigt, den steuerpflichtigen Rentenanteil rückwirkend ab 2023 nur noch in Schritten von jeweils einem halben Prozentpunkt zu erhöhen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren ist derzeit allerdings noch nicht abgeschlossen.


Mit Wohn-Riester die Heizung sanieren


Am 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.

Do Germans speak correct German?

 

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Tim Cole
American who has spent most of his adult life in Germany and Austria
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I am an American who has spent 50 years living in Germany. Recently, my wife and I relocated to a tiny village high in the Austrian Alps where both the skiing and the golf are good. I am a writer and public speaker and an erstwhile TV talkshow host. I love to cook, drink good wine and entertain friends in our fully renovated "Old Forrester's Lodge". Oh, yeah: I also like to smoke Havanna cigars, as you can see on the photo...


If Americans and Britons are two peoples separated by a common language, as George Bernard Shaw famously said, then the same goes for the Germans - except there are hundreds of different languages to choose from. On the North Sea coast, German sounds like English (or maybe Dutch), whereas in Soelden, a remote Austrian valley in the Alps my wife hails from, they still talk a version of ancient Bavarian that was spoken in Southern Germany 500 years ago and is completely incomprehensible to anyone else - but it’s still a kind of German! Sometimes, dialects can vary hugely from one village to the next.

Broadly speaking, there are seven major versions that together comprise German, each the language spoken by one of the major tribes that migrated during the “Völkerwanderung” (“migration of the peoples”) after the collapse of the Roman Empire ca. 400 AD, namely the Alamanni, the Bajuwars, the Franks, the Friesians, the Saxons, the Swabians and the Thuringians. To make things more complicated, there are also a number of “linguistic islands” that stem from the fact that parts of Germany were settled by people who spoke completely different tongues, such as Serbs, Slavs, Flemish.

Charlemagne succeeded in uniting most of the German-speaking tribes around 900 AD, but not all of them, so in places like Luxembourg or Switzerland they still speak versions of German, but mainstream Germans can hardly understand them.

The biggest difference lies in what linguists call the “Lautverschiebung” (“sound shift”) between north and south, in which for instance “f” becomes “p” (schlafen →schlapen, Schiff →Schipp)), “t” becomes “d” (Tag→ Dag) and “ch” becomes “k” (ich or ech→ik or ek). These shifts generally follow the Uerdinger or Benrather Lines that run from east to west at about the height of Hanover.

“High German” is the result of Martin Luther’s attempt to translate the bible into German – only which German? Since he was hiding under the protection of the (protestant) Elector Friedrich III of Saxony at Wartburg Castle, and since he liked to spend the evenings hoisting a few with the locals at a tavern in nearby Eisenach, he decided to follow the local jargon, at least most of the time. He described this as dem Volke aufs Maul schauen (“to watch the mouths of the people”).

As a result, the first major book that was widely read in German happened to be written in the dialect of Eisenach, which is part of modern-day Thuringia. This kind of High German is about as authentic as the “Queens English” you can hear on BBC, but it is useful as a lingua franca for all “German-speaking” regions.

I myself moved to Germany when I was eleven, and I had to concentrate on learning High German in school, so I never really mastered the local dialect in my new hometown of Heidelberg. However, when I moved to Stuttgart in the 70ies I picked up a lot of Swabian, which most other Germans detest, but which I love. Whenever I’m in company with Swabians I can shift back and forth from “high” to “low” (dialect) almost without thinking.

My wife and her sister, on the other hand, both speak “Soelderisch”, which was recently given protected World Heritage status by UNESCO. If the girls don’t want me to understand what they’re saying, they simply start talking their own local lingo.

Personally, I would recommend learning High German first and asking people who speak dialect to simply translate for you.

I am in Germany and tomorrow is my boss's birthday

 

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Joachim Pense
Dave, my mind is going.
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I am from Mainz, Germany, spent a couple of months in Warwick/Coventry (England) and in the Bay area. Graduated in Maths (Dr. rer. nat.), became an IT guy. Used to work in a group of artists in the 80s and early 90s producing noise-music and sound/light-installations. Have some interest in Linguistics and Philology. I like various kinds of music, European classical, modern, South-Indian classical, Japanese, Bluegrass, Jazz, Soul, Korean etc.


The bottle of Kirschwasser and the bottle of wine are in different price categories. The wine bottle is something you would bring to somewhere you are invited, without a special occasion like a birthday. The Kirschwasser (unless it is of a cheap kind, but then it is not appropriate as a gift) would be a full birthday present. Usually, the reportees of a boss would collect the money and present such a present together. The situation to avoid is that your gift is in a completely different price range than the gifts your colleagues bring. Best you talk to them about what they intend to bring.

Kürzungen für Rentner wegen Haushaltsurteil: Rentenversicherung meldet sich zu Wort

Rentner im Park: Durch Ampel-Gesetze winken Steuerentlastungen.
Rentner im Park © Lobeca/Imago

Die Haushaltssperre befeuert die Debatte um die Rente und mögliche Kürzungen. Nun meldet sich die Deutsche Rentenversicherung und betont: Die laufenden Rentenzahlungen seien davon nicht betroffen.

Berlin – Der Bundesregierung fehlen seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro, die schon fest für Investitionen in den kommenden vier Jahren eingeplant waren. Seitdem kommen Vorschläge von unterschiedlichsten Experten und Politikern, wie am besten Geld eingespart werden könnte. 

Wirtschaftsweise Grimm: „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich“

So hat sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm nach der Haushaltssperre für Kürzungen auch bei der Rente ausgesprochen. „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich“, sagte Grimm den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen.“ Solche Einschnitte würden schon lange gefordert, unabhängig von der Haushaltslage. 

Auch Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) brachte am Wochenende Einschnitte bei der Rente ins Spiel. Vereinfacht gesagt sei in den vergangenen Jahren „viel Geld auf alle Probleme geschüttet“ worden, sagte Bayaz der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit sei der Eindruck vermittelt worden, wenn eine Krise komme, „muss der Staat alles kompensieren“. Dieses Versprechen aber könne die Politik nicht halten. Soziale Projekte wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente „sollten nicht in Stein gemeißelt sein“, sagte der Landesminister. Es müsse die Frage gestellt werden, ob dies noch in die Zeit passe. 

DRV: „Laufende Rentenzahlungen nicht betroffen“

Doch was bedeutet die Debatte für Rentnerinnen und Rentner? Müssen sie sich auf weniger Geld einstellen? Erst einmal gilt: Im Koalitionsvertrag der Ampel steht geschrieben: „Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben.“ Rentenkürzungen sind also generell von der Ampel nicht vorgesehen. 

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich gemeldet und klargestellt: „Die laufenden Rentenzahlungen sind von der aktuellen Diskussion nicht betroffen.“ Sie erklärt, dass die Höhe der Renten per Gesetz geregelt sei. „Das heißt, dass es einen Rechtsanspruch hierauf gibt“, so die DRV. „Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.“ Gleiches gelte für die Zuschüsse, die aus dem Bundeshaushalt kommen – auch diese erfolgen auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen.

Auch für die jährliche Rentenanpassung gebe es eine gesetzliche Regelung plus die sogenannte Rentengarantie. „Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind“, so die DRV.