Stand: April 2020
Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den Auswirkungen der Covid19-
Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur
für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen
anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es
möglicherweise andere Regelungen, die im Einzelfall abzuklären und zu beachten wären.
1. Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV im Jahr 2020
Aufgrund der weltweiten Situation, in der Menschen aufgefordert sind, zu Hause zu bleiben und viele
Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, möchte die
DRV darauf hinweisen, dass es bei Lebensbescheinigungen für das Jahr 2020 für alle
Rentenberechtigten im Ausland ein vereinfachtes Verfahren geben wird. Eine Bestätigung der
Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland wird nicht
erforderlich sein. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden
diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die DRV zurück.
Die DRV wird die
Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über dieses vereinfachte
Verfahren informieren. Zudem werden auf den Internetseiten der Deutschen Post AG / Renten
Service und der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Hinweise zum vereinfachten
Verfahren zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit dem Lebensbescheinigungs-Formular den
Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte.
2. Begutachtungen
Gegenwärtig werden keine ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Anträgen auf
Erwerbsminderungsrenten durchgeführt; dies betrifft auch Rentenverfahren mit Auslandsbezug.
3. Beeinträchtigung der Postzustellung von Schecks in das Ausland
Im Hinblick darauf, dass Rentenempfänger ihre deutsche Rente unter anderem auch per Scheck
(insbesondere USA und Kanada sowie Italien) erhalten, wird darauf hingewiesen, dass es aktuell
sowohl beim internationalen Postverkehr als auch bei der lokalen Postzustellung zu
Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen kann. Dies kann dazu führen, dass
Rentenberechtigte den Scheck verspätet oder teilweise gar nicht zugestellt bekommen.
Die DRV möchte daher rein vorsorglich auf die Möglichkeit einer Umstellung von Scheckzahlung auf
Kontozahlung hinweisen.
Nähere Informationen bezüglich der Zahlungserklärung finden
Rentenberechtigte auf der Internetseite des Deutsche Post - Renten Service:
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html
Bei möglichen Einschränkungen des Kundenverkehrs von Banken und Geldinstituten gelten folgende
Erleichterungen, falls die Bank keine Bestätigung der Zahlungserklärung vornehmen sollte bzw. der
Rentenberechtigte sein Geldinstitut derzeit nicht aufsuchen kann:
Anstelle einer Bankbestätigung genügt auch ein aktueller Kontoauszug (nicht älter als 30 Tage), aus
dem die Angaben zur Bankverbindung des Rentenberechtigten hervorgehen. Die Zahlungserklärung
und evtl. der Kontoauszug mit den Angaben zur Bankverbindung können per Post/Fax/E-Mail an die
Deutsche Post AG, Renten Service geschickt werden:
Deutsche Post AG
Niederlassung Renten Service
13496 Berlin
Germany
E-Mail: rentenservice@deutschepost.de
Telefon: +49 221 5692-777
Fax: +49 221 5692-778