You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Sunday, June 19, 2022

Zahlungsausfall vermeiden: So melden Rentner neue Anschrift

Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall. 

Ob in eine altersgerechte Wohnung oder das einstige Feriendomizil: Es ist keine Seltenheit, im Alter noch mal umzuziehen. Wichtig dabei ist, dass man der Rentenstelle den Ortswechsel anzeigt.

 Bei einem Umzug sollten Rentner und Rentnerinnen daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitzuteilen. Das gilt unabhängig davon, ob Ruheständler innerhalb Deutschlands oder ins Ausland umziehen. Andernfalls droht der vorübergehende Verlust der Bezüge, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.

Die weitere Rentenzahlung wird zunächst gestoppt.

Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie auch nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Zahlung fortgesetzt.

(C) 2022 Merkur-de

Friday, June 19, 2020

Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV)

Stand: April 2020 

Wichtige Hinweise der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu den Auswirkungen der Covid19- Pandemie auf die Ausstellung von Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen im Ausland

Bitte beachten Sie, dass die folgenden Hinweise unter Mitwirkung der DRV erstellt wurden und nur für deren Rentenzahlungen verbindlich sind. Bei Lebensbescheinigungen und Rentenzahlungen anderer Versorgungsträger (z.B. Versorgungswerke oder private Rentenversicherer) gibt es möglicherweise andere Regelungen, die im Einzelfall abzuklären und zu beachten wären.

1. Vereinfachtes Verfahren für Lebensbescheinigungen der DRV im Jahr 2020

Aufgrund der weltweiten Situation, in der Menschen aufgefordert sind, zu Hause zu bleiben und viele Behörden und Ämter ihren Kundenverkehr eingestellt oder stark eingeschränkt haben, möchte die DRV darauf hinweisen, dass es bei Lebensbescheinigungen für das Jahr 2020 für alle Rentenberechtigten im Ausland ein vereinfachtes Verfahren geben wird. Eine Bestätigung der Lebensbescheinigung durch eine Behörde / amtliche Stelle im jeweiligen Wohnsitzland wird nicht erforderlich sein. Die Rentenempfänger füllen die Lebensbescheinigungen selbst aus und senden diese direkt (ohne Bestätigung einer amtlichen Stelle) an die DRV zurück.

Die DRV wird die Rentenberechtigten unmittelbar im Anschreiben zur Lebensbescheinigung über dieses vereinfachte Verfahren informieren. Zudem werden auf den Internetseiten der Deutschen Post AG / Renten Service und der Deutschen Rentenversicherung entsprechende Hinweise zum vereinfachten Verfahren zur Verfügung gestellt, falls das Anschreiben mit dem Lebensbescheinigungs-Formular den Rentenberechtigten nicht erreicht haben sollte. 

2. Begutachtungen

Gegenwärtig werden keine ärztlichen Begutachtungen im Zusammenhang mit Anträgen auf Erwerbsminderungsrenten durchgeführt; dies betrifft auch Rentenverfahren mit Auslandsbezug. 

3. Beeinträchtigung der Postzustellung von Schecks in das Ausland

Im Hinblick darauf, dass Rentenempfänger ihre deutsche Rente unter anderem auch per Scheck (insbesondere USA und Kanada sowie Italien) erhalten, wird darauf hingewiesen, dass es aktuell sowohl beim internationalen Postverkehr als auch bei der lokalen Postzustellung zu Beeinträchtigungen und Verzögerungen kommen kann. Dies kann dazu führen, dass Rentenberechtigte den Scheck verspätet oder teilweise gar nicht zugestellt bekommen. Die DRV möchte daher rein vorsorglich auf die Möglichkeit einer Umstellung von Scheckzahlung auf Kontozahlung hinweisen.

Nähere Informationen bezüglich der Zahlungserklärung finden Rentenberechtigte auf der Internetseite des Deutsche Post - Renten Service: 

https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter.html 

Bei möglichen Einschränkungen des Kundenverkehrs von Banken und Geldinstituten gelten folgende Erleichterungen, falls die Bank keine Bestätigung der Zahlungserklärung vornehmen sollte bzw. der Rentenberechtigte sein Geldinstitut derzeit nicht aufsuchen kann: Anstelle einer Bankbestätigung genügt auch ein aktueller Kontoauszug (nicht älter als 30 Tage), aus dem die Angaben zur Bankverbindung des Rentenberechtigten hervorgehen. Die Zahlungserklärung und evtl. der Kontoauszug mit den Angaben zur Bankverbindung können per Post/Fax/E-Mail an die Deutsche Post AG, Renten Service geschickt werden: 

Deutsche Post AG Niederlassung Renten Service 13496 Berlin Germany
 E-Mail: rentenservice@deutschepost.de 
Telefon: +49 221 5692-777 Fax: +49 221 5692-778