Rentner erhalten in diesen Wochen ihre Rentenbezugsbescheinigungen von der Deutschen Rentenversicherung. Neurentner müssen den Bescheid im ersten Jahr beantragen. Ein Überblick.
Berlin - Zwischen Januar und Ende Februar schickt die Deutsche Rentenversicherung Rentnern die Rentenbezugsbescheinigungen für das Jahr 2023 zu. Diese beinhaltet Informationen zur ausgezahlten Rente sowie über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das vergangene Jahr. Dabei muss die erste Rentenbezugsbescheinigung von den Rentnern selbst beantragt werden. Dieser Schritt kann unkompliziert über die Seite der Deutschen Rentenversicherung erfolgen. Nach erfolgreicher Beantragung wird die Bescheinigung Rentnern jedes Jahr automatisch zugestellt.
Deutsche Rentenversicherung hilft Rentnern bei Steuererklärung
Bis vor kurzem war der Inhalt der Bescheinigung notwendig für die Steuererklärung. Mittlerweile hilft die Deutsche Rentenversicherung den Rentnern. Die benötigten Informationen aus der Bescheinigung werden direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Eine Übersicht, welche Daten das Finanzamt erhalten hat, ist auch in der Rentenbezugsbescheinigung zu finden. Falls Rentner allerdings vorab das Ergebnis der Steuererklärung wissen wollen, liefert der Bescheid schon frühzeitig die benötigten Daten. Dafür ist in der Bescheinigung genau erklärt, welche Angaben wo in der Steuererklärung zu machen sind.
Eine Steuererklärung muss auch von Rentnern abgegeben werden, sofern das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. In 2023 beträgt dieser Freibetrag 10.908 Euro bei Singles und 21.816 Euro für Verheiratete. Das Ausfüllen der Steuererklärung wird durch die Datenübermittlung an die Finanzämter deutlich vereinfacht. Denn die Anlagen „R“ und „Vorsorgeaufwand“ müssen nicht mehr ausgefüllt werden.
Auch Arbeitnehmer erhalten Anfang des Jahres Renten-Info
Nicht nur Rentner erhalten Anfang des Jahres Informationen zur Rente. Auch Beschäftigte bekommen zwischen Januar und Ende Februar von ihrem Arbeitgeber die sogenannte Jahresmeldung. Dies ist eine Kopie der Informationen, die der Arbeitgeber an die Rentenversicherung übermittelt. Darin enthalten sind unter anderem Angaben über die Dauer der Beschäftigung und das Gehalt. Da falsche Angaben übernommen werden und sich negativ auf Rentenansprüche auswirken, sollten Beschäftigte diese Informationen überprüfen.
Dazu rät ebenfalls die Deutsche Rentenversicherung. Beschäftigte sollten stets ihren Namen, die Versicherungsnummer, die Beschäftigungsdauer und den Bruttoverdienst abgleichen. Falls ein Fehler auftaucht, sollte dieser dem Arbeitgeber mit Bitte um Korrektur mitgeteilt werden.