Umziehen, aber richtig: Rentnerinnen und Rentner sollten dem Renten Service einen Ortswechsel mitteilen, sonst droht der Zahlungsausfall.
Ob in eine altersgerechte Wohnung oder das einstige Feriendomizil: Es ist keine Seltenheit, im Alter noch mal umzuziehen. Wichtig dabei ist, dass man der Rentenstelle den Ortswechsel anzeigt.
Bei einem Umzug sollten Rentner und Rentnerinnen daran denken, auch dem Renten Service der Deutschen Post ihre neue Adresse mitzuteilen. Das gilt unabhängig davon, ob Ruheständler innerhalb Deutschlands oder ins Ausland umziehen. Andernfalls droht der vorübergehende Verlust der Bezüge, heißt es von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin.
Die weitere Rentenzahlung wird zunächst gestoppt.
Um die Rente auszahlen zu können, benötigt der Renten Service die aktuelle Adresse des Rentners. Wird diese nach einem Umzug nicht mitgeteilt und kann sie auch nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten Service zunächst die weitere Rentenzahlung. Nur so können Überzahlungen vermieden werden. Melden sich Betroffene dann mit ihrer neuen Adresse beim Renten Service, wird die Zahlung fortgesetzt.
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