Früher in Rente – das wünschen sich viele Menschen in Deutschland. (Symbolbild) © Westend61/Imago
Von: Lisa Mayerhofer
Früher in Rente – das wünschen sich viele Menschen in Deutschland. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, sich vorzeitig zur Ruhe zu setzen. Ein Überblick.
Berlin – Die große Generation der Babyboomer geht in Rente. Knapp 70 Prozent dieser Generation wollen sich einer Studie der Bergischen Universität Wuppertal zufolge lieber vorzeitig zur Ruhe setzen. Doch wie kann ein frühzeitiger Renteneintritt klappen? Ein Überblick.
Renteneintrittsalter: Wann darf ich in den Ruhestand?
Eine große Rolle dabei spielt das jeweilige reguläre Renteneintrittsalter. Gerade steigt die Altersgrenze für Menschen, die ohne Abschläge in Rente gehen wollen, bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Ab 2024 wird die Grenze beginnend mit dem Jahrgang 1959 in Zwei-Monats-Schritten angehoben. Versicherte ab Jahrgang 1964 müssen dann regulär bis 67 Jahre arbeiten.
Früher in Rente für langjährige Versicherte - mit Abschlägen
Vor 1953 Geborene konnten noch ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Jüngeren ist es zwar immer noch möglich, mit 63 Jahren in Rente zu gehen – allerdings dann mit Abschlägen. Das funktioniert, wenn man mindestens auf 35 Versicherungsjahre kommt. Für all jene gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“. Allerdings müssen Ruheständler, die das tun, auch mit den Einbußen leben: 0,3 Prozent Abzug von der bis dahin erreichten Rente für jeden Monat des vorgezogenen Renteneintritts – bis zu 14,4 Prozent maximal. Und dieser Abschlag bleibt bestehen.
Wer herausfinden möchte, wann er oder sie mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann, kann für einen ersten Überblick den auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellten Rentenbeginnrechner nutzen. Wer sich mit Abschlägen früher zur Ruhe setzen will, sollte vorher sicherstellen, dass die Rente und weitere mögliche Einkommen trotzdem auch bis ins hohe Alter den Lebensstandard sichern können.
Sonderzahlungen: Rentenpunkte kaufen
Es gibt eine Möglichkeit, die Abschläge zumindest teilweise auszugleichen – durch eine Sonderzahlung in die Rentenkasse. Dies ist ab dem 50. Lebensjahr möglich. Mit Sonderzahlungen kann man sich mehr Rentenpunkte kaufen und erhält dann eine höhere Rente. Um eine Sonderzahlung leisten zu dürfen, muss man einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger kann berechnen, wie hoch die individuellen Abzüge bei einem früheren Renteneintritt wären und wie viel Geld man durch Sonderzahlungen aufwenden müsste, um die Abzüge auszugleichen.
Vorzeitig in den Ruhestand mit dem Lebensarbeitszeitkonto
Ein anderer Weg geht über den Arbeitgeber: Mit diesem können Sie ein sogenanntes Lebensarbeitszeitkonto vereinbaren. Das ist ein Konto beim Arbeitgeber, auf dem Arbeitszeit oder Geld eingespart wird und von dem man erst später Gebrauch machen will. Das können beispielsweise Weihnachtsgeld, Überstunden oder andere Boni sein. Das Ersparte können Sie sich auch für eine vorzeitige Rente aufheben.
Wer genug in sein Lebensarbeitszeitkonto einzahlt, um mehrere Jahre bis zum regulären Renteneintrittsalter zu überbrücken, kann auch diesen Weg gehen, um sich früher zur Ruhe zu setzen. Allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch auf ein Lebensarbeitskonto, sondern es liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Altersteilzeit: Früher zur Ruhe setzen mit dem Blockmodell
Eine andere Möglichkeit bietet die Altersteilzeit. Dabei haben Versicherte ab 55 Jahren die Möglichkeit, die bisherige wöchentliche Arbeitszeit zu halbieren. Für die Verteilung der Arbeitszeit gibt es dann zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell, in der die Arbeit bis zum Renteneintritt reduziert wird, und das Blockmodell. Beim Blockmodell kann man regulär weiterarbeiten, bis man die Freistellungsphase erreicht hat und gar nicht mehr arbeiten muss. Der Arbeitgeber zahlt jedoch weiter