Erstellt: 30.04.2023, 06:44 Uhr
Von: Robin Dittrich
Die Steuerklassen 3 und 5 stehen in Deutschland vor dem Aus – das betrifft Millionen Ehepaare. Erhalten Arbeitnehmer dann weniger Netto vom Brutto?
Bremen – Von der Bundesregierung wird eine Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 geplant. Wer in Deutschland heiratet, hat die Wahl zwischen den Steuerklassen 3, 4 und 5. Eine Umstellung von den Klassen 3 und 5 auf 4 hätte für Millionen Menschen in Deutschland finanzielle Auswirkungen.
Welche Auswirkungen hätte ein Wegfall der Steuerklassen 3 und 5?
In der Regel verdienen Ehepartner in Deutschland nicht die gleiche Summe. Für viele Paare ist es deshalb sinnvoll, nicht in derselben Steuerklasse zu sein. Die meisten Paare entscheiden sich laut dem Statistischen Bundesamt deshalb noch immer dafür, die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 einzugehen. Insbesondere, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, bringt das finanzielle Vorteile. Jedoch nicht für den Wenigerverdienenden – der hat dadurch höhere Abzüge als eigentlich nötig.
Diese Abzüge werden am Ende des Monats durch die Vorteile der Steuerklasse 3 wieder ausgeglichen. Verdienen beide Partner doch ein sehr ähnliches Gehalt, bietet es sich an, dass das Ehepaar die Steuerklasse 4 wählt. Durch einen Wegfall der Steuerklassen 3 und 5 sollen vor allem Frauen weniger benachteiligt werden. Diese sind größtenteils der schlechter verdienende Teil eines Ehepaares, auf dem Papier sieht das erzielte Einkommen dann noch schlechter aus. Lisa Paus von den Grünen hofft, dass durch eine Steuerreform „die ökonomische Gleichstellung von Frauen gestärkt wird.“
Weniger Netto vom Brutto? Diese Auswirkung hat die Steuerklasse 4 für Ehepaare
Wer im Jahr 2023 ein monatliches Bruttoeinkommen von 4000 Euro hat, kinderlos ist und in der Steuerklasse 3 ist, erhält rund 2911 Euro Nettolohn – das sind fast 73 Prozent des Bruttolohns. Hat der Arbeitnehmer allerdings die Steuerklasse 4, werden netto nur noch 2598 Euro erhalten – das Nettoeinkommen verringert sich auf 65 Prozent. Verdient der andere Ehepartner „nur“ 3000 Euro und liegt in der Steuerklasse 5, erhält dieser nur rund 1725 Euro netto, also knapp 57,5 Prozent des Bruttolohns. In der Steuerklasse 4 würde sich der Nettolohn auf 2050 Euro erhöhen, also auf 68 Prozent des Bruttoeinkommens.
Steuerklasse 1: Alleinstehende
Steuerklasse 2: Alleinerziehende
Steuerklasse 3: verheiratet / ein Schwerverdiener
Steuerklasse 4: verheiratet / Standardfall
Steuerklasse 5: verheiratet / Geringverdiener
Steuerklasse 6: mehrere sozialversicherungspflichtige Jobs
Gemeinsam würden beide Ehepartner 4648 Euro netto in der Steuerklasse 4 statt 4636 netto in den Steuerklassen 3 und 5 erhalten. Deutlich krasser wäre die Differenz, wenn der schlechter verdienende Partner 2000 Euro brutto erhält – in Steuerklasse 4 hätten die Ehepartner dann fast 100 Euro weniger pro Monat. Am Ende des Jahres gleicht sich dieser geringere Verdienst durch die Einkommenssteuererklärung ohnehin wieder aus. Sind beide Ehepartner in der Steuerklasse 4, soll zumindest eine hohe Nachzahlung verhindert werden. Vier Millionen Ehepaare sollen sich aktuell in den Steuerklassen 3 und 5 befinden.