Von: Mark Stoffers
Wann Arbeitnehmer in Deutschland in Rente gehen dürfen, hängt vom Geburtsjahr ab. Einige dürfen früher, andere müssen ihr 67. Lebensjahr abwarten.
Berlin – Die Rente in Deutschland sorgt bei vielerlei Punkten immer wieder für Kritik und Diskussionen. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem das neue Rentenpaket der Ampel, dessen Konzept von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) im März vorgelegt wurde, und die Rentenerhöhung im Sommer 2024.
Doch auch abseits der aktuellen Vorgänge stellen sich viele Menschen immer wieder mit Fragen wie: „Gehört mein Jahrgang zu jenem, der die höchste Rente in Deutschland beziehungsweise die niedrigste Rente gemessen an dem Rentenniveau bezieht?“ oder „Ab wann darf ich eigentlich in Rente gehen?“
Rente vor 67? Welche Jahrgänge ohne Abzüge in Deutschland in den Ruhestand gehen können
Letztere markiert dabei für viele zukünftige Rentnerinnen und Rentner in Deutschland wohl die Frage aller Fragen, obwohl die Antwort bekannt sein sollte. Denn für die meisten Menschen gilt der Renteneintritt mit 67. Lebensjahr. Wer vorher in Rente will, muss vor dem Erreichen des 67. Lebensjahrs inzwischen nur noch mit Abzügen möglich.
Doch welche Jahrgänge dürfen noch vor 67 in Rente gehen und für welche Jahrgänge ist die Rente ohne Abzüge erst ab einem Alter von 67 möglich?
Rente in Deutschland: Diese Kriterien müssen generell für den Anspruch und Eintritt erfüllt sein
Für den Rentenanspruch sind viele Kriterien ausschlaggebend. Wichtig ist aber vor allem, um im Alter eine Rente zu erhalten, der Punkt, dass Arbeitnehmer mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben müssen. So erfüllen zukünftige Rentner die sogenannte „Mindestversichertenzeit“.
Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei Krankheit oder Unfällen wird nach 20 Jahren Arbeit wirksam. Als „langjährig Versicherter“ bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gelten jene zukünftigen Rentner, die 35 Jahre einer Arbeit nachgegangen sind. Gleiches gilt für die Altersrente für Schwerbehinderte. Wer allerdings die Mindestanforderungen nicht erfüllt oder in seinem Leben noch nie gearbeitet hat, erhält keine Rente, hat aber Anspruch auf die Grundsicherung.
Wann dürfen Arbeitnehmer in Rente? Erhöhung des Renteneintrittsalters bis 2031
In Deutschland entscheidet letztendlich das Geburtsjahr darüber, wann Arbeitnehmer abschlagsfrei in die Rente gehen können. Den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zufolge soll das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben werden. Aufgrund der explodierenden Kosten für die Rentenkasse plädieren allerdings viele Stimmen aus Politik und Wirtschaft bereits dafür, das Rentenalter weiter anzuheben.
Arbeitsminister Heil erteilte diesen Vorstößen aber bereits eine entschiedene Absage für diese Legislaturperiode der Ampel-Koalition. Der SPD-Politiker versicherte unlängst den Zeitungen der Funke- Mediengruppe, dass unter ihm „keine Rente mit 69 oder 70“ geben werde. Allerdings zeigte er sich für freiwillige Angebote, wenn Rentner länger arbeiten wollen, offen und wolle noch in diesem Jahr entsprechende Vorschläge präsentieren.
Wann dürfen Arbeitnehmer in Rente gehen? Diese Jahrgänge können nicht vor 67 abschlagsfrei in den Ruhestand
Nun ist die Diskussion um das Renteneintrittsalter längst nicht abgeschlossen, vor allem wenn man die demografische Entwicklung in Deutschland und ihre Auswirkungen auf die Rente mit in Betracht zieht. Sollte es dazu kommen, stellt sich die Frage, ob es dann überhaupt noch möglich sein könnte, ohne Abschläge früher in die Rente zu gehen.
Allerdings ist dieser Umstand auch im derzeitigen Rentensystem nur einigen wenigen möglich. Denn nur alle Versicherten aus den Jahrgängen 1958 bis 1963 dürfen noch vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in Rente gehen. Für alle anderen Jahrgänge, die 1964 oder danach geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Rente ab 67 Jahren: Arbeitnehmer können auch früher in den Ruhestand – allerdings mit Abschlägen
Dieser Umstand heißt aber nicht, dass es nicht möglich ist, überhaupt früher in Rente zu gehen können. Jedoch müssen die Jahrgänge ab 1964 vor dem Erreichen des 67. Geburtstages Abzüge hinnehmen und mit Abschlägen rechnen. Doch auch hier gibt es vor allem für eine Gruppe eine Ausnahme, und zwar für Menschen, die im Bergbau tätig sind.
Abseits der Fragen, um abschlagsfreie oder Rente mit Abschlägen sollten vor allem derzeitige Ruheständler sich über einen Aspekt genau informieren. Schließlich haben viele Rentner Anspruch auf mehr Rentenpunkte, dafür müssen sie allerdings selber aktiv werden und diese beantragen.