Auch bei der Rente kann man eine Abfindung erhalten – immer mehr Betroffene machen davon Gebrauch. Ein Überblick darüber, wie es funktioniert und wer anspruchsberechtigt ist.
München – Rentenansprüche kann man auch wieder verlieren: Das gilt zum Beispiel für Witwen und Witwer, die eine Hinterbliebenenrente beziehen und wieder heiraten. Denn damit verzichten sie auf eine Weiterzahlung der oft auch umgangssprachlich genannten Witwenrente – sie können allerdings eine Rentenabfindung erhalten.
Nach Wiederheirat: Zahl der Rentenabfindungen steigt
Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) handelt es sich bei der Abfindung um eine Starthilfe für die neue Ehe. Diese haben im vergangenen Jahr wieder mehr Witwen und Witwer nach einer erneuten Heirat erhalten. Demnach fielen im vergangenen Jahr genau 5.127 Hinterbliebenenrenten wegen einer Wiederheirat weg, wie aktuelle DRV-Daten zeigen, die ihre-vorsorge.de vorliegen. Das waren 3,2 Prozent mehr als 2022.
Wie hoch ist eine Rentenabfindung?
Dabei ist die Höhe der Rentenabfindung vor allem davon abhängig, ob es sich dabei um eine große oder kleine Hinterbliebenenrente handelt. Bei der großen Witwenrente erhalten die Betroffenen als Abfindung grundsätzlich zwei Jahresbeträge der durchschnittlichen Rente der letzten zwölf Kalendermonate, wie die DRV berichtet.
Das Sterbevierteljahr wird aber dabei nicht berücksichtigt. Wenn das eigene Einkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wurde, dann zählt der Betrag der Rente nach der Anrechnung. Die Abfindung nach einer kleinen Witwen- oder Witwerrente fällt geringer aus, da diese in den meisten Fällen höchstens 24 Monate ausgezahlt wird.
Beispiel der DRV für eine Rentenabfindung:
Lea K. erhält seit November 2021 eine große Witwenrente, weil ihr Partner gestorben ist. Da sie im März 2023 wieder heiratet, endet aber in diesem Monat schon wieder ihr Bezug der Hinterbliebenenrente. In den zwölf Monaten vor dem Wegfall der Rente - 1. April 2022 bis 31. März 2023 - hat sie durchschnittlich 540 Euro Witwenrente erhalten – also nach Einkommensanrechnung und vor Abzug der Eigenanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Damit beträgt die Abfindung 24 mal 540 Euro, also 12.960 Euro.
Wie kann eine Rentenabfindung beantragt werden?
Die Rentenabfindung muss beantragt werden. Laut DRV funktioniert dies formlos bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Dabei muss neben der Versicherungsnummer des verstorbenen Partners die neue Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde eingereicht werden.