You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, December 19, 2024

Trotz 45 Beitragsjahren: Tausende Rentner müssen Abschläge hinnehmen – Experte nennt zwei Optionen

München – Viele Menschen, die ihr Leben lang geschuftet haben, können oder wollen nicht mehr arbeiten. Das kostet sie im schlimmsten Fall die Altersrente für besonders langjährige Versicherte – obwohl sie 45 Jahre lang Beiträge gezahlt haben. Der Grund: Diese Form der Rente ist an die Regelaltersgrenze gebunden, die in 2024 bei 66 Jahren und einem Monat liegt. Rentner mit 45 Beitragsjahren können also erst mit 64 Jahren und einem Monat abschlagsfrei in Rente gehen. 

Trotz 45 Beitragsjahren: Warum viele Rentner Abschläge hinnehmen müssen

Der Sozialrechtsexperte Utz Anhalt führt auf dem Verbraucherportal gegen-hartz.de ein Beispiel auf: „Nehmen wir jetzt an, Sie sind 63 Jahre alt und zahlen seit ihrem 18. Lebensjahr durchgehend in die gesetzliche Rentenkasse ein. Dann haben Sie mit 63 Jahren die 45 Jahre Wartezeit erfüllt.“ Dennoch können Versicherte nicht vorzeitig ohne Abschläge in den Ruhestand gehen, da ihre Frührente erst zwei Jahre ab dem Regelalter gilt. Heißt, sie müssen noch ein Jahr und einen Monat arbeiten. 

Was ist die Altersrente für besonders langjährige Versicherte?

Durch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte konnten alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen – daher die Bezeichnung „Rente mit 63“. Durch die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters ist es mittlerweile nicht mehr möglich, mit 63 Jahren in den abschlagsfreien, vorzeitigen Ruhestand zu gehen. Die „Rente mit 63“ gibt es also faktisch nicht mehr.

Quelle: Bundesregierung

„Um früher als mit 64 Jahren und einem Monat in den Ruhestand zu treten, bliebe Ihnen jetzt nur die vorgezogene Altersrente mit Abschlägen für langjährig Versicherte, die mindestens 35 Jahre bei der Rentenkasse angerechnet bekommen“, so Anhalt. In diesem Fall werden Versicherten für jeden Monat, den sie vorzeitig in den Ruhestand gehen, dauerhaft 0,3 Prozent Abschläge abgezogen. Ein Wechsel zur Altersrente für besonders langjährige Versicherte ist dann nicht mehr möglich.

Für die Berechnung der 35 Jahre werden alle Monate zusammengerechnet, in denen Privatpersonen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) fasst dafür folgende Punkte zusammen: 

  • Beiträge aus einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten für die ersten 2,5 beziehungsweise drei Lebensjahre
  • Monate der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus einem Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge für Minijobs, zusammen mit dem Arbeitgeber gezahlt wurden
  • Monate aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
  • Ersatzzeiten (zum Beispiel Monate der politischen Verfolgung in der DDR)
  • Anrechnungszeiten (Zeiten, in denen keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden konnte)
  • Berücksichtigungszeiten (zum Beispiel Zeiten der Erziehung eines Kindes, das noch keine zehn Jahre alt ist)

„Reif für die Rente“ vor dem Ruhestand? Experte empfehlt Arbeit in Teilzeit

Oft trifft es genau diejenigen, die aus gesundheitlichen oder arbeitsbedingten Gründen nicht bis zur Regelaltersgrenze arbeiten können. „Sie haben sich mit Anfang 60 die Rente nicht nur redlich verdient, sondern oft zeigen sich auch gesundheitliche Beschwerden“, so der Sozialrechtsexperte. „Wer seit seiner Jugend bis wenige Jahre vor der Regelaltersgrenze Dächer deckt oder Hauswände mauert, ist oft genau dann ‚reif für die Rente‘, wenn rechtlich noch einige Jahre fehlen.“

Eine ältere Frau liest ein Schreiben der Deutschen Rentenversicherung.
Manche Rentnerinnen und Rentner zahlen 45 Jahre in die Rentenkasse ein und müssen trotzdem Abschläge in Kauf nehmen. (Symbolbild) © Christian Hager/dpa

Anhalt zufolge verlieren einige sogar ihren Job, „weil sie nicht mehr so ranklotzen können“ wie mit 20 Jahren. Das Problem: Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden nur unter bestimmten Bedingungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet – etwa bei Insolvenz oder einer vollständigen Betriebsaufgabe. Um die verbleibende Wartezeit zu füllen, empfiehlt Anhalt einen versicherten Minijob oder eine Arbeit in Teilzeit.

Die nächste Bundesregierung wird maßgeblich entscheiden, wie das viel kritisierte Rentensystem reformiert wird. Die CDU stellte in ihrem Wahlprogramm eine überraschende Strategie für die „Rente mit 63“ vor. Bündnis 90/die Grünen fordert indes eine Rente wie in Österreich, indem Beamte mit in die Rentenkasse geholt werden. Diesen konkreten Vorschlag hält die DRV für umsetzbar. Ihrer Meinung nach sei ein solches Rentenmodell in Deutschland aber eher unrealistisch. (cln)

Thursday, November 14, 2024

Rentenerhöhung fällt wohl doch höher aus: Rentnern droht im Juli aber eine Überraschung

Würzburg - Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erwartet durch den Anstieg des Pflegebeitrags im neuen Jahr eine höhere Rentenanpassung im Juli 2025, als bisher prognostiziert. Erst am Freitag (8. November) war der Rentenversicherungsbericht für 2024 publik geworden, darin hatte die DRV eine Rentenanpassung von 3,5 Prozent errechnet. Diese wird nach Angaben der Bundesvorsitzenden des Bundesvorstands der DRV, Anja Piel, nun 0,1 Prozent höher ausfallen, als zuvor gedacht. Es gibt also etwas mehr Rente, als bisher prognostiziert. 

Rentenerhöhung 2025 fällt wohl höher aus - das liegt am Pflegebeitrag

Grund für die höhere Anpassung ist die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) veranlasste Anpassung des Pflegebeitrags ab Januar 2025. Diese wurde ebenfalls am vergangenen Freitag verkündet. Die Erhöhung um 0,2 Prozent für die Pflege sei notwendig, um eine Zahlungsunfähigkeit der Pflegeversicherung im neuen Jahr zu verhindern. Die Pflegeversicherung wird ab 1. Januar 2025 für Kinderlose 4,2 Prozent betragen, für Eltern sind es dann 3,6 Prozent des Bruttolohns. 

Wie Anja Piel bei einem Vortrag zu den Finanzen der DRV am Mittwoch (13. November) in Würzburg erläuterte, bedeutet diese Anpassung der Pflegebeiträge auch eine höhere Rentenanpassung im Jahr 2025. Denn Rentner und Rentnerinnen zahlen den vollen Beitragssatz für die Pflege - und zahlen nicht nur die Hälfte, wie es bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen der Fall ist. Zum 1. Juli würden die Netto-Renten durch diesen höheren Pflegebeitrag aber unter das gesetzlich vorgeschriebene Niveau von 48 Prozent fallen. „Bei einer Anhebung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 würde die Rentenanpassung am 1. Juli um rund 0,1 Prozentpunkte höher ausfallen“, so Piel.

Rentner zahlen Pflegebeitrag nicht zum 1. Januar 2025 - sondern erst später

Der höhere Pflegebeitrag gilt für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen voraussichtlich ab 1. Januar 2025. Doch für Rentner und Rentnerinnen gilt das nicht. „Für 22 Millionen betroffene Renten kann eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung ausschließlich dann in einem vollautomatisierten Verfahren zum 1.1.2025 oder zum 1.7.2025 umgesetzt werden, wenn der neue Beitragssatz, wie in der Vergangenheit auch, mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Monaten vorliegt“, so Anja Piel in Würzburg. Diese Drei-Monats-Frist ist für eine Erhöhung zum 1. Januar schon abgelaufen. Daher wird der höhere Pflegebeitrag für Rentner und Rentnerinnen erst zum 1. Juli 2025 erstmals fällig. Das geschieht dann mit der Rentenerhöhung. 

Rente in München
Münchner Rentner beim Stadtbummel. © IMAGO

Was Rentenbeziehende ebenfalls wissen müssen: Die Pflegebeiträge werden im Juli dann rückwirkend für die Monate Januar bis Juli abgezogen. Das heißt: Wenn die Rentenerhöhung dann kommt, werden zugleich 1,2 Prozent (6 x 0,2 Prozent) einbehalten, um die rückwirkenden Pflegebeiträge zu entrichten. Die erste Rentenerhöhung im Juli fällt daher 1,2 Prozent niedriger aus, bevor die Rentner und Rentnerinnen dann die Erhöhung wirklich spüren.  

Abweichungen von der aktuellen Schätzung zur Rentenerhöhung 2025 sind übrigens sehr wohl möglich – etwa wenn sich die Konjunktur und die Löhne anders entwickeln als erwartet. So war vor einem Jahr ein Renten-Plus von lediglich 3,5 Prozent prognostiziert worden – am Ende waren es wie gesagt dann doch 4,57 Prozent.