Berlin – Die Bezüge von Rentnern mit Erwerbsminderung haben in den letzten zehn Jahren einen beachtlichen Anstieg erfahren. Sie sind um fast 60 Prozent auf durchschnittlich 1065 Euro pro Monat angestiegen. Zum Vergleich: 2013 betrug die durchschnittliche Brutto-Erwerbsminderungsrente noch 678 Euro pro Monat.
Neben den jährlichen Rentenanpassungen ist die Erweiterung der Zurechnungszeit seit 2014 ein Grund für diese positive Entwicklung. Diese wurde in den letzten Jahren mehrmals verlängert und gilt nun bis zur Regelaltersgrenze von 65 Jahren und 8 Monaten, die im Jahr 2018 festgelegt wurde.
Dadurch werden Erwerbsgeminderte, die zum ersten Mal eine Rente erhalten, so behandelt, als hätten sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Zudem haben Einkommensminderungen in den letzten vier Jahren vor der Erwerbsminderung keine rentenmindernde Wirkung mehr, so die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Gleichstellung von Erwerbsgeminderten ab 2024
Eine Gruppe von Rentnern mit Erwerbsminderung war jedoch lange Zeit benachteiligt. Es handelt sich dabei um diejenigen, die als Langzeit-Erwerbsgemindert eingestuft sind, daher eine deutlich kürzere Versicherungszeit haben und infolgedessen deutlich weniger Geld erhalten haben. Aber diese Gruppe kann sich nun auf einen monatlichen Zuschlag freuen.
Um den Zuschlag zu erhalten, muss der Bezug der Erwerbsminderungsrente zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 begonnen haben. Außerdem muss die Erwerbsminderungsrente dann noch durchgehend bis zum 30. Juni 2024 bezogen werden. Auch Altersrenten, die sich direkt an die Rente wegen Erwerbsminderung anschließen, erhalten den zusätzlichen Betrag, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website erläutert. Laut Ministerium sollen etwa drei Millionen Rentner den Zuschlag erhalten.
Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Rentenbeginn-Zeiträumen unterschieden:
- Rentenbeginn zwischen 1. Januar 2001 und 30. Juni 2014: Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024
- Rentenbeginn zwischen 1. Juli 2014 und 31. Dezember 2018: Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent der Rente am 30. Juni 2024
Im Durchschnitt bewirkt der Zuschlag laut DRV eine Erhöhung um 70 Euro bei Rentenbeginn bis 30. Juni 2014 und um 40 Euro bei Rentenbeginn nach diesem Stichtag.
Erhöhung 2024: So viel mehr könnte es geben
Doch auch alle anderen Rentner und Rentnerinnen könnten im neuen Jahr eine Erhöhung bekommen. So erwarten Ökonomen eine Erhöhung der Renten im Jahr 2024 um 5,5 oder 6 Prozent. Wir haben für zwei Werte berechnet, wie sich das konkret auf die persönliche Rente auswirken könnte:
Die Anpassung der Renten richtet sich nach der Lohnentwicklung in Deutschland. Heißt also: Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Im 2. Quartal 2023 lag der Nominallohnindex bei 6,6 Prozent, im ersten noch bei 5,6 Prozent. Mit den Tariferhöhungen in vielen Branchen dürfte sich dieser Trend auch in der zweiten Jahreshälfte fortsetzen.