Renteneintritt: Diese Angaben benötigen Sie beim Antrag
- Rentenversicherungsnummer
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Steueridentifikationsnummer
- Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
- Internationale Kontonummer – IBAN – und die internationale Bankleitzahl BIC
- Damit der Antrag möglichst schnell bearbeitet werden kann, sollten Sie im Vorfeld bereits weitere Dokumente zusammensuchen. Unter anderem sollten Sie checken, ob Ihre Versicherungszeiten vollständig sind. Ab dem Alter von 55 Jahren wird Ihnen Ihr Versicherungsverlauf automatisch alle drei Jahre automatisch zugeschickt, erklärt die Stiftung Warentest. Sollten Sie Kinder haben, benötigen Sie deren Geburtsurkunden. Auch Nachweise über Berufsausbildungen sind wichtig. Sollten Sie bevollmächtigte Personen haben, geben Sie zudem die schriftliche Vollmacht ab. Wenn in Ihrem Leben Beamtenzeiten vorliegen, benötigen Sie das Festsetzungsblatt der Versorgungsdienststelle.
Je nach Rentenart gibt es verschiedene Fristen zu beachten. Renten aus eigener Versicherung – also Renten, die sich aus der eigenen Anwartschaft des Versicherten ableiten – sind die Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie Erziehungsrente. Für sie gilt generell eine dreimonatige Frist – sofern alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sind. Wenn der Antrag später gestellt wird, beginnt die Rente in der Regel auch erst mit dem Antragsmonat – Sie müssen somit auf viel Geld verzichten.
Hinterbliebenenrente wird zwölf Monate rückwirkend ausbezahlt
Anders gestaltet sich die Situation bei Hinterbliebenenrenten – also Waisen-, Witwen- und Witwerrente. Da gilt nämlich: Wird die Rente später als zwölf Monate nach dem Sterbedatum beantragt, wird sie zwölf Monate rückwirkend bezahlt, und nicht erst ab dem Antragsmonat.
MEINE NEWS
Im 21. Jahrhundert müssen Rentenanträge nicht mehr postalisch eingereicht werden. Sie können den Rentenantrag ganz bequem online einreichen auf der Website der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Stiftung Warentest rät dazu, sich beim Antrag helfen zu lassen – beispielsweise bei den Beratungsstellen der Rentenversicherung –, da es nicht nur um Rentenbeginn und Rentenhöhe handelt, sondern auch um einen möglichst flexiblen Übergang in den Ruhestand, Steuerfragen oder Hinzuverdienstgrenzen.
Rentenbescheid sollte überprüft werden
Wenn Ihre Rente bewilligt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Rentenbescheid. Diesen gilt es ausgiebig zu überprüfen. Wenn Sie einen Fehler entdecken, sollten Sie Widerspruch einlegen. Sie haben dafür einen Monat Zeit. Ausnahme ist, wenn Sie im Ausland arbeiten. Dann sind es drei Monate.
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