München – Bei der gesetzlichen Rentenversicherung hat es Anfang des Jahres einige Änderungen. Die Altersgrenze hat sich weiter erhöht. Der Rentenbeitrag bleibt stabil, hingegen ändern sich mehrere Ober- und
Diese Neuerungen gibt es 2025 bei der Rente: Die Altersgrenzen steigen
Bis 2031 steigt die Grenze für die Regelaltersrente schrittweise auf 67 Jahre an. Ab jetzt gilt, dass Personen des Jahrgangs 1960 mit 66 Jahren und vier Monaten ihre reguläre Altersgrenze erreicht haben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als Altersgrenze. Wer 2025 in den Ruhestand geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern, einen halben Prozentpunkt mehr als bisher. Bestandsrenten sind hiervon nicht betroffen.
Ebenfalls angehoben wird die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte – bekannt als Rente mit 63. Bei der abschlagsfreien Rente für Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren steigt die Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt dann einheitlich das 65. Lebensjahr als Altersgrenze.
Höhere Abschläge für Versicherte, die früher in Rente gehen wollen
Wer mindestens 35 Jahre gesetzlich rentenversichert war, kann ab einem Alter von 63 Jahren die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Die Altersrente ist mit einem Abschlag verbunden. Dieser beträgt 0,3 Prozent je Monat, wenn die Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird.
Da das reguläre Rentenalter bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre steigt, steigt auch der Abschlag bei frühestmöglicher Inanspruchnahme dieser Rente. Für Versicherte des Jahrgangs 1962, die dieses Jahr 63 werden, liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten; bei einem frühestmöglichen Rentenbeginn mit 63 Jahren beträgt der Abschlag somit 13,2 Prozent.
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Später in Rente gehen kann sich auszahlen
Zum Thema früher in Rente gehen oder doch etwas länger arbeiten, gibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen wichtigen Hinweis: Wer das reguläre Rentenalter erreicht hat, muss nicht automatisch in Rente gehen. Eine Rente erhält nur, wer auch einen Antrag stellt. Wer seinen Rentenbeginn verschiebt und weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, erhält für jeden Monat des späteren Rentenbeginns einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Rente. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente damit bereits um sechs Prozent. Darüber hinaus erhöht sich die Rente zusätzlich um die weiter gezahlten Beiträge.
Ein Durchschnittsverdiener in den alten Bundesländern (3.780 Euro pro Monat), der bei Erreichen der regulären Altersgrenze 45 Jahre Beiträge gezahlt hat, würde auf der Basis eine monatliche Bruttorente in Höhe von 1.692 Euro erhalten (Stand 2024). Schiebt er seinen Renteneintritt um zwei Jahre auf und arbeitet weiter, beliefe sich sein Rentenanspruch demnach auf 1.979 Euro. Das entspricht einer Erhöhung um rund 17 Prozent.