Stand: 09.04.2025, 13:42 Uhr
Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland bekommen eine Witwenrente. Am 1. Juli 2025 ändert sich dazu der Freibetrag – und die Rente steigt.
Berlin – Eine wichtige Änderung steht für rund 4 Millionen Rentner an: Der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente wird zum 1. Juli 2025 von bisher 1038,05 Euro auf 1076,86 Euro erhöht. Diese Anpassung betrifft vor allem Witwen und Witwer, die neben ihrer Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen beziehen.
Grosse Rentenänderung 2025: 4 Millionen Rentner betroffen
Die Hinterbliebenenrente ist eine wichtige finanzielle Stütze für Menschen, die ihren Ehepartner oder Lebenspartner verloren haben. Sie soll den Unterhaltsverlust teilweise ausgleichen und den Hinterbliebenen vorübergehend finanziell unter die Arme greifen (alle News zur Rente bei RUHR24 lesen).
Besonders für Witwen und Witwer, die ein Kind erziehen oder selbst bereits im Rentenalter sind, ist die Hinterbliebenenrente eine bedeutende Einkommensquelle. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung bekamen Ende 2023 rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland eine Witwen- oder Witwerrente. Durchschnittlich wurden 699 Euro ausgezahlt.
Freibetrag der Witwenrente steigt im Juli 2025 an
Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte des Hinterbliebenen oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Weil der Freibetrag jetzt auf 1076,86 Euro erhöht wird, bleibt künftig mehr vom eigenen Einkommen anrechnungsfrei. Dadurch steigt die Gesamtrente. Die Freibetragserhöhung kommt zu den regulären Rentenanpassungen hinzu und verbessert die finanzielle Situation vieler Hinterbliebener. Wie stark die Rentenerhöhung 2025 ausfällt, zeigt unsere Renten-Tabelle.
Witwenrente steigt: Rechenbeispiel – so wirkt sich die Änderung aus
Wie stark die Rente für Hinterbliebene durch die Erhöhung des Freibetrags steigt, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir an, eine Witwe bezieht eine große Witwenrente von 850 Euro monatlich und hat zusätzlich eine eigene Altersrente von 1200 Euro. Diese steigt wegen der Rentenerhöhung ab Juli zudem um 3,74 Prozent:
Meine News
Posten | bis Mai 2025 | ab 1. Juli 2025 |
Netto-Einkommen: | 1200 Euro | 1244,88 Euro |
Freibetrag: | 1038,05 Euro | 1076,86 Euro |
Anrechenbares Einkommen: | 161,95 Euro | 168,02 Euro |
Anrechnung auf Witwenrente (40%): | 64,78 Euro | 67,21 Euro |
Ausgezahlte Witwenrente: | 785,22 Euro | 782,79 Euro |
Gesamteinkommen: | 1985,22 Euro | 2027,67 Euro |
Die Witwe erhält somit ab Juli 2025 monatlich 42,45 Euro mehr als vor der Freibetragserhöhung und Rentenanpassung. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies eine Erhöhung um 509,40 Euro. Laut Echo24.de soll zudem die Waisenrente ab 1. Juli 2025 auf 228,42 Euro steigen.
Hinterbliebenenrente: Kinderzuschlag für Witwenrente bleibt bestehen
Die Erhöhung des Freibetrags ist besonders relevant für Hinterbliebene mit niedrigem Einkommen. Leider ist es Realität, dass zu wenig Rente ein Problem darstellt. Millionen Rentner erhalten nicht die volle Zahlung, die sie für ein sorgenfreies Leben im Alter benötigen. Die Freibetragserhöhung kann hier zumindest eine kleine Entlastung bringen. Neben dem erhöhten Freibetrag gibt es für Witwen und Witwer, die Kinder erziehen, zusätzliche Unterstützung. Der Kinderzuschlag zur Hinterbliebenenrente beträgt seit Juli 2024 bei der großen Witwenrente 78,63 Euro für das erste Kind und 39,32 Euro für jedes weitere Kind. Bei der kleinen Witwenrente liegt der Zuschlag bei 35,74 Euro für das erste und 17,87 Euro für jedes weitere Kind.