You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, April 10, 2025

Große Rentenänderung 2025: 4 Millionen Rentner betroffen

 Stand: 09.04.2025, 13:42 Uhr


Renterin Witwe zählt Geld an Küchentisch Witwenrente Hinterbliebenenrente

Rund 4 Millionen Menschen in Deutschland bekommen eine Witwenrente. Am 1. Juli 2025 ändert sich dazu der Freibetrag – und die Rente steigt.

Berlin – Eine wichtige Änderung steht für rund 4 Millionen Rentner an: Der Freibetrag bei der Hinterbliebenenrente wird zum 1. Juli 2025 von bisher 1038,05 Euro auf 1076,86 Euro erhöht. Diese Anpassung betrifft vor allem Witwen und Witwer, die neben ihrer Hinterbliebenenrente eigenes Einkommen beziehen.


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Grosse Rentenänderung 2025: 4 Millionen Rentner betroffen

Die Hinterbliebenenrente ist eine wichtige finanzielle Stütze für Menschen, die ihren Ehepartner oder Lebenspartner verloren haben. Sie soll den Unterhaltsverlust teilweise ausgleichen und den Hinterbliebenen vorübergehend finanziell unter die Arme greifen (alle News zur Rente bei RUHR24 lesen).  

Besonders für Witwen und Witwer, die ein Kind erziehen oder selbst bereits im Rentenalter sind, ist die Hinterbliebenenrente eine bedeutende Einkommensquelle. Laut einer Statistik der Deutschen Rentenversicherung bekamen Ende 2023 rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland eine Witwen- oder Witwerrente. Durchschnittlich wurden 699 Euro ausgezahlt.

Freibetrag der Witwenrente steigt im Juli 2025 an

Bei der Witwenrente werden eigene Einkünfte des Hinterbliebenen oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Weil der Freibetrag jetzt auf 1076,86 Euro erhöht wird, bleibt künftig mehr vom eigenen Einkommen anrechnungsfrei. Dadurch steigt die Gesamtrente. Die Freibetragserhöhung kommt zu den regulären Rentenanpassungen hinzu und verbessert die finanzielle Situation vieler Hinterbliebener. Wie stark die Rentenerhöhung 2025 ausfällt, zeigt unsere Renten-Tabelle.

Witwenrente steigt: Rechenbeispiel – so wirkt sich die Änderung aus

Wie stark die Rente für Hinterbliebene durch die Erhöhung des Freibetrags steigt, lässt sich an einem Beispiel verdeutlichen: Nehmen wir an, eine Witwe bezieht eine große Witwenrente von 850 Euro monatlich und hat zusätzlich eine eigene Altersrente von 1200 Euro. Diese steigt wegen der Rentenerhöhung ab Juli zudem um 3,74 Prozent:

Postenbis Mai 2025ab 1. Juli 2025
Netto-Einkommen:1200 Euro1244,88 Euro
Freibetrag:1038,05 Euro1076,86 Euro
Anrechenbares Einkommen:161,95 Euro168,02 Euro
Anrechnung auf Witwenrente (40%):64,78 Euro67,21 Euro
Ausgezahlte Witwenrente:785,22 Euro782,79 Euro
Gesamteinkommen:1985,22 Euro2027,67 Euro

Die Witwe erhält somit ab Juli 2025 monatlich 42,45 Euro mehr als vor der Freibetragserhöhung und Rentenanpassung. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies eine Erhöhung um 509,40 Euro. Laut Echo24.de soll zudem die Waisenrente ab 1. Juli 2025 auf 228,42 Euro steigen.

Hinterbliebenenrente: Kinderzuschlag für Witwenrente bleibt bestehen

Die Erhöhung des Freibetrags ist besonders relevant für Hinterbliebene mit niedrigem Einkommen. Leider ist es Realität, dass zu wenig Rente ein Problem darstellt. Millionen Rentner erhalten nicht die volle Zahlung, die sie für ein sorgenfreies Leben im Alter benötigen. Die Freibetragserhöhung kann hier zumindest eine kleine Entlastung bringen. Neben dem erhöhten Freibetrag gibt es für Witwen und Witwer, die Kinder erziehen, zusätzliche Unterstützung. Der Kinderzuschlag zur Hinterbliebenenrente beträgt seit Juli 2024 bei der großen Witwenrente 78,63 Euro für das erste Kind und 39,32 Euro für jedes weitere Kind. Bei der kleinen Witwenrente liegt der Zuschlag bei 35,74 Euro für das erste und 17,87 Euro für jedes weitere Kind.

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