Dresden – Ruheständler sollten Arbeitgebern und der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht bedingungslos vertrauen. Denn bei der Berechnung der Rentenbescheide schleichen sich immer wieder Fehler ein. Experten raten daher zu gründlicher Prüfung, da falsche Berechnungen fast immer zulasten der Rentner gehen und jahrelang den Rentenbezug schmälern können.
Fast 50 Prozent der deutschen Rentenbescheide sind fehlerhaft
Im Jahr 2024 ergaben Stichproben des Bundesversicherungsamtes, dass etwa 30 Prozent bis 50 Prozent der Rentenbescheide Fehler enthielten. Diese Zahl wird auch von Rentenberatern untermauert. „Von den Bescheiden, die wir kontrollieren, sind rund 40 Prozent falsch“, sagte der Dresdener Rentenberater Christian Lindner dem Tagesspiegel.
Ende 2023 erhielten in Deutschland fast acht Millionen Menschen eine Rente unter der Grundsicherung von 950 Euro. Im vergangenen Jahr erreichte die Zahl der Rentner, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, ein Rekordhoch. Treten also Fehler in Rentenbescheiden auf, kann dies zu erheblichen finanziellen Nachteilen für Betroffenen führen. Selbst wenn die berechnete Summe nur geringfügig abweicht, summieren sich erhebliche Geldbeträge nach Monaten.
Fehler durch Mensch und Software: Auf diese Fehlerquellen sollten Rentner achten
„Man kann sich nicht darauf verlassen, dass der Rentenbescheid richtig ist“, warnt der Experte Lindner beim Erhalt des Rentenbescheids. Fehler passieren einerseits, weil Menschen an der Bearbeitung beteiligt sind, auch Arbeitgebern würden Pannen passieren. Softwarefehler sorgten außerdem dafür, dass bestimmte Meldungen bei der Rentenversicherung nicht ankämen. „Plötzlich fehlt ein Jahr im Versicherungsverlauf“, so
Ruheständler sollten gleich nach Erhalt des Rentenbescheids eine umfassende Prüfung vornehmen. en haben bereits teilgenommen
- Fehler bei Anrechnungszeiten (Ausbildungszeiten, Auslandsaufenthalten)
- Witwen- und Witwerrenten: Fehler bei der Einkommensanrechnung, insbesondere bei Selbstständigen
- Frührente: Falsche Berechnung von Teilrenten oder Verlängerungen von Erwerbsminderungsrenten
- Unfallrente: Fehlerhafte Verrechnung mit Altersrenten, insbesondere bei hohen Unfallrenten
- Pflegezeiten: Rentenbeiträge für die Pflege eines Angehörigen werden oft nicht korrekt berücksichtigt
- Nicht korrekt angerechnete DDR-Rente
- Fehler bei Berechnung von Versorgungsausgleich nach Scheidungen
- Fehler bei Kalkulation der Erwerbsminderungsrente
- Fehler bei Anrechnung der Freiwillige Beitragszahlungen
Fehler beim Rentenbescheid: Hinzuziehen von Rentenberatern ratsam
Einige Fehler lassen selbst überprüfen, wie Rentenexperte Lindner erklärt: „Man kann vergleichen, ob die Meldungen der Arbeitgeber und der Versicherungsverlauf übereinstimmen“. Jedoch sind nicht alle Fehler für den Laien sichtbar, beispielsweise fehlerhafte Rechtsanwendung. „Solche Fehler entdecken Laien nicht. Da ist es schon ratsam, einen Rentenberater hinzuzuziehen“, fügte er im Interview mit dem Tagesspiegel hinzu.
Sollte auf einem Rentenbescheid erst Jahre später ein Fehler selbst oder durch einen Experten entdeckt worden sein, dann erfolgt eine Nachzahlung – allerdings nur rückwirkend für vier Jahre. „Man sollte trotzdem nicht zu lange warten. Wenn sich nach 15 Jahren herausstellt, dass Ihre Rente zu niedrig ist, haben Sie elf Jahre verschenkt“, so der Rat von Lindner.
Günstigere Rentenberatung durch Sozialverband Deutschland
Das Honorar von Rentenspezialist Lindner fällt allerdings nicht ganz billig aus. Ab 150 Euro aufwärts, berechnet er für eine fachgerechte Prüfung des Rentenbescheids. Die Kosten müssen dabei von Betroffenen selbst getragen werden. Eine Beratung beim Sozialverband Deutschland (SoVD) fällt dagegen etwas günstiger aus. Mit Zahlung eines monatlichen Beitrags von unter zehn Euro können Mitglieder Beratungen kostenlos in Anspruch nehmen.
Innerhalb eines Monats kann gegen den Rentenbescheid ein formloser Widerspruch eingereicht werden. Dieser sollte allerdings gut begründet sein und durch entsprechende Dokumente ausreichend belegt werden. Auch nach Ablauf der Frist kann ein Überprüfungsantrag zur Einleitung eines Korrekturverfahrens gestellt werden. Während Kosten für das Widerspruchverfahren und einer eventuellen Klage vor dem Sozialgericht von der Rentenversicherung getragen werden, müssen die Kosten für den Rechtsbeistand bei einem nachträglichen Korrekturverfahren selbst getragen werden.