Berlin – Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 erhalten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland 3,74 Prozent mehr Geld. Der Wert eines Entgeltpunkts erhöht sich damit von derzeit 39,32 Euro auf 40,79 Euro im Monat. Drei Millionen Beziehende profitieren zusätzlich von der Steigerung. Denn auch der Rentenzuschlag der drei Millionen Erwerbsminderungsrenten steigt.
Rentenerhöhung am 1. Juli 2025: Drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren doppelt
Seit Juli 2024 zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) diesen Zuschlag an Beziehende einer Erwerbsminderungsrente und der daran anknüpfenden Alters- und Hinterbliebenenrenten. Vom Zuschlag profitieren Menschen, die eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung erhalten und deren Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018 lag. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten bekommen seitdem den Zuschlag, die unmittelbar an diese Erwerbsminderungsrenten folgen.
Bereits seit 1. Juli 2024 bekommen die Beziehenden der Erwerbsminderungsrenten den Zuschlag von 7,5 Prozent, wenn sie in der Zeit von Januar 2001 bis Juni 2014 in diese Rentenform eingetreten sind. Bei einem Rentenbeginn ab Juli 2014 bis Dezember 2018 sind es noch 4,5 Prozent. Die Auszahlung erfolgt seitdem automatisch. Der Zeitpunkt ist unabhängig von der Rente selbst zwischen dem 10. und 20. des jeweiligen Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag dann gemeinsam mit der üblichen Rentenzahlung überwiesen.
Rentenzuschlag steigt mit der Erhöhung am 1. Juli um 3,74 Prozent
Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli 2025 steigt auch der Zuschlag der Erwerbsminderungsrenten. Die drei Millionen Beziehenden profitieren damit doppelt: einerseits von der Erhöhung ihrer regulären Rente – und eben vom Anstieg des Zuschlags. Beide Zahlungen erhöhen sich dabei um 3,74 Prozent.
Dieser Wert hatte sich aus der Entwicklung der Löhne und Gehälter der Erwerbstätigen berechnet. Der Nominallohnindex, der die Steigerung der Bruttolöhne berücksichtigt und für die Rentenanpassung entscheidend ist, ist laut Statistischem Bundesamt um 5,4 Prozent gestiegen. Durch die doppelte Haltelinie fällt die Erhöhung mit 3,74 Prozent jedoch etwas niedriger aus.
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Erwerbsminderungsrente und Zuschlag steigen: Wie viel Geld gibt es?
Doch wie viel Geld bekommen Rentnerinnen und Rentner dadurch? Die Berechnung des seit 2024 geltenden Zuschlags erfolgte auf Basis der Rentenzahlung. Bei einer Rente von monatlich 1000 Euro, die 2013 begann, beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent. Damit gibt es 75 Euro im Monat. Mit der Rentenerhöhung 2025 steigen die Zahlungen um jeweils 3,74 Prozent. Die reguläre Erwerbsminderungsrente steigt damit um 37,40 Euro, liegt damit bei 1037,40 Euro. Der Zuschlag von bisher 75 Euro steigt um rund 2,81 Euro auf 77,81 Euro im Monat. Insgesamt gibt es im Beispiel damit rund 115,21 Euro im Monat.
Diese Berechnung des Rentenzuschlags gilt laut der Deutschen Rentenversicherung jedoch bis Ende November 2025. Ab Dezember erhalten Rentnerinnen und Rentner den Zuschlag gemeinsam mit der Rente in einer Summe. Dann sind die persönlichen Entgeltpunkte Grundlage der Berechnung.