Im Juli sind die Renten gestiegen und die digitale Rentenübersicht wurde eingeführt. Aber auch im September gibt es einige Änderungen und Fristen, die Rentner auf dem Zettel haben sollten.
München – Steuern, Fristen, Abgaben – auch im Ruhestand ist man davor nicht gefeit. Das deutsche Rentensystem ist komplex – zudem kommen immer wieder Neuerungen hinzu. Unser Überblick zeigt, welche Änderungen Rentnerinnen und Rentner im September auf dem Zettel haben sollten.
Antragsfrist für Renten-Härtefallfonds beachten
Die Deadline für den Härtefallfonds zur Abmilderung geringer Renten ehemaliger DDR-Bürger, Spätaussiedler und jüdischer Kontingentflüchtlinge ist am 30. September 2023. Insgesamt werde nach groben Schätzungen von rund 200.000 Antragsberechtigten für die Stiftung Härtefallfonds ausgegangen, sagte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am Donnerstag in Berlin dem Evangelischen Pressedienst.
Berechtigte erhalten demnach eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Für Menschen, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung am 7. März 2023 in einem Bundesland hatten, das der Stiftung beigetreten ist, ist eine Leistung von 5.000 Euro möglich. Dazu zählen Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Hamburg und Thüringen. Berlin hatte Ende März seine Absicht zum Beitritt zu der Stiftung angekündigt.
Im September an die Steuererklärung denken
Viele Rentnerinnen und Rentner sind steuerpflichtig – und müssen eine Steuererklärung abgeben. In diesem Jahr gibt es aber wegen der Corona-Pandemie ein bisschen mehr Zeit, um die Steuererklärung 2022 abzugeben. Eigentlich wäre nämlich ist der 31. Juli der neue Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung – also sieben Monate nach dem Veranlagungszeitraum.
Die Steuererklärung für 2022 muss aber erst bis zum 30. September 2023 beim Finanzamt sein. Weil dieses Datum aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin auf den 2. Oktober. Übrigens: Wer seine Steuererklärung für 2022 von einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem Steuerberater machen lässt, hat deutlich länger Zeit für die Abgabe – nämlich bis zum 31. Juli 2024.
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Rentenzahlung und Fristen im September
Wer am ersten September sein 63. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen beantragen. Wer ohne Abschläge in Rente gehen will, muss noch etwas warten. Immerhin: Rentner, die am 1. Juli 1959 geboren sind, und einen Grad der Behinderung von 50 und 35 Jahre Wartezeit nachweisen können, können ab dem ersten September die Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag erhalten. Davor war dies zum ersten September 2020 nur mit einem Abschlag von 10,8 Prozent möglich.
Die Auszahlung der gesetzlichen Rente erfolgt dann am 29. September 2023, da dies der letzte Bankarbeitsarbeitstag des Monats ist. Dies gilt für alle Rentnerinnen und Rentner, die nach dem 1. April 2004 in den Ruhestand getreten sind – wer davor schon seinen Renteneintritt vollzogen hat, erhält die Rente immer im Voraus für den folgenden Monat.