Warten und bibbern am Gate: Geht mein Urlaubsflug noch oder fällt er aus?
Die Deutschen sind im Urlaub – hoffentlich geht alles gut: Flug pünktlich, Gepäck kommt heil an, das Hotel ist sauber. Und wenn nicht? Keine Sorge, Sie haben da einige Rechte. Das müssen Sie bei Urlaubsärger wissen.
Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Verspätung
Mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort: Maßgeblich ist die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel, nicht die Abflugzeit. Die Ankunftszeit zählt ab dem Öffnen der Flugzeugtüren.
Abflug oder Landung innerhalb der EU: Das gilt für alle Flüge mit Start oder Ziel in der EU sowie für Flüge, die von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.
Kein außergewöhnlicher Umstand: Kein Anspruch auch bei einem Ausfall besteht, wenn die Verspätung z. B. durch extremes WetterLuftraumsperrungen verursacht wurde.
Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden oder einer Beförderung zu einem späteren Zeitpunkt ist die Airline dazu verpflichtet, den vollen Ticketpreis zu erstatten.
Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden muss die Airline den Passagieren am Flughafen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. Zudem müssen zwei Telefonate oder das Verschicken von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Fluglinien auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.
Koffer geplatzt oder weg
Bei Beschädigung sollten Sie alles mit Ihrer Handykamera dokumentieren und am Gepäckschalter melden. ACHTUNG: Sehr oft verweisen Airlines darauf, den Schaden online zu melden. Dazu brauchen Sie die Fotos. Kommt der Koffer nicht an, können Sie Ersatzartikel kaufen: z.B. Kleidung, Pflegeartikel, Ladegeräte. Belege aufbewahren! ACHTUNG: Achten Sie darauf, die Kosten zu minimieren. Wenn das Gepäck nach 24 Stunden wieder da ist, wird Ihnen die Airline nicht die komplette Urlaubsgarderobe erstatten. Wertgegenstände gehören immer ins Handgepäck.
Hotelzimmer schmutzig: Hier gibt es oft Streit, denn jeder Gast hat ein eigenes Hygieneempfinden. Bei offensichtlichen Mängeln verlangen Sie ein anderes Zimmer oder eine Grundreinigung. Ein echter Reisemangel ist es erst, wenn vertraglich zugesicherte Eigenschaften wie Meerblick oder Balkon fehlen.
Urlaub verregnet: Man kann sich gegen vieles versichern, aber nicht gegen schlechtes Wetter. Akzeptieren Sie es, statt sich dauerhaft zu ärgern: Der Urlaub ist trotzdem eine Auszeit – nutzen Sie die Zeit bewusst für Erholung und neue Eindrücke.