München – Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, hat Glück: Er muss keine Steuern auf seine Renteneinkünfte zahlen. Für alle Rentner, die seitdem ihren Ruhestand angetreten haben, sieht die Sache jedoch anders aus. Ihre Renten unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung und müssen zum Teil versteuert werden, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Rund 40 Prozent aller Rentenempfänger müssen heute bereits Einkommensteuer zahlen – Tendenz steigend.
Die DRV übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt. Sprich: der Fiskus weiß genau, welche Rentner steuerpflichtig sind. Viele Rentner hingegen sind sich nicht bewusst, dass auch sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein können. Geschieht dies dann nicht, drohen „Zwangsgelder und Verspätungszuschläge“, warnt Rudolf Gramlich, Steuerexperte vom Lohnsteuerhilfeverein Steuerring, in einem Interview des Sozialverbands VdK. „Außerdem kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies wirkt sich in den meisten Fällen nachteilig aus.“
Steuerpflicht für Rentner ist von einem Faktor abhängig
Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, hängt dabei von der Höhe des Einkommens ab. Liegt dieses unterhalb des Grundfreibetrags, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Liegt es darüber, muss sie eingereicht werden. Laut dem Bundesfinanzministerium liegt der Freibetrag 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare.
Allerdings ist nicht die gesamte Bruttorente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern – der Rest bleibt als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei. Er ist für die gesamte Rentenlaufzeit festgeschrieben. Wer indes zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung seine Rente antrat, muss nur 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Der Prozentsatz wird seitdem jährlich angehoben. Ab 2040 werden Renten dann zu 100 Prozent besteuert.
Steuererklärung als Rentner: Abgabe kann sich durchaus lohnen
Ein weiterer Fallstrick für viele Senioren sind Rentenerhöhungen. Allein durch die diesjährige Rentenerhöhung wurden zehntausende Rentner erstmals steuerpflichtig. Allerdings kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Senioren durchaus lohnen. So können dort beispielsweise verschiedene Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Zusätzlich sind Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzbar.
Die Rentenbesteuerung wird in den kommenden Jahren immer mehr Senioren betreffen. Rentner sollten ihre Steuerpflicht deshalb regelmäßig prüfen und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Geht es nach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), sollen Senioren jedoch schon ab 2026 von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Stattdessen soll es eine pauschale Rentenabzugsteuer geben. (sp)
