Rente mit 63 ist möglich, aber teuer. Wer 2025 früher in den Ruhestand will, muss hohe Abschläge verkraften. Wir zeigen, für wen es sich lohnt.
Berlin – Der Traum vom frühen Ruhestand beschäftigt viele Deutsche. Die sogenannte „Rente mit 63“ klingt verlockend, doch die Realität sieht komplizierter aus. Wer 2025 vorzeitig in Rente gehen möchte, muss mit erheblichen finanziellen Einbußen rechnen.
Wer kann 2025 mit 63 in Rente gehen? Grundsätzlich können alle Versicherten mit mindestens 35 Rentenversicherungsjahren ab dem 63. Lebensjahr die „Altersrente für langjährig Versicherte“ beantragen. Laut der Deutschen Rentenversicherung werden dabei nicht nur Arbeitszeiten angerechnet, sondern auch Zeiten für Kindererziehung, Pflege, Wehr- und Zivildienst sowie Anrechnungszeiten für Arbeitslosigkeit oder Studium. Besonders relevant für 2025: Der Geburtsjahrgang 1962 kann erstmals mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings liegt deren reguläres Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten, was zu erheblichen Abschlägen führt.
Rente mit 63: Die teuren Abschläge bei der Frührente
Wer früher in Rente geht, zahlt einen hohen Preis. Pro Monat vorzeitiger Rente werden dauerhaft 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Für den Jahrgang 1962 bedeutet das bei einem Rentenbeginn mit 63 Jahren einen Abschlag von 13,2 Prozent. Ein Rechenbeispiel verdeutlicht die Dimension: Bei einer geplanten Rente von 1800 Euro würde der Abschlag 237,60 Euro betragen – die monatliche Rente schrumpft auf 1562,40 Euro. Wichtig: Diese Kürzung gilt lebenslang und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Anders sieht es für besonders langjährig Versicherte aus. Wer 45 Rentenversicherungsjahre nachweisen kann, darf abschlagsfrei früher in Rente gehen. Allerdings steigt auch hier das Eintrittsalter kontinuierlich an. Der Jahrgang 1961 kann diese „Rente für besonders langjährig Versicherte“ mit 64 Jahren und 6 Monaten beanspruchen. Ab Jahrgang 1964 liegt die Altersgrenze einheitlich bei 65 Jahren. Ein Blick auf die Tabelle, wann man regulär in Rente gehen kann:
| Jahrgang\t | Rentenalter\t | Renteneintritt |
|---|---|---|
| 1958 | 66 Jahre | 2024 |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate | 2025/26 |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate | 2026/27 |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate | 2027/28 |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate | 2028/29 |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate | 2029/30 |
| 1964 | 67 Jahre | 2031 |
| 1965 | 67 Jahre | 2032 |
| 1966 | 67 Jahre | 2033 |
| 1967 | 67 Jahre | 2034 |
| 1968 | 67 Jahre | 2035 |
| 1969 | 67 Jahre | 2036 |
| 1970 | 67 Jahre | 2037 |
Die Situation verschärft sich für jüngere Jahrgänge dramatisch. Wer ab 1964 geboren wurde und mit 63 in Rente gehen möchte, muss laut vpv Versicherung mit dem Maximalabschlag von 14,4 Prozent rechnen. Bei einer ursprünglich geplanten Rente von 2000 Euro bleiben dann nur noch 1712 Euro übrig. Ein Blick auf die Abschläge pro Jahrgang bei einem Renteneintrittsalter von 63:
| Jahrgang | Rente regulär mit\t | Eintritt\t | früher in Rente | Abschlag |
| 1960 | 65 Jahren | 2025 | 1 Jahr, 4 Monate | 4,8 % |
| 1961 | 64 Jahren | 2025 | 2 Jahre, 6 Monate | 9,0 % |
| 1961 | 65 Jahren | 2026 | 1 Jahr, 6 Monate | 5,4 % |
| 1962 | 63 Jahren | 2025 | 3 Jahre, 8 Monate | 13,2 % |
| 1962 | 64 Jahren | 2026 | 2 Jahre, 8 Monate | 9,6 % |
| 1962 | 65 Jahren | 2027 | 1 Jahr, 8 Monate | 6,0 % |
| 1963 | 63 Jahren | 2026 | 3 Jahre, 10 Monate | 13,8 % |
| 1963 | 64 Jahren | 2027 | 2 Jahre, 10 Monate | 10,2 % |
| 1963 | 65 Jahren | 2028 | 1 Jahr, 10 Monate | 6,6 % |
| ab 1964 | 63 Jahren | - | 4 Jahre | 14,4 % |
| ab 1964 | 64 Jahren | - | 3 Jahre | 10,8 % |
| ab 1964 | 65 Jahren | - | 2 Jahre | 7,2 % |
| ab 1964 | 66 Jahren | - | 1 Jahr | 3,6 % |
Früher in Rente aber ohne Abschläge: Wie geht das?
Die Deutsche Rentenversicherung bietet seit dem 50. Lebensjahr die Möglichkeit, durch freiwillige Zusatzbeiträge die Abschläge auszugleichen. Ein Beispiel: Wer ein Jahr vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte und eine Monatsrente von 800 Euro erwartet, müsste 2025 rund 7100 Euro zusätzlich einzahlen, um den 3,6-prozentigen Abschlag vollständig zu kompensieren. Eine weitere Option bietet die Flexirente. Sie ermöglicht es, trotz Rentenbeginn weiterhin in Teilzeit zu arbeiten. Dadurch können Versicherte sich schrittweise aus dem Berufsleben verabschieden und gleichzeitig die finanziellen Verluste durch die Frührente teilweise ausgleichen.
Die Entscheidung für eine vorzeitige Rente sollte gut durchdacht sein. Besonders für Versicherte mit hohen Renten sind die absoluten Verluste erheblich. Wer jedoch gesundheitliche Probleme hat oder in körperlich anstrengenden Berufen arbeitet, für den kann die Frührente trotz der Abschläge sinnvoll sein. Wichtig ist eine individuelle Beratung. Die Deutsche Rentenversicherung bietet beispielsweise kostenlose Beratungstermine an und erstellt auf Antrag eine detaillierte Berechnung der notwendigen Ausgleichszahlungen. (ls)
