Berlin – Rentnerinnen und Rentner haben im Juli wieder eine Erhöhung ihrer Bezüge bekommen. Doch dadurch kann es sein, dass einige über den Grundfreibetrag kommen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Wer das vergisst, dem können Nachzahlungen, Zinsen, Strafen und sogar ein Verfahren drohen, schreibt Bild.de.
Verspätungszuschläge: „Das darf das Finanzamt“
Steuerprofi Juliane Kutzke von Taxfix erklärt gegenüber der Zeitung, dass für Rentner unter bestimmten Umständen eine Pflicht für eine Steuererklärung besteht. Sie empfiehlt, dass man, sobald man weiß, dass man betroffen ist, eine Steuererklärung einreicht. Denn sonst könne das Finanzamt Verspätungszuschläge erheben. „Das darf das Finanzamt“, betonte sie, „aber das muss auch nicht passieren.“
Die Beamten seien durchaus rücksichtsvoll, wenn man es das erste Mal nicht mitbekommen habe. Falls man vergessen hat, seine Erklärung abzugeben, empfiehlt Kutzke, sich mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen und die Steuererklärung so schnell wie möglich nachzureichen.
Der Verspätungszuschlag beträgt mindestens 25 Euro pro Monat und ist auf einen Betrag von 25.000 Euro beschränkt. Rentner müssen dabei selbst aktiv werden, wenn sie steuerpflichtig sind – sie bekommen keinen Hinweis der Behörden. Hier ist eine kleine Übersicht darüber, wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen:
Rente: Wer muss überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Betroffen sind die Rentner, deren gesamte Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt für das Jahr 2025 bei 12.096 Euro. Zwar ist ein Teil der Altersrente steuerfrei, allerdings zählen zu dem Gesamtbetrag auch noch Einkünfte wie Mieteinnahmen, Witwenrente oder betriebliche Altersversorgung.
Wer mit allem zusammen also auf zum Beispiel 13.000 Euro kommt, liegt über dem Grundfreibetrag und muss eine Steuererklärung abgeben. Wer sich nicht sicher ist, kann sich das online mit dem Rentenbesteuerungsrechner der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ausrechnen lassen.
Muss die gesamte Rente versteuert werden?
Noch nicht. Es fällt nämlich je nach Renteneintrittsjahr eine unterschiedliche Besteuerung der Rente an, die bis 2058 auf 100 Prozent ansteigen soll. Wer beispielsweise 2022 in den Ruhestand gegangen ist, muss 82 Prozent seines Renteneinkommens versteuern. 2025 sind es 83,5 Prozent. Dieser Wert bleibt nach Renteneintritt bestehen.
Grund ist die Neuregelung der Besteuerung im Alterseinkünftegesetz von 2005, das den Übergang von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung regelte. Das bedeutet, dass Rentenbeiträge während der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und erst die Auszahlungen besteuert werden.
Muss man dann als Rentner auch Steuern zahlen?
Steuererklärung abgeben, heißt aber nicht automatisch auf Steuern zahlen, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe. Denn auch Rentner können in ihrer Steuererklärung Ausgaben geltend machen, die die Steuerlast drücken. Liegt das steuerpflichtige Einkommen nach diesen Abzügen dann wieder unter dem Grundfreibetrag, fallen trotz Steuererklärung keine Steuern an.
Absetzen kann man etwa Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten sowie Werbungskosten. Wer keine Werbungskosten benennt, für den zieht das Finanzamt 102 Euro pauschal ab. (lma mit dpa)