München – Verstirbt der Ehepartner, kann die Hinterbliebenenrente eine bedeutende finanzielle Entlastung bieten. Hinterbliebene erhalten dann einen Anteil der Rente des Verstorbenen. Doch in diesem Jahr tritt eine bedeutende Änderung in Kraft, die auch Witwen und Witwer betreffen könnte.
Versteckte Rentenkürzung? Witwen- und Witwerrente könnte noch 2025 sinken
Im vergangenen Jahr verabschiedete der Bundestag das Erwerbsminderung-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz. Dieses sieht laut Deutscher Rentenversicherung einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent vor, der seit Juli 2024 an Empfänger der Erwerbsminderungsrente ausgezahlt wird. Rund drei Millionen Menschen sollen davon profitieren. Ein Antrag war damals nicht erforderlich.
Anspruch von Witwen- und Witwerrente
Hinterbliebene haben Anspruch auf die Rente, wenn sie bis zum Tod des Verstorbenen mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft eingetragen waren. Kommt die Partnerin oder der Partner bei einem Unfall ums Leben, gibt es auch schon vorher einen Rentenanspruch.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag jedoch zusammen mit der laufenden Rente ausgezahlt. Bisher wurde dieser im Rahmen einer Übergangslösung separat ausgewiesen und nicht als Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, wie das Branchenportal gegen-hartz.de berichtet. Jetzt könnte diese kleine Änderung eine versteckte Rentenkürzung beinhalten.
Neue Regelung bei der Rente ab Dezember 2025: Was Witwen und Witwer beachten müssen
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, dazu zählt auch die Erwerbsminderungsrente, gelten als Einkünfte. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge werden diese „oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf Ihre Rente angerechnet“. Mit der neuen Regelung ab Dezember könnten sich die anrechenbaren Einkünfte erhöhen, die versteuert werden müssen. Dies könnte letztlich zu einer Reduzierung der Witwen- oder Witwerrente führen, informiert gegen-hartz.de. Denn noch wird der Zuschlag nicht angerechnet.
Es könnte daher eine Neuberechnung der Hinterbliebenenrente erforderlich werden, berichtet Rentenberater Peter Knöppel auf dem Portal des Rechtsdienstleisters rentenbescheid24. Diese Anpassung soll zwar erst im Juli 2026 erfolgen, dennoch sollten Betroffene die Änderung der Rentenhöhe frühzeitig melden – idealerweise bereits im Dezember. Ob und wie stark die mögliche Rentenkürzung durch die Gesetzesänderung ausfällt, lässt sich pauschal allerdings nicht vorhersagen. Immerhin dürfen sich 2025 Millionen Rentner über mehr Netto vom Brutto freuen. (kas)