Berlin – Mit Ausgaben von 190,3 Milliarden Euro beansprucht Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) über ein Drittel des Gesamthaushalts von 503 Milliarden Euro. Allein über 117 Milliarden fließen als Zuschüsse an die Rentenversicherung. Zweitgrößter Ausgabenposten ist das Bürgergeld, für das die Regierung wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage mit einer steigenden Zahl von Beziehenden rechnet: Dafür werden daher insgesamt 42,6 Milliarden Euro für den Regelsatz und die Kosten für die Unterkunft veranschlagt. Es kommen auch noch Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten hinzu. Das sind noch einmal 9,35 Milliarden Euro, sodass sich die Gesamtkosten auf rund 52 Milliarden Euro belaufen. Gleichzeitig steht fest: Das Bürgergeld soll reformiert werden/
Das Bürgergeld soll reformiert werden – Koalitionsausschuss soll Zeitplan festlegen
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, das Bürgergeld umzubauen. Dabei sollen Mitwirkungspflichten und Sanktionen verschärft werden. Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher, die Termine beim Jobcenter versäumen, sollen künftig mit „spürbaren Konsequenzen“ rechnen müssen. Auch eine neue Berechnungsmethode des Regelsatzes ist geplant.
Die Regierung wolle die im Koalitionsvertrag anvisierte Bürgergeld-Reform „sehr schnell, aber nicht überstürzt angehen“, sagte die SPD-Politikerin laut dpa. Wie die Bild am Sonntag unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, soll der Koalitionsausschuss am 2. Juli tagen. Dabei soll unter anderem der weitere Zeitplan für die Reform des Bürgergelds besprochen werden.
Koalitionsvertrag: Regelsätze der Grundsicherung reformieren
Aktuell lässt sich das Bürgergeld auf eine einfache Formel herunterbrechen: Es geht darum, arbeitslose Menschen, die aber gleichwohl erwerbsfähig sind, in Arbeit zu bringen und sie zu unterstützen, wenn sie keinen Arbeitsplatz finden können oder mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen.
Das Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen gewährt werden. Im vergangenen Jahr nahmen das rund 826.000 Erwerbstätigen in Anspruch, weil ihr Einkommen nicht zum Leben reichte. Die Kosten dafür lagen bei rund sieben Milliarden Euro. Das Bürgergeld soll Ausgaben für die Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat sowie die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft abdecken. Der monatliche Pauschalbetrag lag zuletzt bei einer alleinstehenden Person bei 563 Euro.
Merz-Regierung ändert Berechnung der Bürgergeld-Höhe – und trifft auch Rentner
Ein weiterer Aspekt der geplanten Reform ist die Rückkehr zur alten Berechnungsformel für den Regelsatz. Damit wird die aktuell stärker inflationsorientierte Anpassung rückgängig gemacht. „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Mit der Bürgergeld-Einführung war es geändert worden, um die Inflation stärker zu berücksichtigen. Die Erhöhungen der vergangenen Jahre, die unter anderem zu einem Plus von 25 Prozent geführt hatten, hatten jedoch für Kritik gesorgt.
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Bestehende Ansprüche prüfen lassen
Vom Bürgergeld zu unterscheiden ist hingegen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bürgergeld und Grundsicherung sind zwar jeweils Leistungen der sozialen Sicherung in Deutschland, aber sie richten sich an unterschiedliche Personengruppen. Die Grundsicherung ist eine Leistung für Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, also beispielsweise aufgrund von Alter oder Erwerbsunfähigkeit nicht arbeiten können.
Als einfache Faustregel gilt: Wenn das gesamte Einkommen unter 1062 Euro liegt, lohnt es sich, prüfen zu lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Mithilfe der Grundsicherung können dann der Lebensunterhalt, Miete und Heizung sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge finanziert werden. Die Miete, einschließlich Nebenkosten und Heizkosten, gehört zu den Leistungen der Grundsicherung, wenn die Kosten angemessen sind. Das Sozialamt übernimmt diese Kosten zusätzlich zum Regelbedarf, sofern die Wohnung die entsprechenden Richtlinien erfüllt.
Höhe der Grundsicherung für Rentner entspricht dem Bürgergeld – somit auch die Änderungen
Die Höhe der Grundsicherung wird individuell berechnet. Sie orientiert sich am Regelsatz des Bürgergelds, der für Alleinlebende bei 563 Euro liegt. Für den gesamten Haushalt richtet sich die Höhe zudem unter anderem nach dem Personenstand und danach, ob eigenes Vermögen oder Einkommen wie beispielsweise Zinserträge, Kindergeld oder ein Sparguthaben vorhanden ist. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich für zwölf Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Auch die Methode, wie der Regelsatz ermittelt wird, entspricht dem Bürgergeld. Damit sind auch die Erwerbsgeminderten und Rentnerinnen und Rentner von der geplanten Änderung der Fortschreibung – und damit der Bürgergeld-Reform betroffen.
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