You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, September 25, 2025

Keine Rente im Oktober? Rentenversicherung stellt Dinge klar

 Stand:

München – Im Netz kursieren aktuell besorgniserregend klingende Meldungen. „Ab Oktober 2025 droht Rentnern ein Zahlungs-Chaos“, heißt es etwa in einem Facebook-Beitrag. Schuld daran soll angeblich PSD3 (Payment Services Directive 3), eine neue Zahlungsrichtlinie der EU, sein. Ein Detail der neuen Regelung soll den Gerüchten zufolge dafür sorgen, dass Banken die Zahlungen an Rentner blockieren müssen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) meldet sich nun zu Wort und erklärt, warum kein Grund zur Sorge besteht.       

Sparschwein aus Glas mit rotem Kreuz im Inneren.
Im Netz kursieren Meldungen, die Rentenauszahlung für Oktober sei gefährdet. Jetzt meldet sich die Rentenkasse zu Wort und klärt auf. (Symbolbild) © M. Gann/McPHOTO/blickwinkel/IMAGO

Die PSD3 gilt ab Oktober, soll Betrügereien erschweren und die Sicherheit bei Online-Zahlungen erhöhen. Eine dahingehende Maßnahme ist, dass Banken dann bei jeder Überweisung nicht nur die IBAN, sondern auch den Namen des Empfängers exakt mit den Bankdaten abgleichen müssen. Gibt es hier Unstimmigkeiten, darf die Bank die Überweisung ablehnen, informiert buerger-geld.org.   

Falschmeldung über blockierte Rentenzahlungen kursiert – DRV beruhigt Senioren

Genau dieser Aspekt soll Rentnern angeblich zum Verhängnis werden. „‚Hans-Peter Müller‘ auf dem Rentenbescheid, aber ‚Hans Müller‘ bei der Bank? Zahlung blockiert“, nennt der Facebook-Beitrag als vermeintliches Beispiel. Doch das stimmt nicht, wie die Deutsche Rentenversicherung klarstellt.

„Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, macht die DRV deutlich. Die Behörde macht nämlich von einer Sonderregelung Gebrauch, die es Unternehmen und Behörden bei Sammelüberweisungen erlaubt zu entscheiden, die IBAN-Namensprüfung nicht durchzuführen.   

„Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erklärt die Rentenkasse. Es muss also niemand um seine Rente fürchten. Sie wird auch im Oktober ganz regulär ausgezahlt.

Rentenzahlungen für Oktober blockiert? Rentenversicherung räumt mit Gerücht auf


Hamm – Verunsicherung macht sich derzeit unter Deutschlands Rentnern breit: In sozialen Medien kursieren alarmierende Berichte über angeblich ausbleibende Rentenzahlungen für Oktober. Grund soll eine neue EU-Richtlinie für Zahlungen sein, die Banken angeblich dazu zwingt, Rentenzahlungen zu blockieren. Nun hat sich die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu Wort gemeldet und räumt mit den Befürchtungen auf.   

An einem Sparschwein steht der Schriftzug „leider leer“.
Im Netz kursieren Meldungen, die Rentenauszahlung für Oktober sei gefährdet. Jetzt meldet sich die Deutsche Rentenversicherung zu Wort und klärt auf. © Sascha Steinach/IMAG=

Die neue Payment Services Directive 3 (PSD3) tritt tatsächlich im Oktober in Kraft und soll die Sicherheit im digitalen Zahlungsverkehr erhöhen. Ihr Hauptziel ist es, Betrugsfälle einzudämmen und Verbraucher besser zu schützen. Eine zentrale Neuerung betrifft die Überprüfung von Überweisungen. Banken müssen künftig nicht nur die IBAN kontrollieren, sondern auch sicherstellen, dass der Name des Empfängers exakt mit den Kontodaten übereinstimmt. Bei Abweichungen werden die Zahlungen nicht durchgeführt, wie buerger-geld.org berichtet.    

DRV äußert sich zu Gerücht über ausbleibende Rentenzahlungen im Oktober

Die neue Regelung hat zu panischen Reaktionen im Netz geführt. „Ab Oktober 2025 droht Rentnern ein Zahlungs-Chaos!“, warnt ein Facebook-Post und verdeutlicht das vermeintliche Problem anhand eines Beispiels: „‚Hans-Peter Müller‘ auf dem Rentenbescheid, aber ‚Hans Müller‘ bei der Bank? Zahlung blockiert“. Die vielen ähnlichen Meldungen, die gerade kursieren, haben bei zahlreichen älteren Menschen für erhebliche Verunsicherung gesorgt.

Grund genug, dass sich die Deutsche Rentenversicherung zu einer Stellungnahme genötigt sah. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, erklärt die Behörde unmissverständlich. „Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten.“ Das Verfahren erlaubt es Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen, bei Massenüberweisungen von der strengen Namensprüfung abzusehen. Die neue EU-Regelung hat somit keinerlei negative Auswirkungen auf die Rentenausschüttung. Schlecht für viele künftige Rentner ist indes die von der Merz-Regierung geplante Erhöhung der Abschläge für einen vorzeitigen Ruhestand.    

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

Neue EU-Richtlinie soll gegen Betrug im Zahlungsverkehr vorgehen

Die Einführung der PSD3-Richtlinie erfolgt vor dem Hintergrund stark ansteigender Cyberkriminalität im Zahlungsverkehr. Zahlen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zufolge entstanden allein in der ersten Jahreshälfte 2023 Schäden von zwei Milliarden Euro durch Zahlungsverkehrsbetrug in der EU, wie die Tagesschau berichtet.   

Wednesday, August 20, 2025

Experte räumt mit gängigem Renten-Irrtum auf – „Zwangsgelder“ vom Finanzamt drohen


München – Wer vor dem Jahr 2005 in Rente gegangen ist, hat Glück: Er muss keine Steuern auf seine Renteneinkünfte zahlen. Für alle Rentner, die seitdem ihren Ruhestand angetreten haben, sieht die Sache jedoch anders aus. Ihre Renten unterliegen der sogenannten nachgelagerten Besteuerung und müssen zum Teil versteuert werden, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erklärt. Rund 40 Prozent aller Rentenempfänger müssen heute bereits Einkommensteuer zahlen – Tendenz steigend.  

Älteres Paar sitzt vor einem Laptop auf einer Couch und bedient einen Taschenrechner.
Auch viele Rentner müssen eine Steuererklärung abgegeben. © Zoonar/Imago

Die DRV übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt. Sprich: der Fiskus weiß genau, welche Rentner steuerpflichtig sind. Viele Rentner hingegen sind sich nicht bewusst, dass auch sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein können. Geschieht dies dann nicht, drohen „Zwangsgelder und Verspätungszuschläge“, warnt Rudolf Gramlich, Steuerexperte vom Lohnsteuerhilfeverein Steuerring, in einem Interview des Sozialverbands VdK. „Außerdem kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Dies wirkt sich in den meisten Fällen nachteilig aus.“   

Steuerpflicht für Rentner ist von einem Faktor abhängig

Ob ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss, hängt dabei von der Höhe des Einkommens ab. Liegt dieses unterhalb des Grundfreibetrags, besteht keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Liegt es darüber, muss sie eingereicht werden. Laut dem Bundesfinanzministerium liegt der Freibetrag 2025 bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Ehepaare.

Allerdings ist nicht die gesamte Bruttorente steuerpflichtig. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Wer 2025 in Rente geht, muss 83,5 Prozent seiner Rente versteuern – der Rest bleibt als individueller Rentenfreibetrag steuerfrei. Er ist für die gesamte Rentenlaufzeit festgeschrieben. Wer indes zur Einführung der nachgelagerten Besteuerung seine Rente antrat, muss nur 50 Prozent der Bruttorente versteuern. Der Prozentsatz wird seitdem jährlich angehoben. Ab 2040 werden Renten dann zu 100 Prozent besteuert.  

Steuererklärung als Rentner: Abgabe kann sich durchaus lohnen

Ein weiterer Fallstrick für viele Senioren sind Rentenerhöhungen. Allein durch die diesjährige Rentenerhöhung wurden zehntausende Rentner erstmals steuerpflichtig. Allerdings kann sich die Abgabe einer Steuererklärung für Senioren durchaus lohnen. So können dort beispielsweise verschiedene Pauschalbeträge geltend gemacht werden. Zusätzlich sind Vorsorgeaufwendungen wie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge absetzbar.   

Die Rentenbesteuerung wird in den kommenden Jahren immer mehr Senioren betreffen. Rentner sollten ihre Steuerpflicht deshalb regelmäßig prüfen und bei Unsicherheiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Geht es nach Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), sollen Senioren jedoch schon ab 2026 von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit werden. Stattdessen soll es eine pauschale Rentenabzugsteuer geben. (sp)

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Thursday, May 22, 2025

Nur Witwenrente: Wie bleiben Hinterbliebene versichert?


Frankfurt – Stirbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner, hat der verbleibende Partner oder die Partnerin Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Doch wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? In den meisten Fällen ist man durch Erhalt der Witwenrente auch krankenversichert. Ausschlaggebend ist dabei die Vorversicherungszeit. Gemeint ist damit der Zeitraum vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags. 

Krankenversicherung bei Witwenrente hängt von einem Faktor ab

Waren die hinterbliebene Person oder die verstorbene Partei in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert beziehungsweise gesetzlich familienversichert, sind Hinterbliebene bei Bezug der Witwenrente automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, wie die Krankenkasse DAK informiert. „Wurde noch nie eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, beginnt der Prüfzeitraum mit dem Tag der Eheschließung“, zitiert t-online.de Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund. 

Im Kreis ein Bescheid der DRV und 50-Euro-Scheine. Daneben eine Seniorin mit einem Rollator.
Meistens ist man mit einer Witwenrente auch automatisch krankenversichert. (Symbolbild) © Ralf Homburg/Lobeca/IMAGO / Michael Gstettenbauer/IMAGO

In diesem Fall wird der fällige Beitrag direkt an die jeweilige Krankenkasse abgeführt und zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen. Der oder die Witwenrenten-Beziehende bekommt aufs Konto folglich die Rente abzüglich des Versicherungsbeitrags überwiesen. Den Beitrag zur Pflegekasse müssen Rentner indes komplett selbst zahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).

Vorversicherungszeit nicht ausreichend: Diese Optionen haben Witwenrenten-Beziehende dann

Hat keiner der beiden Eheleute die Vorversicherungszeit erfüllt, wird der oder die Witwenrenten-Beziehende darüber informiert. Es besteht dann die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Alternativ kann eine private Krankenversicherung gewählt werden. 

Rente: Das sind die 15 größten Mythen zur Altersvorsorge

In beiden Fällen kann bei der Rentenversicherung ein Beitragszuschuss in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags beantragt werden. Dieser wird dann zusammen mit der Witwenrente ausgezahlt, denn bei der freiwilligen gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung muss der Renten-Empfangende die Beiträge selbst zahlen.

Group Icon19.150 Personen haben bereits teilgenommen

Da die private Krankenversicherung in den meisten Fällen – vor allem im Alter – jedoch recht teuer ist, deckt der Zuschuss der Rentenversicherung hier meist deutlich weniger als die Hälfte des Beitrags. Das sollte bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unbedingt bedacht werden. (sp)