Frankfurt – Stirbt die Ehepartnerin oder der Ehepartner, hat der verbleibende Partner oder die Partnerin Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Doch wie sieht es mit der Krankenversicherung aus? In den meisten Fällen ist man durch Erhalt der Witwenrente auch krankenversichert. Ausschlaggebend ist dabei die Vorversicherungszeit. Gemeint ist damit der Zeitraum vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags.
Krankenversicherung bei Witwenrente hängt von einem Faktor ab
Waren die hinterbliebene Person oder die verstorbene Partei in der zweiten Hälfte dieses Zeitraums mindestens zu 90 Prozent gesetzlich krankenversichert beziehungsweise gesetzlich familienversichert, sind Hinterbliebene bei Bezug der Witwenrente automatisch in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, wie die Krankenkasse DAK informiert. „Wurde noch nie eine berufliche Tätigkeit ausgeübt, beginnt der Prüfzeitraum mit dem Tag der Eheschließung“, zitiert t-online.de Katja Braubach von der Deutschen Rentenversicherung Bund.
In diesem Fall wird der fällige Beitrag direkt an die jeweilige Krankenkasse abgeführt und zur Hälfte von der Rentenversicherung getragen. Der oder die Witwenrenten-Beziehende bekommt aufs Konto folglich die Rente abzüglich des Versicherungsbeitrags überwiesen. Den Beitrag zur Pflegekasse müssen Rentner indes komplett selbst zahlen, informiert die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
Vorversicherungszeit nicht ausreichend: Diese Optionen haben Witwenrenten-Beziehende dann
Hat keiner der beiden Eheleute die Vorversicherungszeit erfüllt, wird der oder die Witwenrenten-Beziehende darüber informiert. Es besteht dann die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich versichern zu lassen. Alternativ kann eine private Krankenversicherung gewählt werden.
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In beiden Fällen kann bei der Rentenversicherung ein Beitragszuschuss in Höhe des halben Krankenversicherungsbeitrags beantragt werden. Dieser wird dann zusammen mit der Witwenrente ausgezahlt, denn bei der freiwilligen gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherung muss der Renten-Empfangende die Beiträge selbst zahlen.
Da die private Krankenversicherung in den meisten Fällen – vor allem im Alter – jedoch recht teuer ist, deckt der Zuschuss der Rentenversicherung hier meist deutlich weniger als die Hälfte des Beitrags. Das sollte bei der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung unbedingt bedacht werden. (sp)
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