2026 gibt es zahlreiche gesetzliche Änderungen bei der Rente in Deutschland. Diese betreffen sowohl aktuelle Rentner als auch künftige Bezieher.
Das Positive zuerst: Nach aktuellen Prognosen der Bundesregierung können deutschlandweit alle Rentnerinnen und Rentner zum 1. Juli 2026 mit einem deutlichen Plus ihrer monatlichen Bezüge rechnen. Die Schätzungen liegen derzeit bei einer Erhöhung von rund 3,7 Prozent. Der endgültige Wert wird allerdings erst im Frühjahr 2026 auf Basis der Lohnentwicklung festgelegt.
Späterer Renteneintritt: Höhere Altersgrenzen bei der Rente
Weniger schmeichelnd: Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt auch 2026 weiter an. Gemäß der stufenweisen Anhebung erhöht sich die Grenze der Regelaltersrente für den Geburtsjahrgang 1960 auf 66 Jahre und vier Monate. Bei Renten für besonders langjährig Versicherte gilt künftig: Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat (Jahrgang 1962), kann ab 2026 mit 64 Jahren und 8 Monaten abschlagsfrei in den Ruhestand gehen.
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Eine wesentliche Änderung betrifft zudem Menschen mit Schwerbehinderung. Für alle Geburtsjahrgänge ab 1964 endet im neuen Jahr der bisherige Vertrauensschutz. Eine abschlagsfreie Rente ist für sie somit erst ab dem 65. Lebensjahr möglich. Zwar ist ein früherer Renteneintritt ab 62 Jahren weiterhin möglich – allerdings müssen Betroffene dann mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.
Rente 2026: Das ändert sich bei Steuern und Abgaben
Wer im neuen Jahr erstmals seine wohlverdiente Rente bezieht, muss sich auf einige Neuerungen einstellen. Dies betrifft sowohl steuerliche Aspekte als auch mögliche Abgaben bei höheren Einkommen.
Höherer Steueranteil: Für alle Neurentner des Jahres 2026 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte um einen weiteren halben Prozentpunkt auf 84 Prozent. Somit bleiben künftig nur mehr 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei.
Neue Aktivrente: Seit 1. Januar 2026 können Rentnerinnen und Rentner mit der Aktivrente über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen. Sozialabgaben werden hier dennoch fällig.
Beiträge für Gutverdiener: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt im neuen Jahr auf 8.450 Euro pro Monat. Bis zu einem Jahreseinkommen von 101.400 Euro bedeutet dies für Besserverdienende künftig höhere Abgaben.
Beitragszahler können aufatmen: Beitragssatz bleibt 2026 stabil
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt stabil: Bereits seit neun Jahren in Folge liegt er bei 18,6 Prozent, in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er 24,7 Prozent.
Minijob und Pflege: Weitere Neuerungen bei der Rente 2026
Minijobs: Ab Juli 2026 können Minijobber eine einmal gewählte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht künftig wieder rückgängig machen.
Private Pflegeversicherung: Für privat versicherte Rentnerinnen und Rentner steigen die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung ab 2026 im Schnitt um rund 16 Prozent.

