Im Juli 2024 treten einige Änderungen der deutschen Rentenversicherung in Kraft, die unter anderem die Hinzuverdienstgrenzen regeln. Alle Neuerungen im Überblick.
Berlin – Ab dem ersten Juli dürfen sich Rentnerinnen und Rentner hierzulande über steigende Bezüge freuen. Darüber hinaus gibt es einige Änderungen bei der Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente. Ein Überblick darüber, wer mehr Geld ab Juli bekommt.
Erhöhung der Rente um 4,57 Prozent
Zur Jahresmitte gibt es 4,57 Prozent mehr Geld, wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Homepage mitteilt. Für Rentner dürfte sich diese Erhöhung im Geldbeutel besonders bemerkbar machen, liegt sie doch das erste Mal seit zwei Jahren wieder über der Inflationsrate und das dritte Mal in Folge oberhalb von vier Prozent. Es handelt sich außerdem um die erste bundeseinheitliche Anpassung, nachdem sich die Rentenwerte in Ost- und Westdeutschland mittlerweile angeglichen haben.
Zuschlag zur Rente: Erwerbsminderungsrente steigt
Damit aber nicht genug. Nach Informationen des Fachportals Ihre Vorsorge erhalten zudem etwa drei Millionen Rentner im Juli einen Extra-Zuschlag, der bis einschließlich November 2025 in Form einer monatlichen Zusatzzahlung gewährt wird. Wie genau das funktionieren soll, zeigt das folgende Beispiel.
Ein Rentner erhält im Juli 2024 nach Berücksichtigung der Erhöhung von 4,57 Prozent eine Rente von 1600 Euro monatlich. Außerdem hat er vor Juli 2014 bereits Erwerbsminderungsrente bezogen und bekommt nun zur Monatsmitte eine Sonderzahlung von 7,5 Prozent. Der Zuschlag beläuft sich somit auf genau 120 Euro und wird voraussichtlich bis November des nächsten Jahres gezahlt.
Nicht jeder Rentner kann mit einem Zuschlag über die normale Erhöhung der Rente von 4,57 Prozent rechnen. Gezahlt wird er laut Ihre Vorsorge denjenigen, die vor dem Jahr 2019 Erwerbsminderungsrente bezogen hatten. Der Zuschlag soll als Ausgleich dafür dienen, dass die EM-Rente zuvor mehrmals von Verbesserungen ausgenommen war. Die konkrete Höhe des aktuellen Zuschlags ist abhängig davon, in welchem Zeitraum die Erwerbsminderungsrente gewährt wurde. Für alle Zeiträume zwischen Januar 2001 und Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent, für Zeiträume zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 erhalten Rentner dagegen nur 4,5 Prozent.
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Hinterbliebenenrente: Höhere Hinzuverdienstgrenzen ab Juli
Neu ab Juli ist zudem, dass bei der Hinterbliebenenrente höhere Hinzuverdienstgrenzen gewährt werden, ohne dass es zu einer Kürzung kommt. Der Freibetrag für das eigene Einkommen erhöht sich von bislang 992 Euro netto auf 1038 Euro netto im Monat. Änderungen gibt es darüber hinaus in puncto Pfändungsfreigrenzen. Beträge dürfen ab dem ersten Juli nur dann gepfändet werden, wenn ein Rentner monatlich über mindestens 1500 Euro Nettoeinkommen verfügt.
Zuvor hatte die Grenze noch bei 1409 Euro gelegen. Berücksichtigt werden muss zudem die seit Januar dieses Jahres geltende Hinzuverdienstgrenze von rund 37.117 Euro pro Jahr, die bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung greift. Im Falle der vollen Erwerbsminderung sinkt der Wert auf 18.558 Euro.