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The Philippine Atmospheric, Geophysical and Astronomical Services Administration said on Thursday, July 17, that higher wind signals are expected over parts of Luzon as tropical depression “Crising” nears tropical storm strength. It is forecast to reach tropical storm status early Friday morning, July 18, and may intensify further into a severe tropical storm by Saturday morning or afternoon, July 19. Read more | ||
The weather bureau also issued a storm surge warning on coastal areas of Northern Luzon including Cagayan, Ilocos Norte, and Isabela within the next 48 hours. Read more | ||
Meanwhile, classes were suspended in various regions including Western Visayas, Eastern Visayas, and Negros Occidental due to Tropical Depression “Crising.” |
This might not be the typical expat blog, written by a German expat, living in the Philippines since 1999. It's different. In English and in German. Check it out! Enjoy reading! Dies mag' nun wirklich nicht der typische Auswandererblog eines Deutschen auf den Philippinen sein. Er soll etwas anders sein. In Englisch und in Deutsch! Viel Spass beim Lesen!
You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?
Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!
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Friday, July 18, 2025
Signal No. 2 to be raised as 'Crising' nears tropical storm status —PAGASA
The Pacific Ring of Fire is WAKING UP
Ihre Rechte: Einspruch gegen Kindergeldbescheide
Stand:
Von: Wolfgang Thomas Walter

Bewilligungsbescheid, Rückforderungsbescheid, Ablehnungsbescheid: Wer Post von der Familienkasse bekommt, muss diese nicht klaglos hinnehmen. Was Sie zum Thema Widerspruch beim Kindergeld wissen müssen, erfahren Sie hier.
Einspruch zum Kindergeldbescheid: die Schriftform ist Pflicht
Mit einem Einspruch können Eltern Bescheiden der Familienkasse widersprechen und diese um Korrektur bitten. Entscheidend dabei ist die Schriftform – ein Einspruch sollte also in der Regel per Post mit Rückschein erfolgen. Alternativ können Sie Einwände direkt persönlich bei der Familienkasse zu Protokoll geben. Auch Widersprüche in digitaler Form sind möglich, wenn dies die jeweilige Familienkasse über das Online-Portal der Agentur für Arbeit anbietet. Eine simple E-Mail hingegen genügt hier nicht.
Einsprüche müssen grundsätzlich den Absender enthalten, die jeweils zuständige Behörde (Familienkasse) sowie den konkreten Verwaltungsakt (Kindergeldnummer bzw. Aktenzeichen des Bescheids). Konkret begründen müssen Sie Ihren Widerspruch nicht – allerdings ist dies in den meisten Fällen ratsam. Kosten haben Sie bei Einspruchsverfahren gegenüber der Familienkasse aber nicht zu befürchten.
Tipp: Die meisten Einsprüche beziehen sich auf Rückzahlungsbescheide zum Kindergeld, da diese durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben zur Tätigkeit bei volljährigen Kindern entstehen. Als Eltern können Sie dies vermeiden, indem beim Kindergeldantrag alle notwendigen Formulare und Nachweise vorhanden sind.
Einspruchsfrist und Wiedereinsetzung beim Kindergeldbescheid
Bei Einsprüchen gegen Kindergeldbescheide und Co. müssen Eltern zudem die Einspruchsfrist beachten. Diese liegt gemäß § 355 Abgabenordnung (AO) bei einem Monat ab Bekanntgabe – wird der Termin versäumt, sind Bescheide der Familienkasse nur noch in wenigen Ausnahmefällen anfechtbar.
Wichtig: Als bekanntgegeben gelten Verwaltungsakte wie der Kindergeldbescheid am dritten Tag nach Aufgabe bei der Post. Fällt dieser Termin auf einen gesetzlichen Feiertag, Samstage oder Sonntage, endet die entsprechende Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Einspruchsfrist versäumt – Wiedereinsetzung als mögliche Alternative
Haben Eltern die Einspruchsfrist von einem Monat versäumt, gibt es die Möglichkeit eine „Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand“ bei der Familienkasse zu beantragen. Diese Alternative haben Sie allerdings nur, wenn Sie das Versäumen der Einspruchsfrist nicht zu verantworten haben und entsprechende Belege dafür erbringen können – beispielswiese durch eine längere Krankheit, beruflich notwendige Abwesenheit oder sonstige familiäre Gründe. Rechtsbehelfsbelehrung bei Bescheiden der Familienkasse
Was Sie zudem wissen müssen: Jeder Bescheid der Familienkasse muss zwingend eine rechtliche Belehrung enthalten. In der sogenannten Rechtsbehelfsbelehrung wird beschrieben, welche Rechtsmittel Sie in welcher Frist einlegen können, um den Bescheid anzufechten.
Tipp: Fehlt in Ihrem Kindergeldbescheid eine solche Rechtsbehelfsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, verlängert sich die Einspruchsfrist auf ein Jahr ab Bekanntgabe (§ 356 Abs. 2 AO).
