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Thursday, December 7, 2023

Kürzungen für Rentner wegen Haushaltsurteil: Rentenversicherung meldet sich zu Wort

Rentner im Park: Durch Ampel-Gesetze winken Steuerentlastungen.
Rentner im Park © Lobeca/Imago

Die Haushaltssperre befeuert die Debatte um die Rente und mögliche Kürzungen. Nun meldet sich die Deutsche Rentenversicherung und betont: Die laufenden Rentenzahlungen seien davon nicht betroffen.

Berlin – Der Bundesregierung fehlen seit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts 60 Milliarden Euro, die schon fest für Investitionen in den kommenden vier Jahren eingeplant waren. Seitdem kommen Vorschläge von unterschiedlichsten Experten und Politikern, wie am besten Geld eingespart werden könnte. 

Wirtschaftsweise Grimm: „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich“

So hat sich die Wirtschaftsweise Veronika Grimm nach der Haushaltssperre für Kürzungen auch bei der Rente ausgesprochen. „Prinzipiell sind Einsparungen bei den Renten möglich“, sagte Grimm den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Zum Beispiel die Rente ab 63 oder die Mütterrente könnte man zur Disposition stellen. Und bei der Anpassung von Bestandsrenten könnte man weniger Aufwüchse vorsehen.“ Solche Einschnitte würden schon lange gefordert, unabhängig von der Haushaltslage. 

Auch Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) brachte am Wochenende Einschnitte bei der Rente ins Spiel. Vereinfacht gesagt sei in den vergangenen Jahren „viel Geld auf alle Probleme geschüttet“ worden, sagte Bayaz der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung. Damit sei der Eindruck vermittelt worden, wenn eine Krise komme, „muss der Staat alles kompensieren“. Dieses Versprechen aber könne die Politik nicht halten. Soziale Projekte wie die Rente mit 63 oder die Mütterrente „sollten nicht in Stein gemeißelt sein“, sagte der Landesminister. Es müsse die Frage gestellt werden, ob dies noch in die Zeit passe. 

DRV: „Laufende Rentenzahlungen nicht betroffen“

Doch was bedeutet die Debatte für Rentnerinnen und Rentner? Müssen sie sich auf weniger Geld einstellen? Erst einmal gilt: Im Koalitionsvertrag der Ampel steht geschrieben: „Es wird keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben.“ Rentenkürzungen sind also generell von der Ampel nicht vorgesehen. 

Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich gemeldet und klargestellt: „Die laufenden Rentenzahlungen sind von der aktuellen Diskussion nicht betroffen.“ Sie erklärt, dass die Höhe der Renten per Gesetz geregelt sei. „Das heißt, dass es einen Rechtsanspruch hierauf gibt“, so die DRV. „Die Zahlung gesetzlicher Leistungen ist somit nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig.“ Gleiches gelte für die Zuschüsse, die aus dem Bundeshaushalt kommen – auch diese erfolgen auf Grundlage von gesetzlichen Regelungen.

Auch für die jährliche Rentenanpassung gebe es eine gesetzliche Regelung plus die sogenannte Rentengarantie. „Diese bewirkt, dass die Renten selbst dann nicht sinken, wenn die der Rentenanpassung zugrunde liegenden Löhne und Gehälter gesunken sind“, so die DRV.

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