München – Nicht jeder, der heiratet, macht sich darüber Gedanken, was eine Ehe rechtlich gesehen überhaupt bedeutet. Dabei hat eine Heirat große Auswirkungen.
„Die Ehe bringt finanzielle Vorteile mit sich, speziell beim Punkt Ehegattensplitting“, sagt Eugen Häuser von der Stadtsparkasse München. Relevant wird das Thema bei der jährlichen Steuererklärung: „Hier werden beide Einkünfte zusammengenommen und durch zwei geteilt, was zu einer geringeren Steuerlast führen kann“, sagt Häuser. „Das macht daher vor allem dann Sinn, wenn einer der Partner Gutverdiener ist und der andere weniger verdient.“ Im Steuerrecht heißt das: Die beiden werden „zusammenveranlagt“.
Mehr Geld nach der Heirat: Ehepaare sparen viele Steuern im Jahr
Die Experten des Portals Finanztip rechnen bezogen auf das Steuerjahr 2023 vor: Hat ein Single ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 Euro und wird einzeln veranlagt, zahlt er 11.343 Euro Einkommensteuer. Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner zahlen demnach bei einer Zusammenveranlagung und einem gemeinsam zu versteuerndem Einkommen von 50.000 Euro nur 6560 Euro Einkommensteuer – das sind 4783 Euro weniger. Dass der Unterschied in dem Beispiel derart groß ist, liegt daran, dass in dem Beispiel angenommen wird, dass einer der beiden Partner bei der gemeinsamen Veranlagung nichts verdient.
Und es gibt noch einen Vorteil einer gemeinsamen Veranlagung: „Ein Vorteil ist auch, dass man eine gemeinsame Steuererklärung machen kann und man nicht zwei getrennte Steuererklärungen machen muss“, sagt Häuser. Das sei vor allem für diejenigen sinnvoll, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberatermachen.
Ehepaare haben kein gemeinsames Vermögen: Nur der Zugewinn zählt
Manche junge Paare sind der Ansicht, dass es nach der Hochzeit nur noch ein einziges, gemeinsames Vermögen gibt. „Es ist aber ein Mythos, wenn gesagt wird, dass beiden alles gehört, das stimmt nicht“, sagt der Münchner Rechtsanwalt Erkan Elden und ergänzt „die gesetzliche Güterreglung ist die Zugewinngemeinschaft.“ Gemeint ist der Vermögenszuwachs während der Dauer der Ehe, relevant wird das etwa im Falle einer Scheidung.
Ein Rechenbeispiel von „Finanztip“ macht klar, was unter einem „Zugewinn“ zu verstehen ist: Ein Mann besitzt bei der Heirat 10.000 Euro. Bis zur Scheidung hat er ein Vermögen von 25.000 Euro zusammengespart. Seine Frau hatte zu Beginn der Ehe 5000 Euro und bei Scheidung 6000 Euro. Der Zugewinn des Mannes sind 25.000 Euro minus 10.000 Euro, also 15.000 Euro. Der Zugewinn der Frau sind 6000 minus 5000 Euro, also 1000 Euro. Der gemeinsame Überschuss an Zugewinn ergibt sich, indem man beide Werte miteinander verrechnet: 15.000 Euro minus 1000 Euro, das ergibt 14.000 Euro. Die Hälfte davon, also 7000 Euro, kann die Frau im Falle einer Scheidung von ihrem Ex-Mann verlangen.
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„In der Ehe handelt allerdings jeder Partner mit seinem Vermögen selbst. Erst bei der Trennung wird der Zugewinn getrennt“, sagt Häuser. „Nur das Vermögen, das während der Zeit der Ehe entsteht, ist gemeinschaftliches Vermögen und muss im Fall einer Trennung aufgeteilt werden.“
Ehevertrag klingt „unromantisch“ aber kann sinnvoll sein
Es gibt aber auch die Möglichkeit, die Zugewinn-Regelung zu umgehen. Mit einem Ehevertrag. Gerade, wenn einer der Partner über ein großes Vermögen verfüge oder in einem Familienunternehmen engagiert sei, komme man um einen Ehevertrag kaum herum, sagt Rechtsanwalt Elden. Eugen Häuser von der Stadtsparkasse bestätigt das und ergänzt: „Während der Dauer der Ehe kann ein Unternehmen schnell wachsen, wodurch das Vermögen enorm steigt. Im Fall einer Scheidung kann es dann passieren, dass das Unternehmen zerschlagen werden muss, um das Vermögen zu trennen – mit einem Ehevertrag lässt sich das aber verhindern.“
Denn im Ehevertrag werde die Vermögensteilung im Trennungsfall definiert. „Ein Ehevertrag ist auch kein Tabuthema mehr“, sagt Häuser. „Die Leute entscheiden sich in erster Linie zu heiraten, und wissen in der Regel auch, wie es um das Vermögen des anderen bestellt ist, weshalb den meisten Leuten mit Vermögen klar ist, dass ein Ehevertrag Sinn macht.“ Sein Tipp: Das Thema vor der Heirat offen ansprechen, „auch wenn es unromantisch klingen mag“.
Eine Möglichkeit für einen Ehevertrag: Man behält die Zugewinngemeinschaft grundsätzlich bei, schließt aber das Familienunternehmen per Vertrag davon aus, erklärt Elden. „Und da geht es in erster Linie darum, das Familienunternehmen zu schützen und nicht etwa darum, dem Partner etwas vorzuenthalten.“ Unterhalt Aber selbst bei einem Ehevertrag gilt: „Ehepartner sind immer rechtlich verpflichtet, dem anderen Partner finanziell beizustehen“, sagt Häuser. „Der besserverdienende Partner muss den anderen, der beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann oder in Mutterschutz ist, finanziell unterstützen.“ Auch für gemeinsame Kinder gebe es Unterhaltspflichten. Rechtsanwalt Elden ist aus der eigenen Praxis aber kein Fall bekannt, in dem ein Ehepartner versucht habe, die Unterhaltspflichten gegenüber dem Ehepartner oder der Ehepartnerin rechtlich durchzusetzen, denn das würde das Ende der Ehe besiegeln. „Aber klar ist, dass man in der Ehe für einander einstehen muss, auch mit Geld in Form von Wirtschafts- und Taschengeld – aber die genaue Höhe ist nicht geregelt und muss gegebenenfalls ermittelt werden.“
Scheidung hat Folgen für Rente und Erbe: Das sollten Paare wissen
Nicht jede Ehe geht in die Brüche, aber die Möglichkeit, dass das passiert, besteht immer. „Nicht nur die Scheidung, bereits die Trennung hat finanzielle Folgen“, sagt Rechtsanwalt Elden. „Ein Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, bei Kindern gibt es zudem Unterhalt für die Kinder.“ Wie hoch dieser Unterhalt ist, ist in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle geregelt. Und neben dem Zugewinn, der am Ende geteilt wird, hat eine Scheidung auch Folgen für die Rente. Der juristische Fachbegriff heißt „Versorgungsausgleich“. Elden sagt: „Wenn die Ehe geschieden wird, werden auch Rentenansprüche, die während der Ehe erworben wurden, hälftig geteilt.“. Das gelte für gesetzliche Renten genauso wie für die private Altersvorsorge.
Wer heiratet, sollte sich auch über die erbrechtlichen Konsequenzen im Klaren sein: „Sofern testamentarisch nichts anderes verfügt ist, wird der Ehegatte mit der Eheschließung ein gesetzlicher Erbe“, sagt Erkan Elden. Auch finanziell hat das Folgen: „Mit der Eheschließung liegt der Freibetrag für Erbschaften schlagartig bei 500.000 Euro. Und bei Schenkungen kann dieser Freibetrag alle zehn Jahre angewandt werden“, sagt der Anwalt. Eugen Häuser erläutert, dass über diesen Freibetrag hinaus geringere Steuersätze für Ehepartner gelten, es gehe hier los bei sieben Prozent. „Erst ab einem großen Vermögen von über 26 Millionen greift der maximale Steuersatz von 30 Prozent“, sagt Häuser.
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