Frankfurt – Wer von einer unerwarteten Rentenkürzung betroffen war, könnte im Falle einer Klage nun im Recht sein. Das Kölner Landgericht hat kürzlich die Rechte von Rentenversicherten gestärkt (Aktenzeichen 26 O 12/22). Laut dem Portal gegen-hartz.de entschieden die Rechtsprechenden in einem Fall gegen den Versicherer und für die Klägerin.
Die Versicherung hatte demnach eigenmächtig vertraglich zugesicherte Leistungen reduziert. Konkret wurde der Rentenfaktor einer Klägerin um 20 Prozent gesenkt, angeblich wegen der Niedrigzinsen. Das Gericht erklärte dieses Vorgehen für unzulässig. Einige Kürzungen können jedoch sogar Potenzial für mehr Geld wecken.
Frau klagt gegen Rentenkürzungen – Urteil kann sich auf 15 Millionen Verträge auswirken
Eine Frau aus München bemerkte zuvor, dass ihr Rentenfaktor von 30 auf 22,5 Punkte gesenkt wurde. Diese Änderung hätte für sie ab Rentenbeginn einen monatlichen Verlust von etwa 625 Euro oder jährlich 7500 Euro bedeutet.
Dr. Markus Breuer von der Deutschen Anwaltskammer sieht in dem Urteil eine klare Absage an willkürliche Leistungskürzungen. Er betonte: „Garantierte Vertragsbestandteile sind bindend – Ausnahmen bedürfen triftiger Gründe.“ Der Witwenrente hingegen droht 2025 womöglich ohnehin eine Kürzung.
Das Urteil gilt als richtungsweisend für rund 15 Millionen private Rentenversicherungsverträge, so das Portal. Es bietet eine Grundlage für weitere Klagen, da Betroffene ihr Geld bis zu drei Jahre rückwirkend zurückfordern können. Verbraucherverbände wie „Fair Insurance“ sammeln derzeit Musterklagen.
Nach Urteil gegen unrechtmäßige Rentenkürzungen – Oberlandesgericht trifft ähnliche Entscheidung
Das Oberlandesgericht in Stuttgart traf kurz nach dem Kölner Urteil eine ähnliche Entscheidung, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Die Richter untersagten eine Klausel der Allianz Lebensversicherung AG in Riester-Verträgen, die eine einseitige Senkung des Rentenfaktors erlaubte. Die Verbraucherzentrale hat zudem rechtliche Schritte gegen Zurich, Axa und die LPV Lebensversicherung eingeleitet.
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Wer von unrechtmäßigen Rentenkürzungen betroffen ist, kann Einspruch erheben
Rentenversicherte sollten ihre Policen auf Begriffe wie „garantierter Rentenfaktor“ oder „aktuellen Rentenfaktor“ überprüfen. Der garantierte Faktor stellt den unveränderlichen Mindestbetrag dar, während der aktuelle Faktor von Marktschwankungen wie Sterbetafeln und Kapitalmarktzinsen beeinflusst wird. Betroffene, die eine unrechtmäßige Kürzung feststellen, sollten schriftlich Einspruch erheben und dabei die Frist beachten. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente der betroffenen Zeit beizufügen. Das Portal empfiehlt, Versicherungsunterlagen über mehrere Jahre hinweg aufzubewahren. (bk)
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