Frankfurt – Zahlreiche Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner müssen sich auf eine entscheidende Änderung einstellen. Ab Dezember 2025 läuft das bisherige System der separaten Zuschlagszahlungen aus. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) stellt die Berechnung komplett um – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen bei der EM-Rente.
Seit Juli 2024 erhalten Rentnerinnen und Rentner mit einer Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 einen Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Bisher floss dieser Betrag getrennt zur Mitte des Monats aufs Konto. Das ändert sich grundlegend: Ab Dezember wird der Zuschlag direkt in die reguläre Rente integriert und auf Basis der persönlichen Rentenpunkte berechnet, wie der DRV-Website zu entnehmen ist.
Neue Berechnungsgrundlage bei EM-Rente bringt Vorteile – doch Witwenrente kann auch empfindlich sinken
Der Vorteil: Der Zuschlag wächst automatisch bei jeder Rentenerhöhung mit. Fällt die neue Berechnung höher aus, gibt es sogar eine Nachzahlung. Die DRV erklärt: „Sollte die Rente einschließlich Zuschlag im Dezember 2025 höher sein als sie es im November 2025 war, wird die Differenz mit dem Faktor 17 (für die 17 Monate von Juli 2024 bis November 2025) vervielfacht und Ihnen nachgezahlt.“
Problematisch wird es für Erwerbsminderungsrentner und -rentnerinnen, die gleichzeitig eine Witwen- oder Witwerrente beziehen. Die Deutsche Rentenversicherung mahnt: „Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages, sondern auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet, die der Rente zugrunde liegen.“ Weiter heißt es: „Über die Weiterzahlung des Zuschlags ab Dezember 2025 erhalten Sie einen weiteren Bescheid. Der Zuschlag wird dann zusammen mit der regulären Rente in einer Summe ausgezahlt.“
Konkret bedeutet das: Übersteigt die Netto-Erwerbsminderungsrente inklusive Zuschlag den Freibetrag von 1.076,86 Euro monatlich, werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Witwenrente abgezogen. Bei einer Netto-EM-Rente von 1.200 Euro würde die Witwenrente um rund 49 Euro sinken, wie t-online.de berechnete.
Bescheide zur Änderung bei der EM-Rente kommen automatisch
Alle betroffenen Rentnerinnen und Rentner erhalten rechtzeitig einen neuen Bescheid über die Änderungen. Gundula Sennewald, Sprecherin der Deutschen Rentenversicherung Bund, beruhigt aber bei t-online.de: „Insgesamt wird sich die Höhe der ausgezahlten Rentenbeträge zum 1. Dezember 2025 kaum ändern.“ Demnach belaufen sich die meisten Abweichungen lediglich auf Cent-Beträge.
Betroffen sind alle Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann. Je nach Zeitpunkt beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent (2001 bis 2014) oder 4,5 Prozent (2014 bis 2018). Laut aktuellen Zahlen der DRV wird zu rund drei Millionen Renten ein Zuschlag ausgezahlt, weil „die Verbesserungen zuvor nicht oder nur teils berücksichtigt werden konnten“. (Quellen: Deutsche Rentenversicherung, t-online.de) (kh)

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