Ab Juli steigt die gesetzliche Rente um 4,57 Prozent. Aber: Müssen Sie Ihre Rente deshalb jetzt versteuern? Der Geldratgeber Finanztip erklärt Ihnen, wann das so ist – und wann nicht.
Rentnerinnen und Rentner können sich ab Juli über ein Plus von 4,57 Prozent freuen – und zwar deutschlandweit gleichermaßen. Durch die Rentenerhöhung könnten Sie aber in die Steuerpflicht rutschen.
Es ist aber auch möglich, dass Sie trotz der Erhöhung sogar aus der Steuerpflicht herausfallen. Denn 2024 ist auch der steuerliche Grundfreibetrag gestiegen: für Alleinstehende von 10.908 Euro (2023) auf 11.604 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 6,38 Prozent – also mehr als der Rentenanstieg. Bei Verheirateten gilt der doppelte Grundfreibetrag.
Wann müssen Rentner Steuern zahlen?
Eine Steuererklärung müssen Sie erst abgeben, wenn Ihre Brutto-Jahresrente nach Abzug Ihres persönlichen Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag übersteigt. Wie hoch Ihr Rentenfreibetrag ist, hängt davon ab, wie viel Ihrer Rente besteuert wird. Ausschlaggebend dafür ist wiederum, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind. Werfen Sie dazu einen Blick auf die Finanztip-Steuertabellen. Der Rentenfreibetrag wird genau nach einem Jahr Rentenbezug einmalig errechnet – und bis an Ihr Lebensende festgeschrieben.
Zum Beispiel: Sie bekommen seit 1. Januar 2022 monatlich 1.400 Euro Rente. Mitte 2022 gab es eine Rentenerhöhung um 5,35 Prozent. Dadurch hatten Sie am Ende des ersten vollen Rentenjahres Gesamteinkünfte von rund 17.250 Euro. Weil Sie 2022 in Rente gegangen sind, sind 82 Prozent Ihrer Rente steuerpflichtig, also genau 14.145 Euro. Zieht man diesen Besteuerungsanteil von Ihrer Gesamtrente ab (17.250 Euro - 14.145 Euro), ergibt sich ein Rentenfreibetrag von 3.105 Euro. Dieser ändert sich auch nicht mehr – selbst wenn Ihre Rente künftig erhöht wird.
Bis zu welchem Betrag ist Ihre Brutto-Rente 2024 steuerfrei?
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie in Rente gegangen sind, desto mehr gesetzliche Rente dürfen Sie beziehen, ohne in die Steuerpflicht zu rutschen. Wie hoch Ihre Brutto-Rente 2024 maximal sein darf, damit sie steuerfrei bleibt, haben die Experten von Finanztip anhand von drei Beispielen (Rentenbeginn 2005, 2015 und 2023) für Sie berechnet:
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Hinweis zu den Tabellen: Die Zahlen stellen die Brutto-Rente dar, also Ihre gesetzliche Rente, von der noch 8,15 Prozent Krankenversicherungsbeitrag und 3,4 Prozent Pflegeversicherungsbeitrag abgehen. Die Monatsrenten aus Spalte 2 und 3 bekommen Sie jeweils für sechs Monate, da die Rentenerhöhung ab Juli für die zweite Jahreshälfte gilt. Das heißt, Sie multiplizieren beide Zahlen mit 6. Zusammengerechnet erhalten Sie die maximale Brutto-Jahresrente, bis zu der Ihre Rente steuerfrei bleibt. Zum Beispiel für 2015/Ost: (1.434 Euro x 6) + (1.499 Euro x 6) = 17.599 Euro.
Wie viel Brutto-Rente (monatlich und jährlich) Sie 2024 bekommen dürfen, um steuerfrei zu bleiben, können Sie in der Finanztip-Tabelle zur Rentenbesteuerung nachschauen. Überschreiten Sie diese Grenze, kann es sein, dass Sie Steuern zahlen müssen. Das kann vor allem dann passieren, wenn Sie zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen (z. B. durch Mieteinnahmen, Teilzeitjob) haben.
Wann ist eine Steuererklärung fällig?
Liegt Ihre Brutto-Jahresrente über dem Maximalbetrag aus der Finanztip-Tabelle, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Allerdings können Sie über diese auch Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und noch mehr absetzen. Es ist also durchaus möglich, dass Sie am Ende doch keine (oder zumindest weniger) Steuern zahlen müssen. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie direkt im Finanztip-Ratgeber zur Rentenbesteuerung.