Stand:
München – Die Rentenerhöhung am 1. Juli dürfte vielen Senioren erfreuen. Doch unter Deutschlands Rentnern gibt es über 700.000 Menschen, denen das nichts bringt. Ihre Leistungen werden vielmehr noch gekürzt. Der entscheidende Faktor dabei: Die Grundsicherung.
Zwar steigen ab 1. Juli 2025 die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent an, wie das Statistische Bundesamt und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) angeben. Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) „eine gute Nachricht für Rentner“ – aber eben nicht für alle.
Rente wird ab 1. Juli erhöht – Wer Grundsicherung erhält, profitiert nicht davon
Denn alle Rentner, die Grundsicherung beziehen, werden von der Rentenerhöhung nicht profitieren. Die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts vom September 2024 zeigen, dass immer mehr Rentner in Deutschland auf zusätzliche Hilfsleistungen angewiesen sind. Zu diesem Zeitpunkt erhielten 730.305 Rentner die sogenannte Grundsicherung. Und die wird vollständig auf die Rente angerechnet.
Auf der DRV-Website wird erläutert, welche Bereiche von der Grundsicherung abgedeckt werden sollen. Folgendes zählt dazu:
- Den notwendigen Lebensunterhalt.
- Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- Vorsorgebeiträge
- Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen
- Hilfe in Sonderfällen
Leistungskürzung trotz Rentenerhöhung für Senioren mit Grundsicherung
Die DRV erklärt, dass die Höhe der Grundsicherung vom Einkommen und Vermögen abhängt. Dabei wird auch das Einkommen der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Partnerin oder des Partners in einer ehe- oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft berücksichtigt. Erst wenn das Einkommen der Kinder von Rentnerinnen und Rentnern mehr als 100.000 Euro im Jahr beträgt, wird darauf zurückgegriffen.
Meine News
Zum Einkommen zählen „Renten und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland“, so die DRV. Auch die Riesterrente wird angerechnet, wobei seit 2018 ein Betrag von 100 Euro anrechnungsfrei bleibt und darüber hinaus 30 Prozent bis zu einem Höchstbetrag nicht angerechnet werden. Im Gegensatz dazu werden die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und Leistungen aus einer freiwilligen zusätzlichen Altersvorsorge nicht als Einkommen betrachtet. Der Rentenfreibetrag, der laut ihre-vorsorge.de in den meisten Fällen bei 281,50 Euro liegt, bleibt ebenfalls unberührt. „Dies gilt immer dann, wenn die Bruttorente – also die Rente vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge – 705 Euro oder höher ist“, erläutert das Portal.
Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenerhöhung ab Juli 2025 einen monatlichen Anstieg um 66,15 Euro. Für Rentner, die zusätzlich Grundsicherung beziehen, ist die Erhöhung jedoch keine positive Nachricht. „Da die Regelsätze bei allen Sozialhilfeleistungen unverändert bleiben, ändert sich für Senioren, die (meist als Aufstockung einer niedrigen Rente) Grundsicherung im Alter beziehen, nichts. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2025 wird die Sozialamts-Leistung sogar ab diesem Zeitpunkt gekürzt“, berichtet ihre-vorsorge.de. Eine Tabelle zeigt, wie viel Geld Rentnerinnen und Rentner ab Juli erhalten werden. (kh)
No comments:
Post a Comment