Beim Thema Rente gibt es mehr zu beachten, als viele denken. Werden typische Fehler vermieden, winkt im Ruhestand deutlich mehr Geld.
München – Wer kurz vor dem Ruhestand steht, denkt oft: Rente beantragen, fertig. Doch das kann teuer werden. Denn die gesetzliche Rente wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer wichtige Fristen verpasst oder Unterlagen falsch ausfüllt, verliert bares Geld. Mit dem richtigen Wissen lassen sich jedoch typische Fallstricke vermeiden und
Einer der verbreitetsten Irrtümer: Viele Versicherte glauben, die Rente werde mit Erreichen des Renteneintrittsalters automatisch überwiesen. Das ist falsch. Wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) betont, muss der Rentenantrag aktiv gestellt werden – und das mindestens drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. So schreibt es das Gesetz vor. Wer zu spät beantragt, bekommt die Rente erst ab dem Antragsmonat. Fehlende Monate werden in der Regel nicht nachgezahlt.
Kontenklärung: Lücken im Versicherungsverlauf können Rente schmälern
Ein weiterer kritischer Punkt ist die sogenannte Kontenklärung. Sie betrifft alle Menschen, die Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Dabei wird geprüft, ob alle rentenrechtlichen Zeiten – also Arbeitsjahre, Schul- und Studienzeiten, Kindererziehungszeiten – vollständig im Versicherungskonto erfasst sind. Laut der DRV meldet sich die Behörde zwar ab dem 43. Lebensjahr bei Versicherten, doch jeder kann auch selbst jederzeit einen Antrag auf Kontenklärung stellen.
„Wenn Sie zur Schule gegangen sind, studiert oder eine Ausbildung absolviert haben, krank oder arbeitslos waren oder Kinder erzogen haben“, zählt Barbara Bückmann, Redakteurin bei der Zeitschrift Finanztest auf. „All diese Zeiten wirken sich positiv auf die Berechnung aus. Die bringen nicht unbedingt Punkte, erhöhen aber Ihren Rentenwert.“ Das Problem: Nicht alle Zeiten liegen der DRV automatisch und korrekt vor. Mit der Kontenklärung weisen Versicherte möglichst durchgängig alle Stationen nach. „Sie sollten sagen können, was Sie in welcher Zeit gemacht haben, und das auch belegen können.“
