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Wednesday, June 24, 2026

Rente mit 63 fällt weg, Kapitalrente kommt: Das plant die Rentenkommission – „Kein Rosinenpicken“

Rentenkommission legt 33 Empfehlungen vor: Kapitalrente, höheres Rentenalter, Ende der Rente mit 63. Merz und Bas wollen alles umsetzen – Kritik kommt.

Berlin – Die Rentenkommission der Bundesregierung hat ihre 33 Empfehlungen für eine umfassende Reform der gesetzlichen Altersversorgung vorgelegt. Sowohl Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben eine vollständige Umsetzung des Pakets angekündigt. Die Vorschläge sehen unter anderem eine neue Kapitalrente, ein schrittweise steigendes Rentenalter und die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente vor. Während die Koalition Geschlossenheit demonstriert, kommt aus Wohlfahrtsverbänden und Teilen der Politik auch Kritik.   

Bundeskanzler Friedrich Merz (l, CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende kommen zur Pressekonferenz zur Rente nach der Übergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform mit den Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise teil.
Bundeskanzler Friedrich Merz (l, CDU) und Bärbel Bas (SPD), Bundesministerin für Arbeit und Soziales und SPD-Parteivorsitzende kommen zur Pressekonferenz zur Rente nach der Übergabe des Berichts der Altersicherungskommission zur Rentenreform mit den Kommissionsvorsitzenden Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise teil. © Michael Kappeler/dpa

Merz betonte nach der Übergabe des Berichts in Berlin, das Reformpaket dürfe nicht auseinandergenommen werden: „Alle Elemente dieses Reformpakets, ich betone, alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Man könne es sich nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen.  

Pläne der Rentenkommission: Merz und Bas äußern sich zur Reform

Die Maßnahmen zur Sicherung der Rente greifen ineinander und balancieren sich laut Merz aus: „Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert.“ Auch in der Koalition gebe es Einigkeit darüber, das Paket vollständig umzusetzen. Kürzungen von Rentenleistungen werde es nicht geben, versprach der Kanzler. „Es ist allerhöchste Zeit. Nichtstun ist keine Option.“

Bundesarbeitsministerin Bas schloss sich dieser Linie an und warnte ebenfalls vor einem selektiven Umgang mit den Vorschlägen der Rentenkommission: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk.“ In dem Paket greife alles ineinander, sodass man nicht das eine oder andere weglassen könne.   

Das Reformprojekt soll in seiner Gesamtheit am Ende allen Deutschen zugutekommen. „Die Lasten werden gleich verteilt – und zwar über alle Generationen hinweg“, betonte Merz. Man benötige einen langen Atem, um alle Elemente des Projekts umzusetzen. Aber dann könnten sowohl die Jüngeren als auch die Älteren profitieren, fügte der Kanzler hinzu. „Es wird für alle besser“, versprach auch Bas.   

Für die Umsetzung müssten die Koalitionsfraktionen mitgenommen werden. Sie sei aber „sehr zuversichtlich“, dass dies gelingen könne. Mit Blick auf die junge Generation hob Bas hervor, durch den empfohlenen paritätisch finanzierten Kapitalstock werde das Rentenniveau steigen: Die junge Generation werde später eine höhere Rente haben als die Rentner heute.

Pläne der Rentenkommission: Die wichtigsten Vorschläge im Überblick

Zu den zentralen Empfehlungen der 13-köpfigen Kommission, die vor einem halben Jahr eingesetzt worden war, gehört die Einführung einer sogenannten Kapitalrente. Sie soll das Rentenniveau stabilisieren: Dafür würde der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hälftig gezahlte Rentenbeitrag um bis zu zwei Prozentpunkte erhöht – zusätzlich zu einer ohnehin erwarteten Steigerung des Beitragssatzes von heute 18,6 Prozent. 

Pläne der Rentenkommission: Das sind die Vorschläge für die Merz-Regierung

Nettoersatzquote als Zielgröße: Als politische Zielgröße für eine lebensstandardsichernde Altersversorgung sollte eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern angesetzt werden.

Ausweisung der Nettoersatzquote: Neben dem Sicherungsniveau vor Steuern soll künftig regelmäßig die Nettoersatzquote anhand typisierter Modellfälle (z. B. Durchschnitts- und Geringverdienende) dargestellt werden.

Verbesserung der Datenbasis: Die Indikatorik und die administrative Datenbasis für das Monitoring der Altersvorsorge in der Bevölkerung sollen weiterentwickelt werden.

Digitale Rentenübersicht und Finanzbildung: Die Digitale Rentenübersicht soll als Planungs- und Informationstool weiterentwickelt werden, ergänzt durch eine lebensbegleitende Finanzbildungsstrategie.

Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung: Nach 2031 soll die Regelaltersgrenze so an die steigende Lebenserwartung gekoppelt werden, dass sich die gewonnene Lebenszeit im Verhältnis 2:1 auf die Erwerbs- und Rentenphase aufteilt.

Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts: Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.

Kein Renteneintritt allein nach Beitragsjahren: Eine Regelung, die den Renteneintritt ausschließlich von Beitragsjahren abhängig macht, soll nicht eingeführt werden.

Erhöhung der Altersgrenze für langjährig Versicherte: Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre erhöht werden und das Renteneintrittsfenster auch künftig bei drei Jahren bleiben.

Versicherungsmathematische Abschläge und Zuschläge: Die Umrechnungsfaktoren (Abschläge und Zuschläge) bei vorgezogenem oder aufgeschobenem Renteneintritt sollen weiterhin nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet werden, um für die Versichertengemeinschaft finanziell neutral zu sein.

Gesundheitsvorsorge und Erwerbsminderung: Das Fallmanagement und die berufsbezogene Gesundheitsvorsorge ab 45 Jahren sollen wissenschaftlich begleitet werden. Für Erwerbsminderungsrentner soll die Erprobung einer Wiedereingliederung auf ein Jahr verlängert werden, und rentennahe Jahrgänge, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sollen einen vereinfachten Rentenzugang erhalten.

Anpassung der Hinterbliebenenversorgung: Reformoptionen sollen geprüft werden, um die Hinterbliebenenversorgung an heutige gesellschaftliche Normen anzupassen.

Stärkung der Rehabilitation: Die Rehabilitation soll gestärkt werden, unter anderem durch ein am Bedarf orientiertes Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Anpassung der Altersteilzeit: Die Altersgrenze für die Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre angehoben und an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden, wobei das Blockmodell abgeschafft werden soll.

Regelbasierte jährliche Rentenanpassungen: Die Rente soll weiterhin an die Lohnentwicklung gekoppelt bleiben. Zudem soll der aktuell ausgesetzte Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen und dessen Parameter „alpha“ auf 0,33 erhöht werden.

Einführung eines Übergangsfaktors: Für Rentenneuzugänge ab 2032 soll ein steuerfinanzierter Übergangsfaktor (Niveauzuschlag) eingeführt werden, der schrittweise abgeschmolzen wird, sobald die neue gesetzliche Kapitalrente das Rentenniveau erhöht.

Einheitlicher Beitragssatz und Beitragsbemessung: Es soll beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne und Gehälter bleiben, ohne Einbezug weiterer Einkunftsarten oder zusätzlicher Faktoren. Auch die Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze soll unverändert bleiben.

Transparenz bei nicht beitragsgedeckten Leistungen: Nicht beitragsgedeckte Leistungen mit gesamtgesellschaftlicher Aufgabe sollen künftig transparent dargestellt und vollständig als „Bundesanteil“ (statt Bundeszuschuss) aus Bundesmitteln erstattet werden.

Bekämpfung verdeckter Armut: Bund, Länder und Kommunen sollen verdeckte Armut bekämpfen und allen bedürftigen Bürgern Zugang zum Existenzminimum garantieren, unterstützt durch ein einfacheres Sozialleistungsrecht.

Bessere Anrechnungsregeln in der Grundsicherung: Personen mit eingezahlten Sozialversicherungsbeiträgen sollen im Alter finanziell besser gestellt werden als Personen ohne Beiträge, beispielsweise durch einen Freibetrag für gesetzliche Renten.

Abschaffung der Zwangsverrentung: Die Möglichkeit der Jobcenter, langzeitarbeitslose Menschen vorzeitig und mit Abschlägen in Rente zu schicken, soll dauerhaft abgeschafft werden.

Zielbild Erwerbstätigenversicherung: Eine Erwerbstätigenversicherung, die abhängig Beschäftigte, Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände einschließt, wird als Idealbild angesehen.

Einbeziehung von Selbständigen: Bisher nicht obligatorisch abgesicherte Selbständige, die neu starten, sollen ohne Ausnahmemöglichkeit (Opt-out) in die GRV einbezogen werden.

Übertragung von Reformen auf Beamte: Rentenreformen sollen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Die Zahl der Verbeamtungen sollte reduziert und ausreichende Rücklagen für Pensionen geschaffen werden.

Einbeziehung von Abgeordneten: Abgeordnete der Landesparlamente und des Bundestages sollen pflichtversichert in die GRV einbezogen werden.

Einbeziehung von AG-Vorständen: Vorstände von Aktiengesellschaften sollen in den Kreis der Pflichtversicherten der GRV aufgenommen werden.

Einbeziehung von Minijobs: Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) sollen ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus verlieren und ohne Opt-out-Möglichkeit voll in die GRV einbezogen werden (Ausnahme: Schüler).

Stärkung kapitalgedeckter Elemente: Um das Rentenniveau zu erhöhen, sollen kapitalgedeckte Elemente nach internationalem Vorbild gestärkt werden.

Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente: Im Rahmen der GRV soll eine obligatorische, kapitalgedeckte Renten-Komponente eingeführt werden. Dies beinhaltet einen zentral am Kapitalmarkt verwalteten, paritätisch finanzierten Zusatzbeitrag von zwei Prozent.

Ausbau der betrieblichen Altersversorgung (bAV): In einem Sozialpartnerdialog sollen bis 2026 Maßnahmen erarbeitet werden, um die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung deutlich, perspektivisch sogar annähernd flächendeckend, zu erhöhen.

Attraktivitätssteigerung der bAV: Die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung soll durch Bürokratieabbau, Portabilität, Rechtssicherheit sowie Geringverdienerförderung gesteigert werden.

Verzahnung der Frühstart-Rente: Die sogenannte Frühstart-Rente soll mit der gesetzlichen Kapitalrente verzahnt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden und lange Ansparzeiten zu nutzen.

Monitoring privater Altersvorsorge: Die Auswirkungen und Entwicklungen der bereits reformierten privaten, steuerlich geförderten Altersvorsorge sollen fortlaufend eng überwacht werden.

Weiterentwicklung der Deutschen Rentenversicherung: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) soll organisatorisch weiterentwickelt werden, um effizienter, schneller und bürgernäher arbeiten zu können

Für 2028 wird der Beitragssatz Prognosen zufolge bereits bei 19,9 Prozent liegen. Ab 2031 soll zudem der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder greifen, der die jährliche Rentensteigerung dämpft. Für Versicherte nahe am Rentenalter ist ein Übergangsfaktor vorgesehen, der das Rentenniveau nahe 48 Prozent hält. Das gesetzliche Rentenalter soll über die bisherige Grenze von 67 Jahren hinaus in kleinen Schritten, gekoppelt an die Lebenserwartung, weiter steigen. Die abschlagsfreie Frührente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen, und auch mit Abschlägen soll ein Renteneintritt vor dem 64. Lebensjahr nicht mehr möglich sein. Darüber hinaus sollen künftig Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden.   

Aus für Rente mit 63, Pläne für Kapitalrente: Vorsicht in den Fraktionen, Lob aus dem Unionslager

In den Koalitionsfraktionen gibt es zwar grundsätzliche Zustimmung für die Pläne der Rentenkommission, aber auch Vorbehalte. SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt bezeichnete im Vorfeld der Präsentation den Gesamtentwurf gegenüber dem Deutschlandfunk als „eine sehr gute Grundlage“ für die folgende Koalitionsdiskussion. Sie glaubt aber nicht, dass die Vorschläge „so eins zu eins in der Gesetzesvorlage stehen würden“.

Dass man das große Ganze infrage stellen werde, glaube die SPD-Politiker jedoch nicht. Es sei „schon einmal ein Wert an sich“, dass über unterschiedliche Sichtweisen hinweg ein gemeinsamer Vorschlag gemacht worden sei. CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Hendrik Hoppenstedt hatte bereits im Vorfeld dafür geworben, die Vorschläge ohne größere Änderungen umzusetzen. Auch SPD-Arbeitnehmerflügel-Chefin Cansel Kiziltepe mahnte an, die Vorschläge nicht zu zerpflücken. Aus dem CDU-Sozialflügel kam Lob: „Das ist ein starkes Gesamtpaket, was die Kommission da vorgelegt hat“, sagte dessen Vorsitzender Dennis Radtke den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.   

Angesichts der Reformpläne der Rentenkommission zeigte sich die Ostbeauftragte der Bundesregierung, Elisabeth Kaiser (SPD), besorgt: „Für Menschen in Ostdeutschland darf es keine Absenkung des aktuellen Rentenniveaus ab 2031 geben.“ Andernfalls drohe vielen Menschen die Altersarmut. „Die gesetzliche Rente ist für die meisten Ostdeutschen die einzige Lebensgrundlage im Alter“, sagte sie der Leipziger Volkszeitung und der Sächsischen Zeitung. Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) dringt darauf, die speziellen Bedürfnisse der Ostdeutschen zu berücksichtigen: „Wer über die Zukunft unserer Renten spricht, muss die Lebensleistung der Menschen in Ostdeutschland ernst nehmen.“