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Die Bundesregierung hat sich auf eine Steuerreform geeinigt. Eltern dürfen sich freuen, Singles weniger. Der Steuerzahlerbund übt harsche Kritik.
Berlin – Zehn Milliarden Euro Entlastung pro Jahr, mehr Kindergeld, höhere Freibeträge: Die Koalition aus Union und SPD hat am Donnerstag (2. Juli) ihre lang angekündigte Steuerreform präsentiert. Ab dem 1. Januar 2027 sollen vordergründig Familien mit geringen und mittleren Einkommen spürbar weniger an den Fiskus abführen müssen und am Jahresende netto mehr im Portemonnaie zur Verfügung haben.
Doch während die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ zufrieden sind, hagelt es bereits Kritik. Neben der Steuerreform stehen für Beschäftigte weitere Änderungen an – etwa bei den Regelungen zur Krankschreibung.
Steuerreform der Merz-Regierung: Kindergeld steigt auf 272 Euro – Grundfreibetrag klettert schrittweise
Im Zentrum der Reform steht eine Reihe von Stellschrauben, die insbesondere Eltern zugutekommen sollen. Das Kindergeld wird von derzeit 259 Euro monatlich in zwei Stufen auf 272 Euro im Jahr 2028 angehoben. Der Kinderfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Parallel dazu steigt der Grundfreibetrag – also jener Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt – von aktuell 12.348 Euro auf voraussichtlich 12.900 Euro bis 2028.
Auch der Arbeitnehmerpauschbetrag erfährt eine Aufwertung: Er soll um 200 Euro auf 1430 Euro klettern. Zusätzlich plant die Koalition, die zweite Progressionszone abzuflachen. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift künftig erst ab einem Jahreseinkommen von 70.600 Euro statt wie bisher ab 69.879 Euro.
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Die Gegenfinanzierung erfolgt über eine Anpassung der sogenannten Reichensteuer. Wer mehr als 250.000 Euro im Jahr versteuern muss, zahlt künftig 45 Prozent. Ab 280.000 Euro steigt der Satz sogar auf 47 Prozent. Eine Erhöhung der Erbschafts- oder Vermögensteuer lehnt die Koalition hingegen ab.
Beispielrechnungen zum Steuerpaket: Bis zu 678 Euro Ersparnis für Familien
Laut Berechnungen des Finanzministeriums, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, ergeben sich ab 2028 folgende jährliche Entlastungen:
- Pflegekraft sowie Busfahrerinnen und Busfahrer (je 2800 Euro brutto, zwei Kinder): rund 632 Euro
- Erzieherin sowie Elektrikerinnen und Elektriker (je 3200 Euro brutto, zwei Kinder): rund 642 Euro
- Lehrerinnen und Lehrer sowie Ingenieurinnen und Ingenieure (je 5000 Euro brutto, zwei Kinder): rund 678 Euro
- Alleinerziehende Pflegekraft (2800 Euro brutto, zwei Kinder): 468 Euro
- Alleinerziehender Erzieher bzw. alleinerziehende Erzieherin (3200 Euro brutto, zwei Kinder): 471 Euro
- Alleinerziehender Lehrer bzw. alleinerziehende Lehrerin (5000 Euro brutto, zwei Kinder): rund 496 Euro Auffällig: Das erhöhte Kindergeld macht bei Familien mit zwei Kindern bereits knapp die Hälfte oder im Fall eines bzw. einer Alleinerziehenden sogar den überwiegenden Teil der Entlastung aus. Kinderlose Haushalte profitieren dagegen in wesentlich geringerem Umfang.
