Von: Jasmin Farah, MERKUR
Seit dem 1. Juli dürfen sich Rentner und Rentnerinnen als Entlastung über mehr Rente monatlich freuen. Doch auch Witwer und Witwen profitieren.
Die Inflation aufgrund der Corona- und Ukrainekrise trifft viele hierzulande hart. Das gilt besonders für Rentner und Rentnerinnen. Sie wurden anfangs beim Entlastungspaket der Ampelkoalition nicht bedacht. Doch vor wenigen Monaten hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (49, SPD) angekündigt, die Weichen für eine Rentenerhöhung stellen zu wollen. Diese gilt zum 01. Juli 2022, mit der Folge, dass die Renten zum Teil deutlich erhöht worden sind.
Rentenerhöhung: Witwen und Witwer
Zudem soll eine neue Rentenbesteuerung in Kraft treten. Auch Witwer und Witwen, die eine Hinterbliebenenrente beziehen, profitieren vom Rentenplus. Das betrifft etwa 5,3 Millionen Menschen deutschlandweit. Grundsätzlich hat ein verbliebener Ehe- oder Lebenspartner Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn der Ehe- oder Lebenspartner stirbt.
Dem liegt zugrunde, dass der Betroffene vom Staat finanziell aufgefangen wird, gerade dann, wenn der Verstorbene mehr verdient hat. Allerdings müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Hinterbliebenenrente zu erhalten:
Die Ehe- oder Lebenspartnerschaft hat mindestens ein Jahr bestanden.
Die oder der Hinterbliebene ist keine neue Partnerschaft eingegangen.
Der verstorbene Partner muss eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt haben.
Doch wie viel erhalte ich als Hinterbliebener? Das hängt generell von den Ansprüchen des Verstorbenen ab. In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners wird sie in voller Höhe weitergezahlt. Danach wird das weitere Einkommen angerechnet. Aber: Auch die Hinterbliebenenrente soll in Westdeutschland um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent steigen. Hinzu kommen die Freibeträge. Grundsätzlich wird das Nettoeinkommen, das die Freibeträge übersteigt, zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Im Juli steigt der Einkommensfreibetrag allerdings von 902,62 auf 950,93 Euro im Westen und im Osten von 883,61 auf 937,73 Euro.
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