Die Rentensteigerung zum 1. Juli 2024 hat dazu geführt, dass zahlreiche Rentner und Rentnerinnen plötzlich steuerpflichtig wurden. Eine frische Steuerentlastung stellt jedoch sicher, dass dies auf viele nicht zutrifft.
Berlin – Die Rentenerhöhung von 4,57 Prozent hat vielen Rentnern und Rentnerinnen in Deutschland ein spürbares Plus auf ihre gesetzliche Rente gegeben. Zum 1. Juli wurde das zusätzliche Geld das erste Mal ausgezahlt – allerdings erwarten einige Rentenbeziehenden die Erhöhung erst Ende des Monats. Für 114.000 Rentner und Rentnerinnen bedeutet die Erhöhung jedoch, dass sie jetzt steuerpflichtig werden. Ihr Einkommen überschreitet nämlich den für 2024 noch gültigen Grundfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr. Das geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Kleine Anfrage der BSW-Vorsitzenden Sahra Wagenknecht hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Samstag (13. Juli 2024) vorlag.
Ampel hebt Grundfreibetrag rückwirkend an - Entlastung für viele Rentner
Doch das soll sich nun wieder ändern. Denn Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hat bereits ein Gesetz auf den Weg gebracht, das den Grundfreibetrag rückwirkend zum 1. Januar 2024 nochmals erhöhen soll, auf 11.784 Euro. Damit dürften viele Rentner und Rentnerinnen von der Steuerpflicht verschont werden. Zum 1. Januar 2025 wird der Grundfreibetrag dann nach dem Willen Lindners auf 12.084 Euro steigen, 2026 dann erneut auf 12.336 Euro. Das Gesetz ist noch nicht in Kraft und soll nach der Sommerpause im September beschlossen werden. Vor dieser Steuerentlastung waren mit der Rentenerhöhung fast 6,3 von rund 21 Millionen Rentnern steuerpflichtig. In Westdeutschland einschließlich Berlin rutschten nach der Erhöhung 91.000 Rentnerinnen und Rentner wieder in die Besteuerung - zuvor waren 197.000 aufgrund des gestiegenen Grundfreibetrags aus der Besteuerung herausgefallen. In Ostdeutschland müssen nun zusätzlich 23.000 Menschen im Ruhestand Einkommenssteuern zahlen, 47.000 fielen zuvor aus der Besteuerung.
Ab wie viel Rente müssen Rentner Steuern zahlen?
Doch ab wie viel monatliche Rente muss man denn jetzt prüfen, ob man Steuern zahlen muss? Wer eine monatliche Rente von 982 Euro bezieht, kommt auf genau den Grundfreibetrag von 11.784 Euro. Doch damit muss man in der Regel noch keine Steuern zahlen – denn zuzüglich anderer Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben und anderen Belastungen bleiben die meisten Menschen dann doch noch steuerfrei. Wer also als einziges Einkommen eine Rente von unter 1000 Euro im Monat bezieht, wird mutmaßlich noch keine Steuern zahlen müssen. Allerdings sollten Rentner und Rentnerinnen, die eine so kleine Rente haben, sich informieren, ob sie Anspruch auf Grundsicherung haben. Außerdem gibt es eine Reihe anderer Zuschüsse wie Wohngeld, die Rentner und Rentnerinnen beantragen könne.
Wagenknecht nennt Renten-Steuer „beschämend“
Die BSW-Vorsitzende Wagenknecht nannte es derweil „beschämend“, dass nach der Rentenerhöhung wieder über 100.000 Rentnerinnen und Rentner in die Besteuerung fielen. „Die Rentensteuer ist eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands“, sagte sie AFP dazu. „Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist und dann meldet sich auch noch das Finanzamt und hält die Hand auf.“
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Das BSW fordert deshalb „eine Rentensteuerbremse“: Bis 2000 Euro sollte die gesetzliche Rente demnach steuerfrei bleiben. „Das würde Millionen Rentner mit kleinen und mittleren Renten entlasten“, so Wagenknecht. (mit Material von AFP)
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