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Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Thursday, November 14, 2024

Witwenrente abschaffen: Wirtschaftsweise heizt Debatte erneut an

Berlin – Im Jahresgutachten 2024/25 des Sachverständigenrats taucht auch einer Forderung für die Witwenrente auf. Die Mehrheit des Sachverständigenrats forderte in dem Bericht, zukunftsorientierte Staatsausgaben zu priorisieren. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm argumentiert, dass strukturelle Reformen bei den Sozialausgaben die Spielräume für Staatsausgaben vergrößern – dabei nimmt sie auch die Witwenrente ins Visier. 

Forderung für die Witwenrente: Wirtschaftsweise schlägt vor, Witwenrente „kritisch zu hinterfragen“

„Nur wenn der Anstieg der Sozialausgaben gedämpft wird, kann erreicht werden, dass Mindestquoten (etwa für Bildungs- oder Verteidigungsausgaben) auch langfristig eingehalten werden können“, schreibt Grimm in dem Jahresgutachten des Sachverständigenrats 2024/25. 

Grimm betont zudem, wie wichtig gewisse Reformen bei der Gesetzlichen Rentenversicherung wären – wie zum Beispiel das Renteneinstiegsalter an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung zu koppeln, da so der Anstieg der Bestandsrenten gedämpft werden könne. „Außerdem sollten die abschlagsfreien Altersbezüge für mindestens 45 Jahre Versicherte („Rente ab 63“) sowie die Mütter- und Witwenrente kritisch hinterfragt werden“, bekräftigte Grimm. Alle diese Forderung stehen schon länger im Raum.

Eine ältere Frau mit grauen Haaren und ein grauhaariger älterer Mann gehen Hand in Hand eine Straße entlang. Beide tragen Winterkleidung.
In der Vergangenheit erhitzte die Debatte über eine Abschaffung der Witwenrente alle Gemüter. Im Jahresgutachten 2024/25 des Sachverständigenrats wird sie erneut auf den Prüfstand gestellt. © Michael Gstettenbauer/IMAGO

Weiter fordert Grimm, die private Altersvorsorge zu stärken, um mittel- bis langfristig die Abhängigkeit von der gesetzlichen Rente zu reduzieren. Durch diese Maßnahmen könne der Anstieg der Beiträge zur Rentenversicherung sowie die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedämpft werden. „Die Ausgaben im Transfersystem könnten zudem über eine effizientere Gestaltung der Sozialen Sicherungssysteme begrenzt werden, etwa durch die Vermeidung von Doppelstrukturen und Bürokratieabbau.“ 

Wirtschaftsweise Grimm macht Vorschlag für Witwenrente – Debatte um Abschaffung nicht neu

Bereits vor einigen Monaten hatte eine andere Wirtschaftsweise, Monika Schnitzer, eine Abschaffung der Witwenrente gefordert. In einem Land wurde die Witwenrente sogar nach einem bitteren Urteil tatsächlich abgeschafft. „Die jetzige Regelung reduziert die Anreize, eine eigene Beschäftigung aufzunehmen“, sagte die Vorsitzende des Sachverständigenrats dem Spiegel im Juli 2023. „Außerdem tragen so alleinstehende Beitragszahlende zur Finanzierung von Rentenansprüchen für nicht erwerbstätige Partner bei, die selbst nicht in das System einzahlen.“

Dabei geht es der Ökonomin nicht darum, Hinterbliebenen, die selbst nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, die Rentenzahlung künftig ersatzlos zu streichen. Schnitzer plädiert für eine bereits seit 2002 bestehende Variante der Witwenrente: das Rentensplitting.

Beim sogenannten Rentensplitting werden die während einer Ehe oder Lebensgemeinschaft erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig aufgeteilt. Stirbt ein Partner, erhält der oder die Hinterbliebene 50 Prozent der gemeinsamen Ansprüche, plus die eigenen aus der Zeit vor der Ehe. Hat ein Partner keine Beitragszahlungen geleistet, gibt es auch keine zusätzlichen Rentenzahlungen.

Seit Juli 2024 gibt es eine Änderung bei der Witwenrente

Seit Juli 2024 gilt für Bezieher der Hinterbliebenenrente eine Änderung. Millionen Menschen können sich über eine Erhöhung freuen. Zum 1. Juli 2024 erhielten 21 Millionen Rentner eine Erhöhung von 4,57 Prozent. Die sich darunter befindenden fünf Millionen Witwen oder Witwer erhalten seit Juli 2024 39,32 Euro statt des aktuellen Rentenwerts von 37,60 Euro. Dazu gibt es einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent für Hinterbliebene, die in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen haben, Rente zu beziehen. Dieser wird nur dann bezahlt, wenn der verstorbene Ehepartner selbst keine eigene Rente bezogen hat. 

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