München – 2025 kommen mehrere Änderungen bei der Rente, die ab dem 1. Januar in Kraft treten. Eine dieser Änderungen wird vielen Rentnern einen finanziellen Vorteil verschaffen. Es handelt sich dabei um die Anpassung der Zuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente – eine Rentenform, die Personen erhalten, die aufgrund von Krankheit nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
Die Erwerbsminderung wird anhand der Anzahl der Stunden bemessen, die die betroffenen Personen noch arbeiten können. Eine halbe Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn sie zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten können. Wer maximal drei Stunden arbeiten kann, erhält die volle Rente. Bis zu diesen Grenzen ist eine Arbeit und somit ein Zuverdienst problemlos möglich, also auch ein zusätzliches Einkommen.
Rentner profitieren 2025: Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrente steigen
Mit Beginn des neuen Jahres können Rentner mehr dazu verdienen, ohne dass dies auf ihre Renten angerechnet wird. Die Hinzuverdienstgrenzen für Renten aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit steigen 2025 auf 19.661 Euro für Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, verglichen mit 18.558,75 Euro im Jahr 2024. Bei Renten aufgrund teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze bei etwa 39.322 Euro, im Vergleich zu 37.117,50 Euro im Jahr 2024.
Laut der Deutschen Rentenversicherung gibt es neben der gesetzlichen Hinzuverdienstgrenze auch eine individuelle Grenze für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente. Diese richtet sich nach dem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung. In einigen Fällen können die Betroffenen also mehr verdienen. Die Rentenversicherung bietet hierzu Beratung an.
Wer mehr als die Grenzen verdient, muss eine Kürzung der Rente in Kauf nehmen. Bei beiden Formen, also der vollen und der halben Erwerbsminderungsrente, wird das Gehalt zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Bezieher von Erwerbsminderungsrenten profitieren ab 1. Januar von längerer Zurechnungszeit
Zusätzlich zu den Zuverdienstgrenzen erhöht sich zum 1. Januar 2025 auch die sogenannte Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Die Höhe der Rente richtet sich, wie die reguläre Altersrente auch, nach den bisherigen Beiträgen der Versicherten. Da die Versicherungszeit jedoch deutlich kürzer ist als das übliche Renteneintrittsalter und entsprechend weniger Rentenpunkte gesammelt werden konnten, gibt es die Zurechnungszeit.
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Diese wird den Betroffenen gutgeschrieben. Konkret handelt es sich dabei um den Zeitraum vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum regulären Renteneintrittsalter. Dieser steigt schrittweise bis 2031.
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