You plan to move to the Philippines? Wollen Sie auf den Philippinen leben?

There are REALLY TONS of websites telling us how, why, maybe why not and when you'll be able to move to the Philippines. I only love to tell and explain some things "between the lines". Enjoy reading, be informed, have fun and be entertained too!

Ja, es gibt tonnenweise Webseiten, die Ihnen sagen wie, warum, vielleicht warum nicht und wann Sie am besten auf die Philippinen auswandern könnten. Ich möchte Ihnen in Zukunft "zwischen den Zeilen" einige zusätzlichen Dinge berichten und erzählen. Viel Spass beim Lesen und Gute Unterhaltung!


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Wednesday, September 24, 2025

„Eine Falschbehauptung“ – Rentenkasse warnt vor Fake-News im Netz

Stand: 23.09.2025
Der Schriftzug «Deutsche Rentenversicherung» steht auf dem Vordach einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Quelle: picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Einige Meldungen im Netz behaupten, im Oktober würde die Rente ausbleiben. Das sei falsch, stellt nun die Rentenversicherung klar. Hintergrund ist offenbar die ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3, die Betrügereien erschweren soll.  

Die Deutsche Rentenversicherung warnt vor Falschmeldungen auf Internetportalen und in sozialen Medien zu angeblich ausbleibenden Rentenzahlungen. Aktuell kursiere die Nachricht, dass ab Oktober Rentenzahlungen ausbleiben würden, weil eine neue EU-Richtlinie für Zahlungsdienste eingeführt werde. „Diese Meldung ist eine Falschbehauptung!“, stellt die Rentenversicherung klar.

Hintergrund sei eine ab Oktober eingeführte EU-Zahlungsrichtlinie PSD3 (Payment Services Directive 3), um Betrügereien zu erschweren. Geldinstitute müssen überprüfen, ob eine IBAN-Kontonummer mit dem Namen des Zahlungsempfängers exakt übereinstimmt.

Allerdings können Unternehmen oder Behörden bei Sammelüberweisungen entscheiden, ob eine IBAN-Namensprüfung vorgenommen werden soll. Rentenempfänger seien von dieser Prüfung nicht betroffen, „denn die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen des vorgesehenen Opt-Out-Verfahrens entschieden, bei den Rentenzahlungen auf die IBAN-Namensprüfung zu verzichten“, erklärt die Rentenkasse.

Somit würden ab Oktober die Renten wie gewohnt überwiesen, auch wenn es kleinere Abweichungen im Namen geben sollte.

dpa/coh

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